Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
mistixx25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?

Gute Abend,

Ich hatte letze Woche einen Arbeitsunfall ( Stromschlag) und bin mir nun nicht sicher ob ich mir einen Anwalt nehmen soll um Schmerzensgeld zu fordern, bzw es erst mal ohne zu versuchen.

Folgendes hat sich zugetragen (Ich bin momentan Zivildienstleistender):


Eine defekte Fuchsschwanzsäge ( ging nicht mehr an) wurde von mir im Auftrag meines Chefs zum reparieren in eine Elektrofachgeschäft gebracht. Dort wurde die Säge "repariert" ein Tag später hab ich damit angefangen zu arbeiten. Da beim sägen aber ungewöhnlich Hitze aufgekommen ist ( Holz hat gequalmt etc.) habe ich die säge abgestellt, einen moment gewartet um vorne am sägeblatt zu fühlen, ob es sehr heiß ist.

Dann habe ich eine heftigen Stromschlag abbekommen. Direkt ins Krankenhaus gefahren, eine nacht stationär da zugebracht, an monitore angeschlossen etc, Hand und Arm aufgrund des Stromschlags beeinträchtigt, 4 tage anschließend arbeitsunfähig .

Die Berufsgenossenschaft wird sich wahrscheinlich auch noch einschalten, weil es ja offen bar ein fremdveschulden war, an einer säge darf einfach vorne am Sägeblatt kein strom fließen.

Nun frage ich mich wie ich mich weiter verhalten soll. Macht eine Forderung überhaut sinn? Und ist das Risiko überschaubar, nicht das ich nachher auf meine Anwaltskosten sitzen bleibe und erst nichts bekommen.

Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42550 Beiträge, 14748x hilfreich)

Soweit ich weiss, ist Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen gegenüber dem Arbeitgeber ausgeschlossen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Gegenüber der Elektrofirma steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu, wenn ein Verschulden von dieser am Unfall nachweisbar ist.

Gegenüber Ihrem AG allerdings nicht.

Ihr AG sollte den Arbeitsausfall bei der Elektrofirma geltend machen. Vermutlich geht das Ganze dann an die Versicherung der Firma. Und wenn die Haftung klar ist können Sie ja auf diesen Zug aufspringen.

Verjährt sind Ihre Ansprüche erst Ende 2013.

Sie sollten aber Nachweise sammeln für ihre Verletzungen (ärztliche Bescheinigungen etc.).

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2x Hilfreiche Antwort

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