Strafmaß??

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daydreamer27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß??

Hallo an alle

Ich bin grad neu auf euer Forum gestoßen und denke,das ich hier richtig bin um mein Problem zu schildern.
Ich habe in einigen Tagen oder Wochen (Termin steht noch aus) eine Verhandlung wegen Betrug in 26 Fällen (darunter auch 4 wegen gew.Betrug)
Der Gesamtschaden beträgt ca. 2100 Euro und resultiert aus diversen Einkäufen per Lastschrift und EC-Karte.Ich habe dadurch aber zu keinem Zeitpunkt einen finanziellen Vorteil erhalten,was auch nicht beabsichtigt war.Ich hab eben nur auf die falschen Leute gehört (...ich weiß..Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
Ich hab jetzt natürlich totale Panik vor den Konsequenzen.Mein Vater ist auch erst kürzlich verstorben und wenn ich jetzt noch ins Gefängniss muss....das würde mir das Genick brechen.Vorbestraft bin ich nicht und ich bn 27 Jahre.Jetzt meine Frage...Kann mir irgendwer sagen,mit was für einem Strafmaß ich rechnen muss??..
Ich hoffe,man kann mir ein bisßchen helfen

Macht weiter so,das Forum is klasse

MFG Daydreamer

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Also um das mal festzustellen Sie hatten einen Vermögensvorteil, Sie haben die Ware, der Laden nicht das Geld. Sie haben den Laden über Ihren Zahlungswillen getäuscht, also Betrug.

Herzliches Beileid bezügliches Ihres Herrn Vaters.

Das Strafmaß ist sehr schwierig vorauszusagen, eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe halte ich für Realistisch.

In einem ähnlichen Verfahren mit 42 Fällen und 4500,- Euro Schaden hat das AG Essen, neulich 3 Monate auf Bewährung abgeurteilt.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe dürfte realistisch sein. Da gewerbsmäßige Fälle dabei sind dürfte die Strafe aber eher im Bereich 10 Monate liegen. Soweit man das anhand der vorhandenen Angaben schätzen kann. Es fällt schließlich auch ins Gewicht, ob jemand geständig ist oder ob eine ellenlange Beweisaufnahme durchgeführt werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

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