Suchtgift - SMS

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
TASF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Suchtgift - SMS

Ein bekannter wurde bei einer Durchsuchung ertappt und es wurden Kokain und Cannabis bei ihm sichergestellt. Auch sein Handy wurde beschlagnahmt und er musste eine Urinprobe ageben. In dem besagten Handy sind jedoch auch SMS von mir gespeichert, welche mir Probleme bereiten könnten. Meine Fragen:

1. Darf die Polizei eigentlich ein Handy einfach so beschlagnahmen und eine Urinprobe nehmen lassen wenn man nicht einmal einen Führerschein hat?
2. Wie viel zählt eine solche SMS vor Gericht?
3. Kann man bereits gelöschte SMS auch irgendwie nachvollziehen?
4. Kann ich wegen soetwas vor Gericht gestellt werden?

Ich danke im voraus für die Antworten!!!

-- Editiert von TASF am 27.07.2007 15:34:04




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Aufgrund der Formulierung 'Suchtgift' vermute ich mal, daß Sie aus Österreich oder der Schweiz kommen... Ist dem so...??

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

ad 1.

Klar. Handy zwecks Beweissicherung (Kunden?), Urinprobe zwecks Nachweis von Konsum. Mit dem Führerschein hat das nichts zu tun.

ad 2.

Grundsätzlich beweist sie erst mal nur, von wessen Handy was geschickt wurde. Ob man sich als Absender im Zweifel erfolgreich darauf berufen könnte, jemand anders habe diese mit dem Handy abgeschickt, hängt am Einzelfall..

ad 3.

Denkbar, je nachdem, wie 'Löschen' auf dem Handy technisch implementiert ist.

ad 4.

Woher sollen wir das wissen? Wir wissen doch nicht, was Sie geschrieben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Naja, es wird wohl darauf ankommen, was Ihr Bekannter zu den Handyauswertungen sagt.

Wenn Sie nicht belastet werden, dürften sms wohl kaum für eine Anklage reichen.

steffi

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