Hallo euch Allen,
ich habe ein Problem.
Die Polizei hat mir mitgeteilt, daß jemand meinen Roller "unbefugt gebrauchen" wollte um damit nachts, betrunken, nach Hause zu fahren.Ein Zeuge hat beobachtet wie er den Roller "knacken" wollte, hat die Polizei gerufen die den Täter dann auch gestellt haben.
Beim Versuch das Schloß zu knacken hat er einen Schaden von ca.500 Euro angerichtet (Da er versucht hat mit Gewalt das Lenkradschloß zu zerstören und dabei die Lenkstange berbogen hat.)
Strafantrag habe ich gestellt.
Jetzt meine Fragen:
1.: Ist das wirklich ein "Unbefugter Gerbrauch eines Fahrzeugs" (248b STGB) oder ist das nicht eher ein "(Versuchter) Diebstahl in besonders schweren Fall", da das Fahrzeug ja gegen Entwendung gesichert war??
2.: Der Polizist mient, daß dies eventl. nicht verhandelt wird, sondern ohne Verhandlung geurteilt wird? Ich hoffe jedoch, daß verhandelt wird, sodaß ich Kenntnis über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse bekomme, da ich ja zivilrechtlich vorgehen muss, um meinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Wie werden solche Fälle normalerweise von Staatsanwaltschaft und Gericht gehandhabt?
3. Hat die Trunkenheit irgendwelche Auswirkungen auf ein zivilrechtliches Urteil??
4. Muss ich noch irgendetwas wichtiges beachten??
Wie seht Ihr alle diesen Fall? Bin selbst ein Laie in solchen rechtlichen Fragen...
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten,
liebe Grüße
Tobias
Unbefugter Gebrauch oder Diebstahl??
ich glaube betrunkene werden nicht soo hart bestraft weil sie nicht bei vollem bewusstsein sind...
hmm, aber bei einem zivilrechtlichen verfahren geht es ja nicht um die Bestrafung als solche (das erledigt ja eh der Staatsanwalt und richter im Strafrechtsprozeß) sondern um die Wiedergutmachung des Schadens... muss dein ein betrunkener dann nicht voll für den Schaden haften?? Ich kann ja nichts dazu, daß er sich betrunken nicht unter Kontrolle hat...
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ich glaube schon das er für den ganzen schaden aufkommen muss...bei einem freund von mir war da was ähnliches nur anstatt roller war es ein auto.der betrunkene musste da für den ganze schaden aufkommen wurde aber nicht für zurechnungsfähig erklärt..
danke, vielleicht kann mit ja noch jemand zu den ersten beiden fragen etwas sagen...
Guten Abend Tobias,
Ihre Fragen:
1.: Ist das wirklich ein "Unbefugter Gerbrauch eines Fahrzeugs" (248b STGB) oder ist das nicht eher ein "(Versuchter) Diebstahl in besonders schweren Fall", da das Fahrzeug ja gegen Entwendung gesichert war??
Das kann man pauschal nicht beantworten, da es immer auf die jeweiligen Einzelheiten des Falles ankommt. Hier zB auf die innere Willensrichtung des Täters und die möglichen Beweise.
2.: Der Polizist mient, daß dies eventl. nicht verhandelt wird, sondern ohne Verhandlung geurteilt wird? Ich hoffe jedoch, daß verhandelt wird, sodaß ich Kenntnis über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse bekomme, da ich ja zivilrechtlich vorgehen muss, um meinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Wie werden solche Fälle normalerweise von Staatsanwaltschaft und Gericht gehandhabt?
Ob ein Verfahren eingestellt wird liegt allgemein gesagt im Normalfall im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Deswegen kann diesbezüglich auch hier keine pauschale Prognose gestellt werden, da es diesbezüglich auch auf die jeweiligen Einzelheiten des Falles ankommt. So liegt zB ein großer Unterschied darin, ob man einen schweren Diebstahl begeht, oder nur eine straflose Gebrauchtanmaßung (furtum usus).
3. Hat die Trunkenheit irgendwelche Auswirkungen auf ein zivilrechtliches Urteil??
Ja, hat sie.
Es wäre zu empfehlen, dass Sie die weitere Vorgehensweise der Polizei und Staatsanwaltschaft einfach abwarten.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
-- Editiert von J.Roenner (Bobo) am 24.01.2005 22:21:14
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