Welche Art von Versicherung für diesen Schaden?

4. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kskslslks
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Art von Versicherung für diesen Schaden?

Guten Tag,
bei uns im Bad gibt es anscheinend einen Rohrriss von der Wasserleitung zum WC innerhalb der Wand sodass die WC Leitung erneuert werden muss und dafür die Wand mit Fließen einmal teilweise aufgemacht wird. Mein Vater hat eine RV Privat Police. Diese beinhaltet Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Risiko-Unfallversicherung. Die würde den Schaden laut meinen Vater beheben. Werden da auch die Fließen etc ersetzt?

Nun zu meiner Frage. In diesem Bad befindet sich eine Badewanne die einen Riss hat. Der Schaden ist ungefähr vor zwei Wochen passiert und wir haben den Riss mit Sekundenkleber zugeklebt, damit das Problem temporär behoben ist.

Da nun das halbe Bad aber erneuert werden muss ist meine Frage, in welche Kategorie das Ersetzen der Badewanne fällt. Welche Versicherung würde man dafür brauchen? Reicht eine von den oben genannten?
Das Haus und die Badewanne gehört meinen Vater.
Es wäre zumindest sehr praktisch, die Badewanne ersetzten zu können, wenn wir schon dabei sind im Bad Reparaturen durchführen zu lassen.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

eine Erstattung der Kosten für eine neue Badewanne scheidet aus und fällt bei keiner der genannten Versicherungen unter den Versicherungsschutz.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Kskslslks):
Werden da auch die Fließen etc ersetzt?

Kommt darauf an, was alles versichert ist.



Zitat (von Kskslslks):
in welche Kategorie das Ersetzen der Badewanne fällt.

Da käme es erst mal darauf an, wie der Riss entstanden ist und wem die Badewanne gehört.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Kskslslks):
Werden da auch die Fließen etc ersetzt?
Ja, der Wert der Fliesen wird aus der Wohngebäudeversicherung in Geld ersetzt. Die Ersatzbeschaffung ist allerdings Sache des Eigentümers.

Die offensichtlich Acrylbadewanne kann geklebt werden, allerdings nicht mit Sekundenkleber. Dafür gibt es Reparaturkits. Durch eine Versicherung ist das aber nicht abgedeckt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwältin Birte Raguse):
eine Erstattung der Kosten für eine neue Badewanne scheidet aus und fällt bei keiner der genannten Versicherungen unter den Versicherungsschutz.

Zitat (von Sir Berry):
Durch eine Versicherung ist das aber nicht abgedeckt.

Jetzt haben wir schon 2 Hellseher hier ...

Ich frage mich wie man eigentlich ohne Wissen um die Fakten zu der Aussage kommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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