Klarmobil: unberechtigte Abbuchungen von Drittanbieter

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)
Klarmobil: unberechtigte Abbuchungen von Drittanbieter

Ich nutze seit Jahren Klarmobil. Die letzten beiden Monatsrechnungen habe ich vom Anbieter Cellfish GmbH Kosten für Drittanbieter abgerechnet bekommen. Ich habe bei dieser Firma aber nie etwas in Anspruch genommen.

Wenn man danach googelt, scheint dies eine gängige Masche zu sein und in den Stuttgarter Nachrichten findet man sogar einen Bericht, dass man Strafanzeige erstatten solle, was ich auch getan habe.

Nun stellt sich Klarmobil aber quer und sagt, wir müssen das mit dem Drittanbieter klären und sie können die Zahlung nicht stoppen / zurück buchen. Haben die das Recht dazu? Oder habe ich das Recht dazu, den Lastschriften zu widersprechen ohne dass ich gerichtliche Schritte von Klarmobil fürchten muss?

Cellfish wurde bereits per Einschreiben mit Widerruf / Rückzahlungsaufforderung angeschrieben.

Es ist wirklich schrecklich, dass der Geprellte hier Himmel und Hölle in Bewegung setzen muss, um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren!

Man kann auch bei Klarmobil innerhalb von acht Wochen einer Rechnung widersprechen. Sind halt nochmal Kosten für ein Einschreiben. Oder hat jemand einen anderen Ansatz? Mal gucken, was bei der Strafanzeige heraus kommt.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41023x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
Man kann auch bei Klarmobil innerhalb von acht Wochen einer Rechnung widersprechen.

Das
Zitat (von Summertime):
Nun stellt sich Klarmobil aber quer und sagt, wir müssen das mit dem Drittanbieter klären

gab es nicht schriftlich?



Zitat (von Summertime):
Sind halt nochmal Kosten für ein Einschreiben.

Man benötigt einen Zustellnachweis. Das kann auch die Rückantwort von einer Reklamationsmail sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
gab es nicht schriftlich?


Bisher nur tel.

Habe denen auch nochmal gemailt und gefaxt und auf eine Meldung an die Bundesnetzagentur sowie die Strafanzeige verwiesen.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Bitte auch mal hier lesen https://www.teltarif.de/abo-falle-stiftung-warentest-vodafone-klarmobil-mobilcom-debitel/news/78013.html

-- Editiert von Mr.Cool am 17.09.2019 22:10

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Von der Anzeige werden Sie Ihr Geld nicht zurück bekommen. Das muss zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Von der Anzeige werden Sie Ihr Geld nicht zurück bekommen. Das muss zivilrechtlich geltend gemacht werden.


Rein formaljuristisch betrachtet völlig richtig. Aber ein Gang zum Anwalt lohnt ja für einen zweistelligen Betrag nicht. Daher ist hier eher der praktische Rat gefragt.

Gegen wen eigentlich geltend machen? Gegen Cellfish oder gegen Klarmobil, die einfach was abbuchen ohne Rechtsgrundlage?

Wie ist es denn rechtlich betrachtet, wenn ich die Lastschriften zurückrufe und umgehend den unstrittigen Betrag davon an Klarmobil überweise?

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14658 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie ist es denn rechtlich betrachtet, wenn ich die Lastschriften zurückrufe und umgehend den unstrittigen Betrag davon an Klarmobil überweise?
Meiner Erfahrung nach kommt man schon mit einer entsprechenden Drohung zum Ziel. Und wenn nicht dann mach' es wirklich.

Wichtig ist dabei die (imho viel zu kurze) gesetzliche Frist von 8 Wochen einzuhalten. Das Problem dabei ist nämlich, dass man anfangs erstmal nicht beweisbar(!) per Telefon kommuniziert, dann auf die nächste Abrechnung wartet und auf eine Erstattung hofft; wenn die dann nicht kommt besteht schon ziemliche Zeitnot.

Die Argumentation der Telefongesellschaften, dass es ihnen nicht möglich ist die Beträge zurückzuholen ist übrigens glatt gelogen. Vielmehr wollen sie es einfach nicht, und zwar weil auch sie an solchen Geschäften gehörig mitverdienen.

Stefan

PS: Wenn man solche Mehrwertdienste gar nicht nutzt sollte man eine Drittanbietersperre einrichten.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
Wie ist es denn rechtlich betrachtet, wenn ich die Lastschriften zurückrufe und umgehend den unstrittigen Betrag davon an Klarmobil überweise?
Dann ist der Drittanbietervertrag strittig(nachweisbar reklamieren!!!) und deswegen darf der Vertrag nicht mit Sperre belegt werden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Ist man auf den Vertrag mit Klarmobil angewiesen?

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#10
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ist man auf den Vertrag mit Klarmobil angewiesen?


Ne, will aber keine Schufa Probleme und auch keine Sperre des Anschlusses / sowie keine neue Rufnummer.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

also doch auf Klarmobil angewiesen;

Schufa-Eintrag wäre bei einer strittigen Forderung eh rechtswidrig.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von Summertime):
sowie keine neue Rufnummer.
Die könnte man bei anhaltendem Ärger per "sofortige Portierung" zu einem anderen Anbieter retten. Schufa und Sperren sind rechtswidrig - also bleibt nur reklamieren in Kombination mit beten oder wehren mit allen Mitteln.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#13
 Von 
Summertime
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach meinen zahlreichen Interventionen kam heute ein Schreiben des Drittanbieters, dass man die Kosten aus Kulanz gutschreibe, da sie den Streit nicht wert seien. Ferner bestätigte man nochmal die Kündigung. Ist für die ja trotzdem ein lohnendes Geschäft, wenn sich unzählige Menschen nicht melden.

Strafanzeige läuft ja, ich denke, zum Vorwurf des nunmehr versuchten Betrugs müssen sie sich trotzdem äußern.

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