Bank nimmt Pfändung nicht zurück

26. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nala152
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Bank nimmt Pfändung nicht zurück

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt ist geschehen:

auf dem Konto meines Lebensgefährten tauchte Ende September 2022 eine Pfändung auf ohne das er darüber von irgendeiner Stelle informiert wurde. Nach Rückfrage bei der Postbank hieß es die Pfändung käme aufgrund nicht gezahlter Gebühren bei der GEZ. Richtig war, dass zu diesem Zeitpunkt eine größere Summe dort offen war, die aber direkt beglichen wurde. Nachdem die Pfändung dann nicht zurückgenommen wurde und wir mit dem Beitragsservice telefoniert haben, haben wir herausgefunden, dass diese die Pfändung gar nicht vorgenommen haben.

Also woher kommt diese Pfändung? Wieder zur Postbank, dann die Info vom Landratsam XY.

Zum besagten Landratsamt Kontakt aufgenommen und es stellte sich heraus, dass die ein Fehler gewesen sei und der aus 2016 stammende Betrag schon längst geklärt sei. Ein Schreiben über die Pfändung wurde an die alte Adresse meines Lebensgefährten gesendet, wo er seit Jahren nicht mehr wohnt und ist daher nie bei ihm angekommen.

Am 29.11.2022 hat das Landratsamt die Postbank dann schriftlich informiert, dass die Pfändung zurück genommen sei. Auf Nachfrage Mitte Dezember bekamen wir von der Postbank die Auskunft, dass die Bearbeitungszeit bei 4 Wochen läge. Auf Nachfrage Anfang Januar hieß es dann 4 bis 6 Wochen. Mittlerweile sind 8 Wochen vergangen und das Geld wurde noch immer nicht freigegeben.

Da bei der Postbank in den Filialen keine Auskunft gegeben werden kann, ist man auf eine Hotline angewiesen die nur von 7 Uhr bis 17 Uhr montags bis freitags erreichbar ist. Einplanen muss man sich immer 45 Minuten in der Warteschlange. Heißt eigentlich brauchen wir jedes Mal einen Tag frei von der Arbeit wenn wir dort anrufen wollen.

Jetzt versuchen wir seit Tagen an der Hotline durchzukommen, fliegen aber ständig aus der Warteschlange.

Wir sind am verzweifeln. Erstens haben wir Zeit verloren, da die Postbank eine Falschinformation herausgegeben hat, woher die Pfändung stammt und nachdem dann nach Wochen alles geklärt war, geben sie nun das Geld nicht frei.

Gibt es hier Fristen die die Postbank einhalten muss? Können wir mittels Anwalt dagegen vorgehen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6468 Beiträge, 1381x hilfreich)

Zitat (von Nala152):
Können wir mittels Anwalt dagegen vorgehen?


Jederzeit

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Nala152):
Gibt es hier Fristen die die Postbank einhalten muss? Können wir mittels Anwalt dagegen vorgehen?

Klar, nur muss dieser auch von euch bezahlt werden.

Habt ihr eine Kopie von der Aufhebung des PfüB vom Gläubiger erhalten? Wenn ja würde ich die Kopie hinschicken und um Erledigung mit angemessener Frist (14 Tage) bitten + rechtliche Schritte androhen.

Zitat (von Nala152):
Heißt eigentlich brauchen wir jedes Mal einen Tag frei von der Arbeit wenn wir dort anrufen wollen

Und was soll die Anruferei in einem Call Center bringen? Lasst das doch einfach.

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#3
 Von 
Nala152
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Klar, nur muss dieser auch von euch bezahlt werden.


Die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung ist um 90 % geringer als der nicht freigegebene Pfändungsbetrag.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Habt ihr eine Kopie von der Aufhebung des PfüB vom Gläubiger erhalten? Wenn ja würde ich die Kopie hinschicken und um Erledigung mit angemessener Frist (14 Tage) bitten + rechtliche Schritte androhen.


Ja wir haben die Kopie erhalten.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Und was soll die Anruferei in einem Call Center bringen? Lasst das doch einfach.


Weil in den Filialen vor Ort niemand weiterhelfen kann und selbst die Mitarbeiter dort an die Pfändungshotline verweisen. Eine andere offizielle Möglichkeit als die Hotline gibt es bei der Postbank nicht.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Nala152):
Eine andere offizielle Möglichkeit als die Hotline gibt es bei der Postbank nicht.

Die PB Pfändungsabteilung hat keine Adresse? Das halte ich für ein Gerücht. Google und meine Erinnerung sagen was anderes. Außerdem muss der Gläubiger ja auch eine Adresse haben wohin er die Erledigung schickte.

Zitat (von Nala152):
Weil in den Filialen vor Ort niemand weiterhelfen kann

Die sind ja auch die falschen Ansprechpartner. Genauso wie das Call Center zu nerven eher nichts bringt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116381 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von Nala152):
Jetzt versuchen wir seit Tagen an der Hotline durchzukommen

Mir immer ein Rätsel, weshalb die Leute zu solch erkennbar sinn- und erfolglosem Verhalten neigen ...



Zitat (von Nala152):
Eine andere offizielle Möglichkeit als die Hotline gibt es bei der Postbank nicht.

Selbstverständlich gibt diese.
Dazu muss man sich nur mit so altem Verhalten wie "Brief schreiben" befassen.



Zitat (von Nala152):
Gibt es hier Fristen die die Postbank einhalten muss?

Derzeit wohl keine, diese muss man erst mal setzen.
Also das Schreiben gerichtsfest verfassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Aycu123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich darf, möchte ich mich gerne anschließen.

Ich habe das selbe Anliegen,nur das es die GEZ bei mir ist (Befreiungen vom Amt falsch sortiert,Fehler seitens GEZ eingeräumt )

Auftraggeber für die Pfändung in diesem Fall die Stadtkasse wurde in Kenntnis gesetzt.

Weder sei laut der Postbank das Schreiben über die Aufhebung der Pfändung 20.06.23 angekommen, noch die zahlreichen Fax'e ( Fax Bestätigungen alle vorhanden )

Eben durfte ich von der Pfändungsabteilung mir nach 90min Wartezeit in der Hotline anhören, das ich Geduld haben muss.

Bei " muss " war bei mir alles vorbei.

Ich habe mir direkt ein Termin bei einem Anwalt für bankrecht geben lassen.

Im übrigen die BaFin ist auch keine Hilfe.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116381 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von Aycu123):
Wenn ich darf, möchte ich mich gerne anschließen

Eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von Aycu123):
Im übrigen die BaFin ist auch keine Hilfe.

Es ist auch nicht die Aufgabe der BaFin Deine Probleme zu lösen ...



Zitat (von Aycu123):
Ich habe mir direkt ein Termin bei einem Anwalt für bankrecht geben lassen.

Wenn man es sich leisten kann ...


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#8
 Von 
guest-12315.11.2023 10:17:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , Postbank finde ich kriminell und werde gerichtlich gegen vorgehen . Seit Tagen komme ich nicht an mein Geld rann obwohl sich da um Geschäftskonto handelt mit über 60 000 Guthaben .
Wäre gut eine Sammelklage zu machen .
Einfach schrecklich wie die mit den Kunden umgehen . Sobald ich mein Geld wieder bekomme werde das Konto sofort kündigen und jede Chance nutzen gehen die Postbank vorzugehen .

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116381 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von Jasminan):
Wäre gut eine Sammelklage zu machen .

Die gibt es in DE nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12315.11.2023 10:17:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es tatsächlich nichts was man gegen der Postbank machen kann ? Was ist mit den Schaden das dadurch entsteht ? Hat sich jemand schon durchsetzten können

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#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die gibt es in DE nicht ...


Diese Aussage ist schlicht falsch.

Es gibt die klassische (private) Sammelklage die man aus den USA kennt nicht. Mit Musterfeststellungsklage und Abhilfeklage stehen mittlerweile aber zwei sehr ähnliche Mittel zur Verfügung.

Zitat (von Jasminan):
Gibt es tatsächlich nichts was man gegen der Postbank machen kann ? Was ist mit den Schaden das dadurch entsteht ? Hat sich jemand schon durchsetzten können


Hier sollte man vielleicht mal mit den Verbrauchzentralen in Kontakt treten. Der vzbv ist Verbandklageberechtigt und hat gerade die erste Abhilfeklage gegen Vodafone gestartet. Die könnten durchaus willens/interessiert/bereits in Planung einer solchen gegen die Postbank sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116381 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Diese Aussage ist schlicht falsch.

Nö, ist es nicht.
Schön, dass man dann auch direkt danach erklärt hat, warum meine Aussage korrekt ist ...



Zitat (von Jasminan):
Gibt es tatsächlich nichts was man gegen der Postbank machen kann ?

Doch, einfach konsequent den Rechtsweg beschreiten.



Zitat (von Jasminan):
Was ist mit den Schaden das dadurch entsteht ?

Da wird man sich damit beschäftigen müssen, warum man keine Vorsorge getroffen hat. Die Probleme sind ja nun schon lange bekannt, wenn man dann dieser unfähigen Bank als einzige hat bei existenziellen Angelegenheiten, kann das Mitverschulden durchaus relevant sein.


Signatur:

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#13
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Diese Aussage ist schlicht falsch.

Es gibt die klassische (private) Sammelklage die man aus den USA kennt nicht.
Also stimmt die Aussage von HvS voll und ganz.

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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Also stimmt die Aussage von HvS voll und ganz.


Nö. Das ist eine typische "Halbwahrheitsaussage" von HvS. Nicht 100%ig Falsch aber so gewählt und platziert das die Antwort den Fragesteller doch verunsichert und auf die falsche Fährte schickt.

Zitat (von Harry van Sell):
Schön, dass man dann auch direkt danach erklärt hat, warum meine Aussage korrekt ist ...


Nö - deine Aussage wird auch nicht korrekter durch wiederholtes Behaupten. Die Abhilfeklage ist verdammt nah dran an einer Class Action aus den USA. Die gravierensten Unterschiede sind, dass hier in Deutschland nur bestimmte Verbände berechtigt sind eine Klage einzureichen und das man mindestens 50 Zeichnungen im Klägerverzeichnis braucht. Die Abhilfeklage ist damit eine speziellere Form der Sammelklage.

Die Rechtsfolgen für den Beklagten sind bei Erfolg übrigens die Gleichen (mal ab von der Höhe eventueller Schadensersatzansprüche...). Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage müssen die Klagebeteiligten nicht mehr ihre eigene Ansprüche durchsetzen sondern haben direkt einen vollstreckbaren Titel.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116381 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
deine Aussage wird auch nicht korrekter durch wiederholtes Behaupten

Richtig, denn sie ist von vorneherein korrekt.



Zitat (von Tehlak):
Die Abhilfeklage ist verdammt nah dran an einer Class Action aus den USA.

Knapp vorbei ist halt auch daneben ...

Wenn ich ein Auto will und man gibt mir ein Fahrrad, weil es als Fortbewegungsmittel ja auch "verdammt nah dran" am Auto ist ... naja ...

Es bringt bekanntermaßen nichts, Äpfel und Birnen zu vergleichen, auch wenn beides Obst ist ...


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