Als Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen

19. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
heide.kai
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)
Als Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen

Guten Morgen,

wir, Handwerkerbetrieb (34 Mitarbeiter, kein Betriebsrat), sind diese Woche kurzfristig in den "Betriebsurlaub" gegangen und dieser wird 2 Wochen dauern. Eigentlich ist es kein Betriebsurlaub. Der Chef ist weggefahren und die Mitarbeiter, die sowieso nicht im Urlaub sind arbeiten aber auf Anweisung des Chefs weiter. Sie arbeiten quasi die bereits angenommenen Aufträge ab. Der Betriebsurlaub dient nur dazu, dass die zugesagten Terminarbeiten eingehalten werden, es in der Zeit keine neuen Aufträge gibt, da man restlos mit der Anfrage und Auftragslage überfordert ist.

Aus diesem Grund ist das Büro nur "notbesetzt". Es ist nur der Meister da um die Zeichnungen der laufenden Aufträge zu erstellen zu erstellen. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet der die Anrufer auf unseren Betriebsurlaub hinweist.
Die Entscheidung über den Betriebsurlaub ist Do nachmittag gefallen. Die Büroarbeit liegt brach, obwohl noch einiges zu tun ist. Mein Kollege und ich wurden nach Hause geschickt und uns wird Urlaub abgezogen, da ja "Betriebsurlaub" ist. Meiner Meinung nach entspricht das nicht der Definition von Betriebsurlaub, ist zu kurzfristig und einseitig kommuniziert bzw. festgelegt worden.
Wir (mein Kollege und ich) hatten schon extra, da wir keine Kinder haben, unsere Urlaube vor bzw. nach den Sommerferien gelegt bzw. legen müssen, damit in den Sommerferien jemand da ist. Das Problem ist, dass wir nicht mehr so viele Urlaubstage haben, da wir durch den aufgezwungenen "Betriebsurlaub" 10 von 25 Urlaubstagen verlieren. Nach meiner Rechnung habe ich dann -7 Urlaubstage, den Urlaub Weihnachten nicht mitgerechnet.

Kann ich meinen Arbeitgeber dahingenend abmahnen, dass er mich gem. meinem Arbeitsvertrag mich mit 40 Wochenstunden mit Arbeit zu versorgen hat.
Meinem Verständnis nach muss er mir auch die 40 Stunden zahlen, auch wenn er mich nicht mit Arbeit versorgt und darf nicht einfach so Urlaub abziehen. Teilweise soll auch mein Arbeitszeitkonto belastet werden. Das finde ich wiederum richtig. Schließlich sind dort Überstunden festgehalten die durch Minderstunden ausgeglichen werden. Aber dieses System wälzt doch das Unternehmensrisiko auf den Arbeitnehmer ab und dürfte unzulässig sein, oder?

Ich bitte um Tipps um diese Problematik lösen zu können.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Natürlich kann auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen. Nur, welche Konsequenz willst Du androhen?

Such Dir einen anderen Arbeitsplatz, kündigen kannst Du auch ohne Abmahnung und lass den Rest gerichtlich klären.

wirdwerdfen

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#2
 Von 
heide.kai
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

Mein Hauptproblem ist, dass ich durch den "Betriebsurlaub" dann keine Urlaubstage mehr zur Verfügung habe um meinen im Herbst gebuchten Urlaub mit meiner Frau (die sich auch Urlaub genommen hat) anzutreten. Der Urlaub steht schon seit Februar fest.
Ich soll den Urlaub stornieren.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/wann-und-wie-ihr-arbeitgeber-betriebsurlaub-einfuehren-darf/

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ist der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt gewesen? Feststehen allein (also man hat gebucht), das dürfte nicht ausreichen. Wir haben hier also zwei Problemkreise.

Nur mit einer Abmahnung ist sowas nicht zu regeln.

wirdwerden

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#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
kündigen kannst Du auch ohne Abmahnung


Aber nur mit neuer Arbeitsstelle, sonst folgt eine Sperre vom Jobcenter...

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie Sie richtig erkannt haben, ist das gar kein Betriebsurlaub, wenn man einfach einzelne Abteilungen nicht besetzt.
Nebenbei muß Betriebsurlaub rechtzeitig angekündigt werden.
Ausführlicher zu der Frage, unter welchen Bedingungen BU zulässig ist:
http://www.glaswelt.de/GLASWELT-Newsletter-2010-11/Was-Arbeitgeber-beim-Betriebsurlaub-beachten-muessen,QUlEPTI5NzYxOCZNSUQ9MzAwMDM.html

Der Urlaub im Herbst war schon bewilligt?

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#7
 Von 
heide.kai
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

an Altona und wirdwerden.
Ja, genehmigter bzw. unterschriebener Urlaubsantrag liegt vor

Abmahnung dahingehend, da ich dachte ich könnte den Urlaubsanspruch damit noch einmal schriftlich geltend machen. Schließlich handelt es sich um genehmigten Urlaub, während der "Betriebsurlaub" unvorbereitet und zu kurzfristig kam.

Danke für den Link

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#8
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Gründung Betriebsrat

Hier erst mal die Info zum Betrriebrat. Würde ich in ANgriff nehmen.

Der BEtriebsrat kann den AG dann regelmäßig vor das Schienbein treten. Besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte ist auch anzumerken.

Zu deiner Frage:

Genehmigter Urlaub kann nicht einfach so vom AG wieder umgehauen werden. Es müssen schon besonders trifftige Gründe vorliegen. Die Hürde hierfür ist aber hoch.

Des Weiteren hast du bereits gebucht. Sprich: Deine Vermögensdisposition muss ausgeglichen werden, da du es nicht zu vertreten hast, dass du deinen Urlaub nicht antreten konntest.


Abmahnen des AG wäre nur zu empfehlen, wenn man sich sicher ist, dass man den AG ohnehin wechseln wird. Sonst werden es spaßige Arbeitstage....

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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

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#9
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Statt einer "Abmahnung" also der möglichst freundliche Hinweis, dass du auf Grund der Genehmigung bereits Verpflichtungen eingegangen bist, und der Zwangsurlaub dich in Bedrängnis bringt. Einfach vielleicht auch fragen, wie du dich verhalten sollst.

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