Alter Arbeitgeber Minijob - hat mich nach meine Kündigung ohne meine Zustimmung angemeldet u. über m

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Arbeitgeber Minijob - hat mich nach meine Kündigung ohne meine Zustimmung angemeldet u. über m

Hallo, ich habe 13 Jahre lang bis zu meiner Kündigung zum 31.8.2015 bei einem AG auf Minijob gearbeitet. Ohne bez. Urlaub, Feiertage, Krankheitstage. Meist auch viel über 450 €. Ich war froh einen neuen tollen Halbtags-Job zu bekommen zum 1.9.2015 und habe die alte Firma seither NIEMEHR betreten. Leider war mein neuer Job nur befristet auf Elternzeit bis zum 31.8.2016. Deshalb habe ich ab 01.09.2016 Arbeitslosengeld beantragt. Vor kurzem ruft mir mein alter AG an, bla bla, Kurzfassung: Er hat mich angemeldet auf Minijob und auf mich abgerechnet. Als ich arbeitslos wurde, ist das wohl alles rausgekommen.!!!! Ich konnte das kaum fassen, was für eine Dreistigkeit. Falls ich dem Arbeitsamt Geld zurückzahlen muss, würde die Firma dies übernehmen, anderenfalls sähen wir uns vor Gericht. Genaue Angaben ab welchem Zeitpunkt etc. bekam ich vom alten AG nicht, nur Unverschämtheiten. Habe die Daten dann von der Minijobzentrale bekommen. Mit dem Arbeitsamt ist dies inzwischen geregelt, die Mitarbeiter dort sind entsetzt. Ich habe inzwischen auch einen Anwalt eingeschaltet, aber es geht alles so lange. Es wurde bisher nur ein Brief vom Anwalt an meinen
alten AG geschrieben.
Ich würde gerne wissen, ob dies schonmal jemandem passiert ist. Das ist ja Betrug. Ich bin soweit, dass ich auch meinen nicht bezahlten Urlaub einklagen möchte, etc. evtl. sogar melde, dass ich IMMER über 450 € bekam und nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet wurde. Auch nicht auf Nachfrage.
Hat damit schon jemand Erfahrung?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Weshalb genau haben Sie einen Anwalt beauftragt? Was soll der erreichen?

Sie sind einige Jahre zu spät bereit, den nicht genommenen Urlaub einzuklagen. Dafür sind alle Fristen abgelaufen.
Wenn Sie immer mehr als 450 Euro verdient haben, dann haben Sie sich auch strafbar gemacht. Es reicht dabei nicht, nachzufragen, Sie hätten sich in Ihrem eigenen Interesse darum kümmern müssen, dass Sie angemeldet werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Ich habe den Minijob zum 31.8.2015 gekündigt. Ohne mein Wissen, wurde ich von diesem alten AG laut Minijobzentrale zum 1.10.2015 einfach wieder angemeldet als Minijobber. Ich hab davon nichts gewusst, da ich ja normal bei meinem neuen anderen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Wäre ich nicht Ende 2016 arbeitslos geworden, würde das jetzt noch laufen, ohne mein Wissen. Soll ich etwa jede Woche bei der Minijob-Zentrale anrufen und nachfragen, ob mich irgendwer als Minijobber angemeldet hat??
Natürlich wollte ich Urlaub damals etc., diese wurden mir einfach verwehrt. Wir brauchten halt das Geld, sonst hätte ich das sicherlich keine 13 Jahre lang mitgemacht.
Aber die nochmalige Anmeldung nach meinem Ausscheiden auf alle Fälle Betrug, die Firma auf meine Sozialversicherungsnummer abgerechnet. Anscheinend kann man auch den Urlaub 3 Jahre rückwirkend einklagen.
Ich habe das damals nach meinem Austritt nicht gleich gemacht, weil ich nur noch weg von dieser Firma wollte.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3929x hilfreich)

Gab es im Arbeitsvertrag Regelungen zu Verfallfristen bzw. Ausschlussfristen?

Selbst wenn es die nicht gegeben hat und die normale Verjährung gilt, kann man nicht Urlaubsansprüche rückwirkend für drei Jahre geltend machen. Urlaub hat sozusagen ein eigenes gesetzliches "Verjährungsregime". Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Wird Urlaub nicht genommen, dann verfällt er spätestens am 31.03. des nachfolgenden Kalenderjahres (Ausnahme: dauerhafte Erkrankung, aber da dazu nichts gesagt ist, lasse ich den Ausnahmefall außen vor).

D.h. bei einem Austritt am 31.08.2015 kann nur nicht genommener Urlaub aus 2015 bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung geltend gemacht werden. Für die Geltendmachung dieses Zahlungsanspruchs hat man dann aber praktisch 3 Jahre Zeit, weil dann die Regelverjährung gilt, soweit keine Verfallfristen im Arbeitsvertrag zu finden sind.

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#4
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Danke, immerhin, dann halt nur für das Jahr 2015.
Das wichtigste Thema war für mich halt einfach die ordnungswidrige nochmalige Anmeldung NACH meines Austrittes. Das ist ja Betrug. Ich wüßte gerne, ob das schonmal jemandem passiert ist. Ich musste ja auch dem Arbeitsamt nachweisen, dass dies nicht stimmt, und ich schon lange nicht mehr dort arbeite. Ich hab dieses auch dem Zollamt gemeldet. Mein Anwalt meinte, dass ich in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz habe.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40729 Beiträge, 14411x hilfreich)

Das passiert ständig. Irgendwann wird jetzt mal das Hauptzollamt beim alten Arbeitgeber aufschlagen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3929x hilfreich)

Zitat (von purzelbaumer):
Mein Anwalt meinte, dass ich in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz habe.


Da hat der RA wohl dem Grunde nach Recht. Es fragt sich nur in welcher Höhe Ihnen ein Schaden entstanden sein soll, der ersetzt werden könnte. ALG scheinen Sie ja erhalten zu haben.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40729 Beiträge, 14411x hilfreich)

Und, für Schwarzarbeit ist das Argument "wir brauchten halt das Geld" nicht unbedingt weiterführend.

wirdwerden

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40729 Beiträge, 14411x hilfreich)

Hoffentlich ist wenigstens dem Anwalt klar, was das alles bedeutet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich strafbar gemacht. Es geht hier nicht nur um Nachforderungen von Sozialabgaben, da ist die AN nur für die letzten 4 Monate dabei, es geht auch um Steuern, da ist sie besser dabei und eben um das Ermittlungspaket der Staatsanwaltschaft. Da sind dann die Krankenkasse, die BG, das FA, Hauptzollamt dabei. Und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf da auch geschätzt werden, müssen die Ämter nicht exakt belegen. Auf der strafrechtlichen Seite kommt es dann bei dem AG (da fällt es härter aus) in der Regel zur Anklage, bei dem AN zum Strafbefehl oder aber zur Einstellung gegen Geldbuße.

Dass die Anmeldung nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zu lasten des Arbeitgebers geht, das ist klar. Nur, ob ich das davor aufwühlen würde, wohl eher nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, ja das wäre ein Riesending alles von früher herauszuholen, obwohl dies für meine Rente förderlich wäre. Ich habe leider auch nicht mehr alle Original-Belege von früher der tatsächlichen Barauszahlungen. Gut wäre es, wenn alles auf eine interne Regelung bzw. Vergleich herauslaufen würde. Mein Anwalt nennt dies, mal ein bißchen ins Wespennest stechen. Ich bin einfach nur wahnsinnig wütend und enttäuscht nach dieser jahrelangen Ausnutzerei und schlechten Arbeitsbedingungen, auch noch das. Meine persönliche Betreuerin vom Arbeitsamt war entsetzt über derlei Verhalten, sagte aber auch gleich, dass diese Firma beim Arbeitsamt "bekannt`ist und hat diese jetzt aus den Vermittlungen gestrichen. Sie hat mir auch gleich geholfen, dass die Leistungsabteilungen meine Zahlungen nicht einstellt.
Da dies ja auch kein Fehler d. Firma war, sondern bewusst eine Straftat - dafür gibt es Zeugen - mein Mann hat das Telefon abgenommen und alles mit angehört. Frau X. wollte mich praktisch dazu nötigen das Spielchen mitzuspielen und ich solle dem Arbeitsamt bloß nicht die Wahrheit sagen. Der für AG zuständigen Mitarbeiterin vom Arbeitsamt hat sie ja erzählt, ich hätte dort tatsächlich gearbeitet.
Ich bin grad sehr entsetzt, dass dies lt. wirdwerden öfters gemacht wird. Das mit dem Minijob viel beschissen wird war mir schon klar. Aber das man einfach jemand so anmeldet, ist auch meinem Anwalt noch nie untergekommen.
Nun ja ich bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40729 Beiträge, 14411x hilfreich)

Dir ist klar, dass Du Dich auch strafbar gemacht hast? Dass auf Dich auch gewaltig was zukommen kann?

Und diese Praxis ist seit Jahrzehnten absolut gängig. Insbesondere im Sicherheitsgewerbe, Hotelgewerbe und auch früher im Versandhausgewerbe. Mal ein Beispiel: ein namenhaftes Versandhaus (inzwischen in Inso), damals wurde noch mit Steuerkarte gearbeitet, da wurden die Mitarbeiter ermutigt, Steuerkarten von Oma, Opa, was weiss ich einzureichen, damit dann die Leute angemeldet wurden, letztlich aber ein Mitarbeiter die Arbeit als geringfügug Beschäftigter erledigte. Bis zu 12 Steuerkarten pro Person. Die Hauptzollämter haben hierfür eigene Abteilungen eingerichtet, um die Verfolgung in den Griff zu bekommen. Es gibt Veröffentlichungen darüber, das System speziell im Baugewerbe, auch durch die Fachleute von den Hauptzollämtern.

Wenn weder die Frau von der Arbeitsagentur noch der Anwalt Ahnung haben, dann sind die schlicht und ergreifend nicht fit oder nehmen Dich hoch. Hat denn wenigstens Dein Anwalt Dich über Deine kriminellen Handlungen aufgeklärt und was anfaßbares rüber gebracht, außer, dass man mal ins Wespennest stechen müsste? Kennt er den Status des Ermittlungsverfahrens, was mit Sicherheit läuft? Hat er Dich drauf vorbereitet, dass möglicherweise auch bei Dir durchsucht wird?Dass Du Beschuldigte bist?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.02.2017 19:09

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#11
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, anscheinend, obwohl ich das anders sehe, aber Recht haben und Recht bekommen ist wohl leider ein Unterschied. Ich wollte anständig bezahlt und sozialversicherungspflichtig angemeldet werden. Aber es ist klar, ich hätte dort gar nicht arbeiten dürfen auf diese Weise. Private Umstände interessieren da keinen.

Aber die Tatsache dieser Anmeldung werde ich auf keinen Fall hinnehmen. Was sollte mir dabei passieren?

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#12
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich hab zu früh geantwortet, bevor ich den Rest las. Nein, die Mitarbeiterin d. Arbeitsagentur geht es nur um die Anmeldung. Was sollte ich da zu befürchten haben? Meinem Anwalt habe ich alles erzählt, er sagte, dass dies ein schwieriger Fall wird und fragte, wie weit ich gehen möchte.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40729 Beiträge, 14411x hilfreich)

Das hab ich doch auch geschrieben, oder? Das was nach Deinem Ausscheiden passiert ist, das auf keinen Fall hinnehmen. Aber mit dem, was vorher war, da wäre ich ganz vorsichtig. Ich habs doch dargelegt, was da passieren kann.

wirdwerden

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#14
 Von 
purzelbaumer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ja, das ist mir schon klar.
Ist übrigens eine Spedition gewesen.
Ich hab auch keine Lust auf Ärger, geschweige denn genug Geld. Sonst würde ich es tun.

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