... jetzt habe ich mal eine ganz eilige Frage zum Thema Arbeitszeugnis.
Ist es üblich zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer die Tätigkeit in Teilzeit mit 20 Stunden ausgeübt hat?
Oder brauch das nur auf Wunsch ins Zeugnie?
Was meint Ihr dazu?
Bitte um zahlreiche Infos.
Gruß
-- Editiert am 06.02.2011 17:05
Arbeitszeugnis - Erwähnen der Teilzeit (20 Std)?
6. Februar 2011
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Frage vom 6. Februar 2011 | 16:45
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitszeugnis - Erwähnen der Teilzeit (20 Std)?
#1
Antwort vom 7. Februar 2011 | 10:01
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8088x hilfreich)
es gibt keine allgemein gültige Regelung dazu. Damit sich der neue Arbeitgeber aber ein Bild vom Umfang der Tätigkeit und der Berufserfahrung machen kann, gehört die Angabe aber wohl ins Zeugnis. Verbieten kann man dem Arbeitgeber nicht, diese Angabe im Zeugnis zu machen.
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