Kündigung an Vorgesetzten übergeben anstatt per Post schicken....

23. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)
Kündigung an Vorgesetzten übergeben anstatt per Post schicken....

Hallo,

mal angenommen ein Arbeitnehmer will den AG wechseln. Er hat den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben zurückgeschickt, wartet nun seinerseits auf die seitens des neuen AG unterschriebene Ausfertigung.

Er muss auf jeden Fall bis zum Ende dieses Monats kündigen zwecks Kündigungsfrist, damit er wie im neuen Vertrag vereinbart am 01.02.2016 anfangen kann.

Der neue Vertrag wird wahrscheinlich Anfang nächster Woche beim AN eintreffen, dieser ist leider die ganze Woche auf einer Messe und kann von dort nur schwierig seine Kündigung wegschicken. Da auf der Messe auch sein Vorgesetzter ist, kann der AN diesem die Kündigung übergeben und sich den Empfang bestätigen lassen ??


Wir
empfehlen

Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer

Auf dem Sprung? Erstellen Sie Ihr individuelles Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag.
Juristische Dokumente individuell, günstig und rechtssicher.

Mehr Informationen



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Natürlich kannst Du das machen... ich würde es generell persönlich übergeben und nur wenn der Empfang nicht bestätigt wird noch das Einschreiben hinterherschicken.

Die Messe ist zwar ein blöder Ort dafür, aber es kann nicht immer alles perfekt laufen. Dennoch würde ich alles so vorbereiten, dass man, falls der Vorgesetzte die Bestätigung verweigert, das Schreiben schnell noch vor Ort zur Post bringen kann. Eine Marke für das Einwurfeinschreiben bekommt man auch Online.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Die Kündigung wird wirksam mit Zugang, das geht per Post und auch persönlich.

Der Vorgesetzt ist allerdings nicht verpflichtet, den Empfang zu bestätigen.

2x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Nesend
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Klar, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst gleich deinem Vorgesetzten noch erklären, woran es liegt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Vorgesetzter hat Kündigung erhalten und Empfang quittiert.....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

By the way:
Mal im Arbeitsvertrag nachgelesen was zur Kündigung des Arbeitsvertrag steht?
Ich kenne einen Betrieb, da ist die Kündigung schiefgegangen, weil sie nicht per Einschreiben wie es im Arbeitsvertrag festgelegt war!

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen

Kündigung in der Probezeit - geht das so einfach?
Die Antworten findet ihr hier:


Kündigung während der Probezeit und Urlaubsanspruch

Urlaubsregelungen bei Kündigung während der Probezeit / Oftmals herrscht Uneinigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ob ein Urlaubsanspruch entstanden ist, wenn ... mehr