Lohnfortzahlung und Krankengeld trotz Kündigung in der Probezeit

8. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohnfortzahlung und Krankengeld trotz Kündigung in der Probezeit

Hallo zusammen,

ich habe zum 01.09.2021 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Seit dem 05.10.2021 bin ich durchgehend krank geschrieben. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Jetzt habe ich am 06.11.2021 (Datum der Kündigung 03.11.2021) die ordentliche Kündigung in der Probezeit zum 17.11.2021 bekommen. Weiter heißt es: " Sie werden ab dem Ablaufdatum der uns vorliegenden AU (12.11.) unter Anrechnung Ihres Resturlaubanspruchs bis zum 17.11.2021 freigestellt."

Fragen:
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 2 Wochen zusätzlich Urlaubsanspruch für 2 Monate (je 2,5 Tage) ergibt 19 Tage. Also müsste die Kündigung per 24.11.2021 greifen. Ist das richtig?
- Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 6 Wochen für den AG, d.h. er müsste bis zum 16.11.2021 (05.10.-16.11.) Lohn bezahlen, richtig?
-wann greift die Kündigung und bis dahin muß der Lohn ja dann auch bezahlt werden, richtig?

Wichtig:
Wenn meine Krankmeldung verlängert wird, dann steht mir doch Krankengeld meiner Krankenkasse zu!? Wie lange wird das bezahlt? Es kommt doch darauf an ob der AG wegen Krankheit gekündigt hat, was er natürlich so nicht formuliert hat in der Kündigung. Aber da ich je sehr lange Krank war/bin ist doch davon auszugehen, dass der AG wegen Krankheit gekündigt hat!?
Ich kann es nicht beweisen, aber es ist ja sicher so.

Danke für Ihre/eure Hilfe.

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15 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 2 Wochen

Richtig, man sollte aber mal schauen, was vertraglich vereinbart ist, das kann durchaus abweichend sein.



Zitat (von str516605-53):
Also müsste die Kündigung per 24.11.2021 greifen.

Nö. Wie kommt man denn darauf?



Zitat (von str516605-53):
- Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 6 Wochen für den AG, d.h. er müsste bis zum 16.11.2021 (05.10.-16.11.) Lohn bezahlen, richtig?

Richtig



Zitat (von str516605-53):
-wann greift die Kündigung

Zitat (von str516605-53):
die ordentliche Kündigung in der Probezeit zum 17.11.2021




Zitat (von str516605-53):
dann steht mir doch Krankengeld meiner Krankenkasse zu!? Wie lange wird das bezahlt?

Dazu sollte man die vertraglichen Vereinbarungen mit der KK lesen oder diese fragen.

Die gesetzliche Kran­ken­kas­se, zahlt in der Regel wenn man wegen derselben Krankheit für länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, für maximal 72 Wochen.



Zitat (von str516605-53):
Es kommt doch darauf an ob der AG wegen Krankheit gekündigt hat

Nicht mal im Ansatz.



Zitat (von str516605-53):
Aber da ich je sehr lange Krank war/bin ist doch davon auszugehen, dass der AG wegen Krankheit gekündigt hat!?

Oder weil er Deine Nase hässlich fand ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Beim Thema Krankengeld nach einer Kündigung sollte es doch einheitliche gesetzliche Standards geben!? Es kann doch nicht sein, dass jede KK hier ein eigenes Süppchen kocht!?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Beim Thema Krankengeld nach einer Kündigung sollte es doch einheitliche gesetzliche Standards geben!?

Die finden sich oben.



Zitat (von str516605-53):
Es kann doch nicht sein, dass jede KK hier ein eigenes Süppchen kocht!?

Warum nicht?

Man kann und darf die gesetzliche Mindestsicherung gegen Aufpreis erweitern. Auch da herrscht im gewissen Rahmen die freie Marktwirtschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Jetzt habe ich am 06.11.2021 (Datum der Kündigung 03.11.2021) die ordentliche Kündigung in der Probezeit zum 17.11.2021 bekommen.


Bei der Kündigung ist der Tag der Zustellung von Bedeutung, nicht das Datum der Erstellung (03.11.2021); also zählt die Kündigungsfrist ab dem 06/11/21+1 Tag. Wenn die K-Frist in der Probezeit die gesetzliche ist, dauert sie 14 Tage.
Der 17.11. stimmt folglich nicht - diese Rechnung geht vom dem Tag aus, an dem die K geschrieben wurde.

Die Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs geht nur, wenn du a) unwiderruflich freigestellt bist und b) keine AU vorliegt.
Folglich wird der AG dir den Urlaub schon auszahlen müssen, wenn du bis zum 19/11 oder länger krank bist.

Ein wenig kannst du also noch 'rausschlagen, 2 oder 3 Tage Beschäftigungsdauer (falls ihr 6-Tage-Woche habt) plus Urlaubsentgelt.

Angemerkt: Mit deiner Idee, dass dir Lohnfortzahlung auch über das Beschäftigungsende hinaus zustehen könnte, liegst du gar nicht unbedingt falsch, wenn nämlich die Kündigung 'aus Anlass' der Erkrankung anzunehmen ist. Allerdings habe ich keine Ahnung, in welchem Umfang Arbeitsgerichte davon Gebrauch machen. Der AG, wenn er bei Trost ist, wird den Zusammenhang ja wohl eher bestreiten.
Dazu e.g.:
https://www.twobirds.com/de/news/articles/2017/germany/anspruch-auf-entgeltfortzahlung-nach-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses


-- Editiert von blaubär+ am 08.11.2021 12:36

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32213 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 2 Wochen zusätzlich Urlaubsanspruch für 2 Monate (je 2,5 Tage)
Steht mit den Urlaubstagen genau SO in deinem Arbeitsvertrag?

Falls lt. Arbeitsvertrag die gesetzl. Kündigungsfrist gilt, sind das 2 Wochen nach Zugang der Kündigung. Zugang bei dir war der 6.11.

Zitat (von str516605-53):
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
beginnt hier am 5.10. und endet am 12.11. Falls deine AU verlängert wird, endet sie nach 6 Wochen. Das ist der 16.11.

Zitat (von str516605-53):
wann greift die Kündigung
Was steht im Arbeitsvertrag? Gesetzlich 2 Wochen? Dann zum 20.11.
Zitat (von str516605-53):
Wenn meine Krankmeldung verlängert wird, dann steht mir doch Krankengeld meiner Krankenkasse zu!?
Grundsätzlich ja. Ab dem 17.11.
Zitat (von str516605-53):
Wie lange wird das bezahlt?
Kommt drauf an. Grundsätzlich max. 78 Wochen.
Zitat (von str516605-53):
Es kommt doch darauf an ob der AG wegen Krankheit gekündigt hat,
Nein, darauf kommt es nicht an. Der AG muss keinen Kündigungsgrund angeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Im Arbeitsvertrag wird auf die gesetzliche Regelung verwiesen bezügl. Kündigungsfrist, also 2Wochen.
Zum Thema Urlaubsanspruch steht dort nichts bezüglich Kündigung in der Probezeit, also ist der Anspruch entstanden.


Ich möchte meinem AG per Email antworten und Ihn auf die falsche Berechnung der Kündigungsfrist hinweisen und das er mir meinen Urlaubsanspruch abgelten muss.
Zugang der Kündigung war am 06.11.2021 + 2Wochen ergibt den 20.11.2021. Zusätzlich muss mein Urlaubsanspruch vom 01.09.2021 - 20.11.2021 vergütet werden. Oder bis wann ist mein Urlaubsanspruch entstanden?

Die Entgeltfortzahlung endet ja nach 6 Wochen (05.10.2021 - 16.11.2021), wenn meine AU verlängert wird. Die Kündigung wird aber erst zum 20.11.2021 wirksam, d.h. bezahlen muss mein AG den Zeitraum 16.11. - 20.11.2021 nicht mehr, oder wie ist hier die Sachlage?

Ist es okay per Email zu antworten oder sollte ich das per Brief Einschreiben machen?

Danke im Voraus.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

U-Anspruch be - oder entsteht für jeden vollen Monat, bei dir also Sept., Okt - nicht mehr Nov.
(n.b.: der Urlaub könnte gar nicht ausgeschlossen werden für die Probezeit).
Nach Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die KK Krankengeld.

-- Editiert von blaubär+ am 10.11.2021 12:04

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#8
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke an blaubär+ für die Antwort!

Meine Sichtweise bezüglich der Kündigungsfrist ist korrekt? so wie heute beschrieben, siehe oben.

Und Antwort an AG per Email oder Einschreiben!?

Danke :)

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Email halte ich für stillos - schon deswegen besser Brief. In Vertragssachen bin ich immer für die Schriftform. Email genügt zwar der Textform, ist aber doch auch störanfälliger. Ob es ein Einschreiben sein muss ... ... wenn es dir ein besseres Gefühl gibt ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32213 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ich möchte meinem AG per Email antworten
Möglich ist das. Ich würde das nicht tun.
Ich würde im Krankenstand abwarten, was der AG in seiner letzten Verdienstabrechnung hinlegt.
Dann überlegen, ob und was weiter zu tun wäre.
Vielleicht merkt er selbst, dass sein Schreiben falsch war.
Freigestellt bist du doch.

Du wirst doch vermutlich länger als bis 12.11. arbeitsunfähig sein. Immerhin geht es schon seit 5 Wochen, es ist also nicht nur ein Schnupfen.
Schick an AG + KK deine AU-Folgebescheinigung zeitnah (also am 12.11.).
Dann sollte der AG alles nachvollziehbar berechnen und zum Monatsende überweisen können.
Die Urlaubsabgeltung für 2 Tage und die Entgeltfortzahlung im Kr-Fall vom 1. bis 16.11.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten! :)

OK abwarten und schauen ob die Abrechnung stimmt wäre natürlich auch eine Möglichkeit. Obwohl mir das widerstrebt, weil die Kündigung mit Datum 3.11. zum 17.11. ja definitiv falsch ist.

Die Kündigung kann ja trotz "Fehler" nach 3 Wochen nicht mehr per Kündigungsschutzklage angegangen werden. richtig?

Ungeachtet dessen muss der AG ja den "richtigen" Lohn an den AN bezahlen. Oder kann er sich dann darauf berufen das es ja keine Anfechtung bzw. Widerspruch in schriftlicher Form gab!?

Achja die Kündigung wurde von der langjährigen Personalchefin mit Prokura erstellt und unterzeichnet. Also gehe ich hier von einem absichtlich Fehler aus.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Jetzt habe ich am 06.11.2021 (Datum der Kündigung 03.11.2021) die ordentliche Kündigung in der Probezeit zum 17.11.2021 bekommen.
Hast Du die Kündigung tatsächlich erst am 6.11. erhalten oder hast Du erst am 6.11. in Deinen Briefkasten gesehen und die Kündigung könnte schon seit 3.11. darin liegen?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32213 Beiträge, 5659x hilfreich)

Grundsätzlich kannst du KS-Klage beim Arbeitsgericht erheben. Innerhalb 3 Wochen nach Zugang der K. müsste sie beim Gericht sein.

Zitat (von str516605-53):
Obwohl mir das widerstrebt, weil die Kündigung mit Datum 3.11. zum 17.11. ja definitiv falsch ist.

Hmm. Dann erhebe KS-Klage. Dann hat es sich mit dem *widerstreben*.

Zitat (von str516605-53):
Ungeachtet dessen muss der AG ja den "richtigen" Lohn an den AN bezahlen.
Ja. Deswegen empfahl ich, abzuwarten, ob der AG das mit seiner letzten Abrechnung tut.
Du siehst es zum Monatsende, also am 30.11. Erst dann zeigt dein Konto, wie viel überwiesen wurde und in der Post wirst du die letzte Verdienstabrechnung haben.

Das eine ist die Kündigung. Dagegen ist fristgerecht die KS-Klage möglich.
Das andere ist der Lohn. Dagegen ist die Lohnklage möglich. Frühestens, wenn der Lohn falsch war und der AG auf deine *Reklamation* nicht zeitnah reagiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe die Tracking Nr. des Einschreiben im Netz nachgeschaut. Zustellung 9.11.
Die Kündigung ist zwar definitiv früher gekommen, aber gegen das offizielle "Zustelldatum" der Post kann mein AG sicher wenig machen, richtig?

Leider nützt mir das ja nichts, da die Lohnfortzahlung am 16.11. endet... oder was nützt mir die Anstellung 1 Woche länger?


Welchen nutzen würde mir eine KS-Klage bringen? Wegen der Probezeit wird die Kündigung ja sicherlich Bestand haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32213 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ich habe die Tracking Nr. des Einschreiben im Netz nachgeschaut. Zustellung 9.11.
Ach so. :???: Dann vergessen wir bei der Rechnerei den 3. und den 6.---sondern nehmen den 9.11. als Zustell-/Zugangsdatum.
Das ist der Zeitpunkt, an dem die schriftliche Kündigung in den Machtbereich des AN gelangt. Dagegen könnte dein AG wirklich wenig machen. Doch warum sollte er? Dass der 17.11. sein Irrtum war, kann er zugeben.

Zitat (von str516605-53):
Die Kündigung ist zwar definitiv früher gekommen,
Was meinst du jetzt damit?
Zitat (von str516605-53):
oder was nützt mir die Anstellung 1 Woche länger?
Ich finde nichts. Aber wie kommst du jetzt auf 1 Woche? Ich sehe dann den 23.11.
Dann steht dir nicht mehr Urlaubsentgelt zu und die LFZ endet auch am 16.11.

Zitat (von str516605-53):
Welchen nutzen würde mir eine KS-Klage bringen?
Ich sehe keinen Nutzen für dich, es sei denn, du willst wegen deiner Annahme, die PL hätte das K-Datum absichtlich falsch geschrieben--- noch einen Rechtsstreit beginnen, zB. aus Rache.

Ich hatte *grundsätzlich * geschrieben. Ich habe die KS-Klage nicht empfohlen. Ich ging davon aus, dass du selbst bemerkst, dass Klage nichts bringt.
Zitat (von str516605-53):
Wegen der Probezeit wird die Kündigung ja sicherlich Bestand haben.
Ja, das sehe ich auch so. Sie hat auch Bestand, wenn du keine KS-Klage erhebst.

Bitte vergiss nicht, deine AU-Folgebescheinigung morgen zu AG + KK zu schicken. Damit ab 17.11. die Krankengeldzahlung erfolgt.
Schreibt dein Arzt dich nicht weiterhin arbeitsunfähig, bist du ab 13.11. arbeitsfähig. Erscheinst du dann wieder zur Arbeit im Betrieb, gäbe es kein Krankengeld, sondern bis zum letzten Beschäftigungstag den Lohn. Vermutlich würdest du freigestellt.

-- Editiert von Anami am 11.11.2021 12:07

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