Guten Abend
Habe heute im Briefkasten zwei Abmahnungen von meinen Chef erhalten (ohne einschreiben ).Bin momentan krankgeschrieben
1. Abmanung 10.8
Sie waren bis zum 6.8.2008 krank geschrieben .
Da Sie es nicht für nötig halten,mich zu benarichten ob sie weiter airbeitsunfähif sind ,spreche ich ihnen eine Abmahnung aus .
2. Abmahnung 11.08
Da ich auf meine erste Abmahnung nichts von ihnen hörte ,kein Teleonanruf ,kein Krankenschein spreche ich ihnen hiermit die zweite Abmahnung aus .Ich möchte ihnen mitteilen wenn Sie es weiterhin unterlassen ,mich über ihre Arbeitsunfähigkeit zu benarchichten werde ich ihnen fristlos kündigen . Ich hoffe aus Einsicht .
Beide Abmahnungen habe ich an einen Tag erhalten .
Da mein Chef kein Büro oder Firmen Tel hat ich ihn nur auf seinen Handy oder Haus Tel erreichen .Ich habe ihn ein paar mal probiert auf den Handy zu erreichen da ist er aber nicht rangegangen und ,die Kranken meldung habe ich ihn auch püer Post zukommen lassen aber wie er auch ohne Einschreiben .
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen .
Liebe 123 Freunde helft mir !!!!!!
Zwei abmahnungen an einen Tag ?! Hilfe
Hallo, kann es sein, dass dein AG dich aufm Kieker hat?
Nach einer Abmahnung muss er dir auch angemessene Zeit geben, dein 'Fehlverhalten' zu korrigieren. Da ist 1 Tag ja wohl in dem Fall zu kurz.
Haste die Umschläge noch? Sind die vielleicht beide am selben Tag abgestempelt? Würd mich zumindest nicht wundern.
MfG
Das ist doch ziemlich dünn.
Da ich auf meine erste Abmahnung nichts von ihnen hörte ,kein Teleonanruf ,kein Krankenschein spreche ich ihnen hiermit die zweite Abmahnung aus .Ich möchte ihnen mitteilen wenn Sie es weiterhin unterlassen ,mich über ihre Arbeitsunfähigkeit zu benarchichten werde ich ihnen fristlos kündigen . Ich hoffe aus Einsicht .
??? hahahahahah ???
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... zunächsteinmal bist du als AN tatsächlich verpflichtet, arbeitsunfähgikeit unverzüglich zu melden. auch und gerade bei fortsetzung. die tatsache selbst und die voraussichtliche dauer ist mitzuteilen.
unverzüglich heißt: ohne (schuldhaften ) verzug. dann stellt sich mitunter die frage auf welchem wege, oder wem genau. bei euch gibt es offenbar niemanden sonst außer dem chef, der solche anrufe/meldungen entgegennehmen könnte. allerdings wundert mich, dass dem handy deines chefs keine mailbox zugeschaltet wird, wenn ein anruf kommt.
nun zur abmahnung: es bedarf einer gewissen form, dass sie überhaupt gültig ist. der text dürfte viel zu unspezifiziert sein, um als *abmahnung* zu bestehen. aber auch eine ungültige abmahnung hat immer noch die funktion einer verwarnung - und der groll deines bosses ist ja unverkennbar.
du hast wohl anlass, darüber nachzudenken, wie du ihn zuverlässig erreichst, evtl. sind auch absprachen zwischen euch dafür notwendig.
Danke für die schnellen antworten
Ist echt ein bischen witzig !!!!! Aber jetz mal spass bei seite (es geht ja um mein Arbeitsplatz )
Also ich möchte gerne gegen die zweite abmahnung was unternehmen die ist meiner meinung auch nicht gerechtfertig .Eine ist okay !!! .
Weil er hätte ja dann vom Ding her mir auch gleich alle drei abmahnungen auf einmahl schicken können +Kündigung oder ???
Was und vor allen Dingen wie kann ich dagegen vor gehen ?!
Danke
Sie können eine Stellungnahme zur Abmahnung verfassen und verlangen, dass diese in die Personalakte aufgenommen wird.
Sie können beim Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen.
aber irgendwie glaube ich, dass hier nicht mal so eine Akte existiert :-)
Und natürlich kann er 3 oder 10 Abmahnungen auf einmal verfassen und die Kündigung dazupacken, das ist aber egal. Siehe dazu die erste Antwort von Venotis.
... dass nach drei abmahnungen die kündigung kommt, ist eine offenbar unausrottbare ansicht, aber unfug.
trotz deines ärgers: du musst auf diese *abmahnungen* hin garnichts unternehmen, allenfalls eine darstellung des sachverhalts verfassen mit auflistung aller versuche, den chef zu erreichen. die muss dann mit der *a* deiner personalakte beigefügt werden. aber wenn dein chef und du die ganze firma seid, ist die frage eh ein wenig akademisch.
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