berufsschule

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
totehose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
berufsschule

hallo...
ich bin 19jahre auszubildener gärtner fachrichtung friedhofsgärtnerei 2. ABJ
ich muss jeden montagsvon 12.05uhr bis 18.05uhr (7unterrichtstunden)
und jeden 2. freitags von 7.50 bis 14.35uhr (8 unterrichtsstunden) zur berufsschule
ich habe mal nen paar fragen zur berufsschulezeit usw..
also
1. wer muss den hin und rückweg mit bus bzw. bahn zur berufsschule zahlen? muss ich das selber zahlen oder kann ich das geld irgendwie zrückverlangen? (ca.80euro)

2. ich muss am montag an dem ich normal 8 std. arbeiten müsste 3 ürlaubstunden aufschreiben da ich zur berufsschule gehe sahct mien chef, da ich vorher aus zeittechnischen gründen (schlechte bus/ bahnverbindungen) vorher nicht zur arbeit kann.

3. am freitag muss ich normal 7std. arbeiten und an den tagen wo ich zur berufsschule gehe muss ich 1std. urlaubszeit aufschreiben.
da ich wegen den schlechten verbindungen nachher nicht zur schule kann...

dabei will ich nochmal meine wegezeiten mit aufführen...
montags...9.30abfahrt mit dem bis in meinem heimatort...und 19.35 ankunft im ort nach der berufsschule

freitags...5.20 abfahrt ab heimatort....16.30 ankunft im ort nach der schule...

aus grund der urlaubsabzüge habe ich im letzten jahr und in diesem jahr daher praktisch keinen urlaub gehabt... habe überstunden gemacht, die teilweise auch desswegen abgezogen worden sind und die paar überstunden die noch übrig sind/waren die musste ich dazu nutzen um wenigstens den ein oder anderen tag im jahr frei zubekommen.
ist das rechtens?
danke für eure antworten im vorraus
gruss

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zum Thema Kosten des Schulwegs, das ist meines Wissens mit der Ausbildungvergütung abgegolten.

Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass Ihr Arbeitgeber die "Minusstunden" als Urlaub verrechnet, das ist illegal!!!

Urlaub ist nicht zu verrechnen, egal was der AG rechnet, Sie haben den vertraglich vereinbarten Anspruch auf Urlaub, und wann Sie den nehmen, entscheiden in erster Linie Sie!

Gibt es an Ihrer Berufsschule keine Sozialpädagogen, die müßten sich gut in dem Thema auskennen.

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Fahrtkosten sind mit der Ausbildungsvergütung abgegolten, da zahlt der AG nix weiter.

Wie gesagt, ist es natürlich NICHT in Ordnung, Urlaubsstunden abzugelten... Der AG kann aber verlangen, daß Du an den Freitagen, wo Du Schule hast, danach arbeiten kommst.

P.

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#3
 Von 
Pfefferminze
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten werden nicht vom Arbeitgeber übernommen, aber erkundige dich mal an deiner Schule, ob es da Möglichkeiten gibt. Bei uns z.B. bekommen wir im 3.Lehrjahr Fahrtgeld, das läuft dann irgendwie über die Schule..

Wegen der Berufsschule. Da du über 18 Jahre bist, zählt nur die reine Berufsschulzeit, d.h. auch Pausen, Fahrtzeiten jedoch zählen leider nicht zur Arbeitszeit.

Wenn du also laut Vertrag an dem Tag z.B. 8 Stunden arbeiten müsstest, aber nur 6,5 Std. Schule hast, kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du noch für 1,5 Std. bei ihm erscheinst.

Er kann jedoch nicht stattdesen den Urlaub kürzen...

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#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

... aber ich meine, der AG kann das eben nur für den zweiten Berufsschultag pro Woche, nicht für den ersten...

P.

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#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Wenn du also laut Vertrag an dem Tag z.B. 8 Stunden arbeiten müsstest, aber nur 6,5 Std. Schule hast, kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du noch für 1,5 Std. bei ihm erscheinst."

Blödsinn!!

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Scheint für über 18-Jährige eine dumme Sache zu sein, ziemlich ausführlich ist das unter:

http://www.azuro-muenchen.de/ausbildung/berater_b/berufsschulu.html

erläutert. Nach dem, was ich da gelesen habe, hat Pfefferminze recht und eben keinen "Blödsinn" geschrieben. Für Minderjährige sieht das eben anders aus, da wird der Unterrichtstag voll angerechnet.

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#7
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@ hamburgerin

Hast du den Link überhaupt gelesen???

Auch über 18jährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringt zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Arbeitgeber die Rückkehr nicht verlangen.


=> Die Fahrzeit von Schule zum Asubildungsbetrieb zählt folglich als Arbeitszeit!!!

=> doch Blödsinn...

Gruß Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pfefferminze
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist kein Blödsinn...

Im Endeffekt scheint die Rechtslage in dieser Sache ziemlich schwammig zu sein, jeder Betrieb scheint das anders zu handhaben.
Mein erster Ausbildungsbetrieb hat mich jedesmal nach der Schule noch antanzen lassen, obwohl mit Wegezeiten, etc. war mein Schultag über 9 Stunden lang...
Mein jetziger Arbeitgeber sagt, 6 Schulstunden reichen aus.

Im Endeffekt streiten sich darüber sogar unsere Lehrer, sa sagt auch jeder was anderes. Einer sagt, an einem Schultag reicht es auch 6 Schulstunden zu haben, an dem zweiten Schultag rechne nur die reine Schulzeit ohne Pausen.
Der andere Lehrer (Stufenleiter) meint, für Volljährige würden immer nur reine Berufsschulstunden zählen, egal wieviele Tage in der Woche...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@Pfefferminze:

ES IST BLÖDSINN!!! ABSOLUTER QUATSCH!!!

"Im Endeffekt scheint die Rechtslage in dieser Sache ziemlich schwammig zu sein, jeder Betrieb scheint das anders zu handhaben."

Wie es jeder Betrieb handhabt hat nichtss mit der Eindeutigkeit der Rechtslage zu tun!!


"Mein erster Ausbildungsbetrieb hat mich jedesmal nach der Schule noch antanzen lassen, obwohl mit Wegezeiten, etc. war mein Schultag über 9 Stunden lang..."

Dann hättest du wohl nicht mehr hingehen müssen!!

"Im Endeffekt streiten sich darüber sogar unsere Lehrer, sa sagt auch jeder was anderes."

Auch wenn sich eure Lehrer darüber streiten, die Rechtslage ist wohl geklärt!!

Hier der Text, wer lesen kann ist klar im Vorteil:

In einem Urteil hat das BAG im März 2001 einiges klargestellt. Seitdem gilt folgendes:
Auch über 18jährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringt zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Arbeitgeber die Rückkehr nicht verlangen.

Gruß Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
totehose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure große hilfe...
kann mir jetzt noch einer sagen wo das genau steht, bzw. nen link geben...dann kann ich direkt ausdrucken...
nochmal danke...
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hi totehose,
haben Sie die Beiträge zu Ihrer Frage gelesen? Oben finden Sie den Link. Da es nur einer ist, kann es nicht so schwer sein, den zu finden.

Hi tommy, du hast recht.
Ich habe die Seite nur zur Hälfte gelesen. Ich bin doch echt davon ausgegangen, dass sich der Fragesteller auf der Seite mal erkundigt und die richtigen Schlüsse dann selber ziehen kann.

Aber mal ganz ehrlich, ich finde es klasse, dass wenigstens Du dir die Mühe gemacht hast:)

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