Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Mahnbescheid
des Amtsgerichts erhalten in dem ich als Gesamtschuldner mit einer weiteren Person drinstehe.
Wie soll ich das ganze nun handhaben? Kann ich einen Widerspruch einlegen, um von meiner Seite nur 50% der Schulden geltend zu machen?
Vielen Dank
Mahnbescheid 2 Schuldner
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Kann man nicht beantworten ohne zu wissen, worum es geht.
Bei einer Gesamtschuldnerschaft (beispielsweise 2 Personen unterschreiben den einen Mietvertrag) haften beide zu 100%. Der Gläubiger darf sich dann aussuchen, von wem er das Geld fordert und die beiden Gesamtschuldner müssen das untereinander ausgleichen.
Wenn aber 2 Personen jeweils getrennte Mietverträge in einer WG unterschrieben haben, gibt es keine Gesamtschuldnerschaft und dann haftet jeder auch nur für sich selbst oder für den eigenen Teil.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
In meinem Fall ist es so, dass ich mit einer weiteren Person in einem gemeinsamen Mietvertrag stehe.
Der Vermieter kann sich also aussuchen bei wem er die Schulden eintreiben kann? Ich halte das eher ungerecht. Gibt es da keine Möglichkeit, gegen eine 100 prozentige Haftung anzugehen?
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ZitatIn meinem Fall ist es so, dass ich mit einer weiteren Person in einem gemeinsamen Mietvertrag stehe. :
Der Vermieter kann sich also aussuchen bei wem er die Schulden eintreiben kann?
Genau so ist es, der Vermieter kann sich aussuchen von wem er welchen Prozntsatz der Schulden holt. Üblicherweise wird er sich 100% vom zahlungskräftigeren Schuldner holen. Wie der das dann vom anderen Schuldner zurück bekommt ist nicht das Problem des Vermieters, sondern das Problem der beiden Mieter. Und da kann man als Mieter auch gar nichts dagegen tun.
ZitatIch halte das eher ungerecht. Gibt es da keine Möglichkeit, gegen eine 100 prozentige Haftung anzugehen? :
Nein, das einzige was man tun kann/sollte ist, dass der Mietvertrag gekündigt wird. Das hilft aber auch nur für die Zukunft.
Wenn Du tatsächlich als Gesamtschuldner mit einer weiteren Personen einen Betrag schuldest, dann darf sich der Gläubiger aussuchen, bei wem er wieviel vollstreckt - ggf. wäre das halt bei Dir die 100 %.
Auch wenn es reichlich dumm von Dir wäre, so steht Dir dennoch der Widerspruch frei - ggf. würdest Du damit halt eine Zahlungsklage lostreten und letztendlich ein Zahlungsurteil erhalten. Ergebnis für Dich: die von Dir verursachten Verfahrenskosten, Anwaltskosten und andere Kosten Deines Gläubigers kommen dann halt noch obendrauf.
Zitat:Ich halte das eher ungerecht
Für den einen ist das ungerecht, für den anderen gerecht.
Stell dir vor, 2 unterschreiben einen Mietvertrag. Einer ist reich, der zweite mittellos. Nun wird keine Miete gezahlt. Wieso soll der Vermieter die Hälfte der Miete in den Wind schießen? Selbst wenn einer der beiden superreich ist und das mit Links bezahlen könnte?
Wenn man eine Gesamtschuldnerschaft eingeht, sollte man sich das vorher gut überlegen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass irgendwo in dem Mietvertrag der Passus drinne stand: Die Mieter haften gesamtschuldnerisch, oder etwas in der Art. Wenn du nicht wusstest, was das bedeutet, schützt dich das nicht vor "Strafe".
Wirklich drin stehen, muss das meinem Wissen nach nicht mal. Wenn zwei Personen einen Vertrag abschließen haften sie immer gesamtschuldnerisch, es sei denn es steht ausdrücklich etwas anderes im jeweiligen Vertrag.
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