Penny nicht billig

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
BioHL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Penny nicht billig

Hallo!

Ich habe hute einen Brief bekommen, der mich ziemlich überrascht hat, und würde mich dazu über andere Meinungen freuen.

Am 05.10. habe ich bei Penny mit EC-Karte eingekauft und anscheinend wurde die Abbuchung mangels Deckung nicht ausgeführt. (was mir ja auch sehr leid tut)

Gestern (also etwa ein viertel Jahr später)erhielt ich einen Brief der REWE-Handelskette. "Erinnerung mit Zahlungsaufforderung"

Die Firma möchte nun plötzlich insgesamt 40,56€ (ursprünglicher Einkaufspreis: 10,00€)

Mit dem Satz "Haben sie die Rückbuchung des Zahlungseinzuges übersehen?" haben sie mir eine Frist bis 02.02. zur Zahlung gesetzt.

Der Gesamtbetrag setzt sich folgendermassen zusammen:

Kaufbetrag: 10€
Rücklastschriftgebühr: 9,06€
Adressauskunftgebühr: 17,50€ (anscheinend über die SCHUFA eingeholt)
Mahngebühr: 4,00€

Mir kommt das alles ziemlich happig und mit-Kanonen-auf-Spatzen-geschossen vor.

Meine Fragen:

Kann ein Unternemen grunsätzlich so verfahren?
Mußten die für die Adressauskunft die teure SCHUFA bemühen, statt einfach bei der Auskunft anzurufen oder meiner Bank?
Hätten die nicht als erstes mal eine (kostenfreie) Zahlungserinnerung schicken müssen? Woher die Mahngebühren, ich habe bis gestern nichts von denen gehört und auch dieses Schreiben ist nicht explizit mit "mahnung" betitelt.

Und bin ich verpflichtet meine Kontoauszüge auf nicht eingelöste Lastschriften zu überprüfen und im Falle ja selbstständig aktiv zu werden? (hätte ich zur Kassierein zurücklaufen sollen zum Bezahlen?

Danke für eure Meinungen im Vorraaus!!

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29 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja - Du hättest immerhin 3 Monate Zeit gehabt die Rücklastschrift wieder auszugleichen
(auf der Rücklastschrift steht die ktonummer)
Ich würde 20 € überweisen und gut ist

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#2
 Von 
BioHL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha ok. Also ich hab die Rücklastschrift schon wahrgenommen.Aber wußte nicht, was ich da tun sollte, es war so direkt kein Ansprechpartner da. Dacht, die schickn mir eine Rechnung und fertig... ABER NICHT SO EINE!

Das da die Kontonummr von Rewe mit dabei stand ist mir echt nicht wirklich ins Bewußtsein getreten. Ich schau mir Kontoauszüge kurz an und werf sie in der Bank noch weg.
Dann fällt das unter die Rubrik: Blödheit schützt vor Strafe nicht :-))

Die Verfahrensweise finde ich aber trotzdem insgesamt übel.

Und du meinst, 20€ ohne weitere Kontaktaufnahme mit denen schlucken die?

-- Editiert von BioHL am 24.01.2008 21:45:28

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

mit 10 € an Gebühren bist Du m.M auf der sicheren Seite !
Ob die dann noch weitere Briefe schreiben bzw dann von einem Inkassobüro schreiben lassen kann ich nicht sagen aber Die geforderten 30 sind in dieser Höhe sicherlich nicht durchsetzungsfähig.

lg

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das sehe ich aber anders.
6 Euro fallen erstmal für die Rücklastschrift an.
2,50 Mahngebühren.
Dazu kommt noch die Auskunftsgebühr. Diese erheben inzwischen so ziemlich alle Banken.
Die bewegt sich zwischen 10 und 15 Euro.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

ich finde auch, daß hie rmit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Die sollten doch solch Kleinvieh unter den Tisc fallen lassen. Bzw. sollten alle Menschen umsonst arbeiten, damit REWE an Deine Daten kommt.

Du wirst wohl die komplette Summe zahlen müssen. Du wirst normalerweise auch von der Bank angeschrieben, daß eine LS nicht eingelöst wurde. Daraufhin muss man reagieren, oder halt die zusätzlichen Kosten wie die Adressermittlung zahlen, wobei dies meist auf dem Beleg steht, den man unterschriebt, daß hier diese Gebühr fällig wird.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnman - selbst nach Deiner Rechnung komme ich auf nur auf ca 20 €
Die wollen aber über 30...
Muß eben jeder selbst wissen was er bereit ist zu zahlen !
Andererseits - zahlt er jetzt Alles hat er seine zumindest seine ruhe...

lg

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#7
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wie bereits von michael32 geschrieben wird man von der bank angeschrieben wenn eine ls nicht eingelöst worden ist

darauf sollte man reagieren wenn man so was vermeiden möchte dann müßte man sich jetzt nicht ärgern über die angefallenen kosten

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#8
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ ticki, dann schau dir mal den Beleg den unterschrieben hast (oder auch die PIN eingegeben hast) genauer an. Auf der Vor - und der Rückseite steht genau was einem blüht wenn die LS zurück geht.

Meine Meinung: 10 werden nicht per EC Karte betzahlt, aber das ist ne andere Geschichte!

Ich bin klein Freund von kostentreiberei ala
Kaufbetrag: 10€

Rücklastschriftgebühr: 9,06€

Adressauskunftgebühr: 17,50€ (anscheinend über die SCHUFA eingeholt) -> Berechtigtes Interesse also Einwohnermeldeamt

Mahngebühr: 4,00€

Ich weiß nicht wie krass REWE drauf ist aber das könnte hier aich mit ner Betrugsanzeige enden.

Mein Tipp, ganz persönlich: überweise es einfach.


-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

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#9
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

gut die bankgebühren wird aber meist auch erstmal von der bank berechnet und ist ja klar das die weiter in rechnung gestellt werden

mahngebühren sind auch klar (über die höhe kann man sich immer ärgern)

und die adresse naja ist so eine sache also ich bin auch im büro tätig und muss sagen ich frag auch nicht im einwohnermeldeamt nach den wenn ich das anfangen würde könnte man 2 leute mehr einstellen da der aufwand zu hoch ist

und ich als käufer bin aber auch dafür alleine verantwortlich das der empfänger ohne probleme und mehraufwand sein geld bekommt

drum zahl ich nie mit karte dann hat man wie man sieht ein problem weniger

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#10
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ Ticki

ich weiss nicht wie groß die Bude ist in der Du arbeitest, in Bad Homburg nehmen die aufm Einwohnermeldeamt 15 (!!!) Euro für ne Auskunft.

Bezahl es einfach

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#11
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Ich schau mir Kontoauszüge kurz an und werf sie in der Bank noch weg.'

Das meinen Sie doch nicht ernst, oder? :schock:

Bezahlen Sie und gut ist. Immerhin ist es nicht das Problem von Rewe, wenn Sie keine Kontodeckung haben. Wie kommen Sie auf die Idee, dass Rewe dann tätig werden und sofort eine Rechnung schicken soll? Diese haben Sie nun erhalten, da Sie nichts unternommen haben.

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#12
 Von 
BioHL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@bad-homburger: du meinst o einen eigehungsbetrug, oder?
(und Fernshen bildet doch ;-)) )

kannst natürlich rechthaben,dass die das so auslegen.

im übrigen: ich arbeite bei der auskunft, da rufen täglich irgendwelche Firmen an und wollen, wie sie es nennen, Teilnehmerüberprüfungen oder Anschlußüberprüfungen, es wäre auch für 1,49€/minute gegangen. :-)

Einen Brief von der Bank habe ich nicht bekommen.

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#13
 Von 
BioHL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@kleinjurist:

Grundsätzlich natürlich alles richtig.

Ich störe mich nur an den Verhältnismäßigkeiten.

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, und die Versicherung Ihnen einen Ersatzwagen zubilligt bis der Ihrige wieder läuft, dann können Sie sich auch niht bei Sixt für ne Woche einen 7er BMW o.ä. buchen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
,jiohj
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

:dau: :smoke: :smoke:
ZAHLEN und fertig!
:devilangel:

-----------------
" "

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#15
 Von 
pumuckl_79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

1. Bisl heftig für 10 € die Karte zu belasten (sieht fast nach Vorsatz aus... man hatte kein Geld mehr, dann versucht man´s per Karte da fällt es net sofort auf)

2. WER bitte schmeisst Kontoauszüge weg?!? Noch dazu in einen öffentlichen (in der Bank) Mülleimer?!? Das ist doch schon krank!!!

3. Ich bin der Meinung das muss bezahlt werden. So als Laie...

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#16
 Von 
flp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

die 9 euro ruecklastschriftgebuehren, die angeblich von der bank berechnet werden sind reine abzocke!
laut dem bgb sind diese ruecklastschrift gebuehren gesetzlich untersagt.
wie es mit dem rest ausschaut, da solltest du dir mal die agb deiner bank und die agb von rewe ansehen.
die agb von rewe haengen im markt aus und der markt ist verpflichtet, diese auch an dich auszuhaendigen.
um weiterem aerger aus dem weg zu gehen, wuerde ich an deiner stelle aber einfach bezahlen und die sache als eine art "lehre" betrachten.
die bank schreibt, in dem brief, wo dir mitgeteilt wird, dass die lastschrift fehlgeschlagen ist, dass es DEINE aufgabe ist, die puenktliche zahlung der forderung sicherzustellen. haettest du das geld zu diesem zeitpunkt einfach ueberwiesen, dann waere es gar nicht erst soweit gekommen.
wenn du jetzt nicht zahlst, wirst du demnaechst noch post vom inkasso bekommen. das kostet dann wieder zwischen 30 und 80 euro mehr.
danach folgt der anwalt. wieder bis zu 150 euro.
danach folgt dann der gerichtliche mahnbescheid. bei der summe (die momentane forderung + inkasso + anwalt) koennen so nochmals locker 100 euro gebuehren entstehen.

zusaetlich wird ein negativer schufa eintrag die folge sein.

also, kurz und buendig: lehrgeld zahlen und in zukunft geplatzte lastschriften UNVERUEGLICH begleichen.
du wirst in diesem fall den kuerzeren ziehen!

ps: dies ist KEINE rechtsberatung!

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

... ich kann dem Vorredner nur zustimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ BioHL

Was ist da nicht verhältnismässig ??

Du hast mit einer nicht gedeckten Karte bezahlt. Wohl aus versehen (?)....

Was soll denn Penny dann machen ? Warten bis Du Dich meldest ?? Die müssen anhand Deiner Daten Deine Adresse rausfinden. Meinst Du, die Menschen, die das tun müssen nicht bezahlt werden ??

Lies Dir das nächste mal durch, was Du da unterschreibst. Da steht drauf, daß bei Nichteinlösung der LS für die Adressermttlung einen Betrag X fälig wird und das bis zum Bezahlen dergleichen Du in eine Sperrdatei aufgenommen wirst.

Zahl, sonst gehts an den Rechtsanwalt und derarbeitet auch nciht umsonst.

Gruß

Michael


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

bei der belegunterschrift elv steht auf der rückseite des beleges meist, dass bei nicht gedecktem konto die beauftragte bank die adressdaten an den geschädigtem weitergibt. also die bank und nicht die schufa für teures geld.

weiterhin sind reine kosten für rücklastschriften nicht einforderbar. die rewe könnten aber schadenersatz aufführen. das wäre einforderbar, aber NICHT rücklastschriftkosten.

mit den 20 eur wirst du, denke ich, gut fahren. ich würd auch denen nicht das geld in den rachen werfen. denke nicht, dass die, wenn die hauptforderunf bezahlt ist, weiter vorgehen werden. es werden nur drohunge kommen. überweise aber nicht ans inkassounternehmen sondern an die kontonummer, an die das geld zurückgebucht wurde. also die ursprüngliche bankverbindung des forderers. bei der bank nachfragen!!!

dann in verwendungszweck schreiben forderung vom ... inkl. mahngebühr. zusammen 20 eur.

paddy

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@Paddy

REWE hat kein Inkasso eingeschaltet !!

Übrigens bezog sich das Urteil mit den Gebühren für die Rücklastschrift auf das Konto des Kartenzahlers. Dem dürfen für eine nicht ausgeführte LS keine Kosten berechnet werden, da ja nichts getan wurde.

Für den Einreicher dürfen diese Kosten berechnet werden, der hat ja schliesslich Leute zu "unrecht" beschäftigt.....

Der Einlöser kann dies natürlich an den Kontoinhaber weiterreichen, der ist ja dafür verantwortlich, daß das Konto auch gedeckt ist.

Gruß

Mcihael

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
,jiohj
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig - genau das fehlte noch. Habe deswegen auch schon mal vor Gericht verloren.. Das wurde leider damals nicht Prpüagiert, das dieses Urteil nur Einseitig gilt. Das passiert wenn alles kurz und knapp sein muß (Zeitungen) :devilangel:
:bang:


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Julian1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, habe jetzt nicht jeden Beitrag verfolgt.
Falls das noch aktuell ist, empfehle ich folgende Vorgehensweise:

Schreibe ein Fax unter Bezugnahme der Vorgangsnummer, entschuldige dich in diesem Fax für die Unannehmlichkeiten und biete 20 Euro per Überweisung an, fordere im Gegenzug die schriftliche Aussage, dass das Theman geklärt ist.
Schreibe weiterhin, falls sie den Vorschlag als unakzeptabel einstufen, dass du aus finanziellen, persönlichen etc. Gründen nicht in der Lage bist, den geforderten Betrag auf einmal zu zahlen, biete in diesem Fall eine monatliche Ratenzahlung über 5 Euro über die Gesamtsumme an.
Erbitte in jedem Fall eine Bankverbindung!

Meist lassen sich Firmen auf einen Vergleich ein, wegen 30 Euro zieht keiner vor Gericht...



-----------------
"Recht muss Recht bleiben,
Grüße Julian"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja Julian,

super Idee, mit nicht gedeckter EC-Karte bezahlen und hinterher auch noch schriftlich geben, daß man Pleite ist.

Da spart man dem Staatsanwalt die aufwändigen Ermittlungenm wenn man sein Geständnis gleich schriftlich abgibt, wirkt sich sicherlich strafmildernd aus.......

Auch für Dich:

Rewe hat hier den absolut kostengünstigsten Weg gewählt, daran gibt es absoult NICHTS auszusetzen. Die hätten auch gleich einen Anwalt einschalten können und den hätte der TE auch bezahlen müssen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

na toll, erst mit ungedeckter Karte einkaufen, dann sich beschweren, dass die Firma die Frechheit hat, Auskünfte einzuholen und dann auch noch Mahngebühren in Rechnung stellt.

Sorry, aber das geht nun ziemlich an der Realität vorbei. Die geforderten Beträge sind m. E. korrekt.

Die Rücklastschrift läßt sich die Bank bezahlen. Die Firma musste davon ausgehen, dass Ihre Karte gedeckt ist, was sie nun mal nicht war.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ michael32

Einspruch!

Generell richtig, aber aufgrund der schadensminderungspflicht erst mal selbt versuchen.

Das heisst nicht das ich das gutheisse mit ner nicht gedeckten EC Karte zu zahlen, und ich schwöre das der/die Eröffner(in) dieses Threads wusste das die Karte nicht gedeckt war, -wer zur Hölle bezahlt im Supermarkt 10 Ocken mit ner EC Karte-? Was wars denn, Katzenfutter, oder Tabak und/oder Bier? Oder alles zusammen.


Armes Deutschland!

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Blöd ist nur, wenn die Bank diese Kohle verlangt, um die Auskunft über den Kontoinhaber zu erteilen.


-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ bad Homburger

Das hat Rewe doch gemacht !!!
Aber die Kosten für die Rücklastschrift und für die Auskunft der Adresse, soll die Rewe tragen ?? Rewe hat definitiv die für den Kunden kostengünstigste Variante gewählt.

Wie sollen die denn sonst die Kundendaten rausfinden, wenn der Kunde sich nicht rührt ? Die Fragen bei dessen Bank nach und die verlangt für die Auskunft Geld, bzw. sitzt da jemand, dr Nachfragen muss und auch der kostet Geld.

Wenn der Kunde, der zum einen bemerken sollte, wenn vom Konto was nicht abgeht, bzw. die Bank IMMER dem Kunden schreibt, daß eine LS mangels Deckung nicht eingelöst wurde doch dann auch in der Pflicht wäre sich zu rühren.

Übrigens zahle ich fast überall mit EC-Karte, dann brauch ich nämlich kein Bargeld mit rumschleppen. Nur die meisten Einkäufe laufen ja über PIN und da wird der Kontostand abgefragt.

Die Aufregung hier wäre für mich verständlich, wenn ein Inkasso eingeschaltet worden wäre, aber so ??


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
BioHL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo....

Erstmal vielen Dank für die Meinungen zu diesem Thema.

Abschließend möchte ich berichten, dass ich die 40,56€ bezahlt habe, komplett.
Die Schnittmenge aller Meinungen hat mir den Eindruck vrmittelt, der Sache besser nicht weiter nachzugehen.

Aber nochmal zur Klarstellung: wie im Eröffnungsthread geschrieben, hat Rewe die Adressinfo über die Schufa eingeholt, nicht über meine Bank. Das war für mich der eigentlich anstößige Punkt, und definitiv nicht der für den Verbraucher günstigste Weg.

Und zu meiner Ehrenrettung: Meines Wissens nach war die Karte zum Zeitpunkt des Kaufs ausreichend gedeckt. Anderenfalls hätte ich sie nicht benutzt, weil Penny ja eine Instand-Prüfung der Karte durchführen könnte.

Ich arbeite neben dem Studium für einn großen Telefonnummern-Auskunftdienst wie zum Beipiel die 11880.
Es ist nebenbei auch gängige Praxis von Unternehmen, Adress- und Telefonnummernauskünfte säumiger Zahler bei uns einzuholen. Erst vor kurzen saß ich fast 40 Minuten mit dem Angestellten eines örtlichen Energie-Versorgers am Telefon.
Ich schätze, wir haben etwa 10 von 20 bis 30 Personen gefunden. Trotz der Mintenpreise bei uns ist das mit Sicherheit die kostengünstigste Lösung!!! :-))


Grüße, BioHL

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo nochmal,

zu Deiner "Ehrenrettung", entweder wird mit PIN bezahlt, dann wird der Kontostand geprüft, oder mit LS, dann wird nix geprüft...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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