Badewanne Rostet

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
tamkat
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)
Badewanne Rostet

Hallo,

Folgender Sachverhalt.
Mal angenommen vor 26 Jahren ist jemand in seine jetzige Wohnung eingezogen. Die liegt im Dachgeschoss, und hatte damals nur Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer, der Rest vom Dachgeschoss war nicht ausgebaut. Zum Baden musste er in den Keller, zur Toilette eine Etage runter. Sein damaliger Vermieter hat ihn eines tags angesprochen, und ihn gefragt ob er das Komplette Dachgeschoss nicht ausbauen könnte, er wäre doch Maurerpolier. Er würde das komplette Material bezahlen, und die Miete nicht erhöhen. Also hat er losgelegt, Es kam ein riesengroßes Wohnzimmer dazu, aus dem alten hat er ein Kinderzimmer gemacht, und vor allen dingen kam ein schönes großes Badezimmer dazu. Die Trennwände wollte er aus Ständerwerk machen, aber sein Vermieter, ein schon älterer Herr wollte unbedingt Holzwände, schon damals sagte er zu dem alten Herrn, das Holz etwas macht was viele nicht machen, es ARBEITET, was besonders fürs Badezimmer sprich Fliesen nicht ganz so günstig ist, aber mit speziellem Kleber machbar. Gesagt getan.
Nun ist sein Badezimmer 23 Jahre alt, der Sohn und die Tochter des Herrn sind nun seine Vermieter und sein Problem ist die Badewanne, nach 23 Jahren kann man an ihr doch schon einige Gebrauchsspuren sehen, und sie ist Matt geworden.
Das Hauptproblem, die Badewanne ist insgesamt einige Millimeter abgesackt, was zur folge hatte, dass die Silikonfuge nicht mehr Dicht war, und von ihm öfters schon neu gemacht wurde. Vor allen dingen fängt die Badewanne an den Rändern die die Außenwände berühren an zu Rosten, und das schaut nun absolut nicht mehr schön aus. Seine Frau und er möchte unbedingt eine neue Badewanne vom Vermieter eingebaut haben, oder das der Schaden sonst wie Repariert wird.

Seine frage lautet also, haben er und seine Frau wegen den Gebrauchsspuren und vor allen dingen wegen des Rostes an der Badewanne Anspruch auf eine neue Badewanne, und müssen sie sich an den Kosten beteiligen?


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
und die Miete nicht erhöhen

23 Jahre lang nicht ?



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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tamkat
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Vor 5 Jahren war der alte Herr gestorben, Sohn und Tochter wollten davon natürlich nichts wissen, und haben die Miete erhöht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
und haben die Miete erhöht.

Um maximal 20 %.

Wieviel hast Du denn in all den Jahren gespart ?




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tamkat
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Er hat diese Wohnraumerweiterung ja absolut unentgeltlich gemacht, das einige Wochen gedauert, und wir wissen doch alle was Handwerker kosten.
Aber um nicht vom Thema abzuschweifen, was ist den nun mit der Badewanne?


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tamkat
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht doch nicht darum ob er in 23 Jahren etwas an Miete gespart hat oder nicht, es geht doch darum ob eine Badewanne die 23 Jahre alt ist, und Rostet vom Vermieter ausgetauscht werden muss!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Wieviel war denn nun dieses

quote:
etwas an Miete
?

quote:
es geht doch darum ob eine Badewanne die 23 Jahre alt ist

und für die (sowie für ihr Umfeld) Ihr zumindest 18 Jahre lang keine Miete bezahlt habt.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es kommt entscheidend darauf an, wem die Wanne rechtlich gehört. Ist die Wanne Eigentum des Vermieters und Gegenstand der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses überlassenen Wohnung, dann ist der Vermieter dafür verantwortlich und muss sie auch instandhalten oder notfalls auch austauschen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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