Hallo,
Folgender Sachverhalt.
Mal angenommen vor 26 Jahren ist jemand in seine jetzige Wohnung eingezogen. Die liegt im Dachgeschoss, und hatte damals nur Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer, der Rest vom Dachgeschoss war nicht ausgebaut. Zum Baden musste er in den Keller, zur Toilette eine Etage runter. Sein damaliger Vermieter hat ihn eines tags angesprochen, und ihn gefragt ob er das Komplette Dachgeschoss nicht ausbauen könnte, er wäre doch Maurerpolier. Er würde das komplette Material bezahlen, und die Miete nicht erhöhen. Also hat er losgelegt, Es kam ein riesengroßes Wohnzimmer dazu, aus dem alten hat er ein Kinderzimmer gemacht, und vor allen dingen kam ein schönes großes Badezimmer dazu. Die Trennwände wollte er aus Ständerwerk machen, aber sein Vermieter, ein schon älterer Herr wollte unbedingt Holzwände, schon damals sagte er zu dem alten Herrn, das Holz etwas macht was viele nicht machen, es ARBEITET, was besonders fürs Badezimmer sprich Fliesen nicht ganz so günstig ist, aber mit speziellem Kleber machbar. Gesagt getan.
Nun ist sein Badezimmer 23 Jahre alt, der Sohn und die Tochter des Herrn sind nun seine Vermieter und sein Problem ist die Badewanne, nach 23 Jahren kann man an ihr doch schon einige Gebrauchsspuren sehen, und sie ist Matt geworden.
Das Hauptproblem, die Badewanne ist insgesamt einige Millimeter abgesackt, was zur folge hatte, dass die Silikonfuge nicht mehr Dicht war, und von ihm öfters schon neu gemacht wurde. Vor allen dingen fängt die Badewanne an den Rändern die die Außenwände berühren an zu Rosten, und das schaut nun absolut nicht mehr schön aus. Seine Frau und er möchte unbedingt eine neue Badewanne vom Vermieter eingebaut haben, oder das der Schaden sonst wie Repariert wird.
Seine frage lautet also, haben er und seine Frau wegen den Gebrauchsspuren und vor allen dingen wegen des Rostes an der Badewanne Anspruch auf eine neue Badewanne, und müssen sie sich an den Kosten beteiligen?
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Badewanne Rostet
quote:
und die Miete nicht erhöhen
23 Jahre lang nicht ?
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--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Vor 5 Jahren war der alte Herr gestorben, Sohn und Tochter wollten davon natürlich nichts wissen, und haben die Miete erhöht.
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--- editiert vom Admin
quote:
und haben die Miete erhöht.
Um maximal 20 %.
Wieviel hast Du denn in all den Jahren gespart ?
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Er hat diese Wohnraumerweiterung ja absolut unentgeltlich gemacht, das einige Wochen gedauert, und wir wissen doch alle was Handwerker kosten.
Aber um nicht vom Thema abzuschweifen, was ist den nun mit der Badewanne?
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Es geht doch nicht darum ob er in 23 Jahren etwas an Miete gespart hat oder nicht, es geht doch darum ob eine Badewanne die 23 Jahre alt ist, und Rostet vom Vermieter ausgetauscht werden muss!!!
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Wieviel war denn nun dieses
quote:?
etwas an Miete
quote:
es geht doch darum ob eine Badewanne die 23 Jahre alt ist
und für die (sowie für ihr Umfeld) Ihr zumindest 18 Jahre lang keine Miete bezahlt habt.
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Es kommt entscheidend darauf an, wem die Wanne rechtlich gehört. Ist die Wanne Eigentum des Vermieters und Gegenstand der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses überlassenen Wohnung, dann ist der Vermieter dafür verantwortlich und muss sie auch instandhalten oder notfalls auch austauschen.
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"justice"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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