Heute morgen ruft mich unser neuer Vermieter an, wir wohnen hier jetzt seit 02/2010,
und zwar hätte unser Vormieter die Miete schon seit 04/2009 nicht mehr gezahlt, und hat wohl die Zeche geprellt, man kann ihn nirgends finden;
da dem Vermieter ja jetzt die Mieten und Nebenkosten für den Zeitraum fehlen würde müsse er unsere Kaltmiete um 100 Euro erhöhen, damit er die Kosten ja wieder reinholen könne.
Darf er das denn so einfach; das wären dann 600 Euro Kaltmiete für 100 m²; wir wohnen ländlich, und hielten die veranschlagten 500 Euro für o.k., aber 600 Euro?
Egal wie damit haben wir auch nicht gerechnet, es wäre natürlich schade, wenn es jetzt gleich schon zu Beginn des Mietverhälltnisses zu ungereimtheiten käme.
Wie seht ihr die Sache?
Danke
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-- Editiert am 04.05.2010 13:59
Einfach mal die Miete erhöhen....
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Durchschnittliche Qm Presi beträgt bei uns 4,31 € pro m².
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Was Euer VM fuer Probleme oder Zusatzkosten durch den Vormieter hat, braucht Euch nicht interessieren. Die kann er auch ganz sicher nicht bei euch geltend machen.
eine normale 'Mieterhoehung' kann er zwar durchfuehren, aber dafuer gibt es genaue Vorgaben (die ich jetzt nicht 100% weiss, da mag ein anderer richtigere Angaben zu machen).
So muss erstmal ein gewisser Zeitraum vergangen sein, bis er das erste Mal die Miete erhoehen darf. Ich weiss nicht den genauen Zeitraum, aber mehr als ein Jahr ist es auf alle Faelle. Also kann er Euch hier nichts wollen.
Und auch dann ist die Hoehe der Mieterhoehung begrenzt. Innerhalb von 3 (???) Jahren darf nur um max. x Prozent erhoeht werden, und dann auch nur bis zu einer ortsueblichen Vergleichsmiete.
Nochmals: das sind so 'ungefaehr' die Richtlinien. Vielleicht kann das jemand genauer/richtiger darstellen.
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-- Editiert am 04.05.2010 14:11
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Die Miete muss zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung stattfinden soll seit mindestens 15 Monaten unverändert sein. Also kann ein Mieterhöhungsbegehren erst 1 Jahr nach Beginn des Mietverhältnisses schriftlich erhoben werden.
Dem Mieterhöhungsbegehren müsst ihr nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zustimmen. Das Mieterhöhungsbegehren muss entweder mit dem Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet sein.
Sprich, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich bei 4,31/m² liegen sollte, müsstet ihr nächstes Jahr auch nicht zustimmen, wenn die Mieten bei euch nicht plötzlich extremst nach oben schiessen, aber das passiert idR nicht.
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Ich hoffe mal, dass das so alles sein wird; wir haben uns nach vielem rechnen für diese unglaublich tolle Wohnung entschieden, wir sind beide Berufstätig und haben ein Kind, dass wir versorgen müssen.Die kaltmiete beträgt ja jetzt schon 500 €, liegt ja schon über dem "normal" dann einfach mal 100 € mehr, weil ihm das Geld fehlt ist happig; ich kann ja verstehen, dass er sein Geld irgendwie wieder bekommen will, aber doch nicht so?
Also ihr meint, man müsse wenn eine Erhöhung kommt, überhaupt ja erst im nächsten Jahr, dann zustimmen.
Was könne denn passieren, wenn man das nicht tut, ich weiss ja jetzt warum diese Erhöhung dann stattfinden soll, das finde ich unfair, unter anderen Umständen wäre eine Erhöhung ja zu akzeptieren....
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--- editiert vom Admin
Z.b. durch eine bestehende Anpassungsregel;
deiner Frage entnehme ich dass Du es ok findest, dass er die Miete nach nur 3 Monaten erhöhen möchte, weil sie ihm ein anderer fast ein Jahr lang nicht gezahlt hat. Und dass dann gleich um 100 € . Ich wollte damit lediglich ausdrücken, dass ich es nicht ok finde dass ich eine Erhöhung von 100 € zahlen soll, für die es ja einen bestimmten Grund gibt.
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-- Editiert am 04.05.2010 15:56
Das Mieterhöhungsbegehren eures VM ist ungültig.
Zum einen Bedarfs er der schriftlichen Form und zum anderen muss dies, wie schon andere geschrieben haben, entsprechend begründet sein. Hierzu kommen dann noch bestimmte Fristen die der VM einhalten muss. Letztendlich müsst ihr dem dann zustimmen, damit die Mieterhöhung wirksam wird. Tut ihr das nicht, kann der VM die Zustimmung einklagen. Hier wird dann ein Gericht entscheiden ob das Mieterhöhungsverlangen rechtens ist oder nicht. Die Kosten dieses Rechtsstreits bezahlt der der unterliegt.
In eurem Fall wird das ohne wenn und aber euer VM sein.
quote:
Egal wie damit haben wir auch nicht gerechnet, es wäre natürlich schade, wenn es jetzt gleich schon zu Beginn des Mietverhälltnisses zu ungereimtheiten käme.
Ja das wäre es, aber das liegt hier an einem dreisten oder entsprechend naiven VM.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Danke!
Ich zweifelte schon an mir selbst. Ich dachte ich höre schlecht, als er mir sagte was er da vorhat. Ich denke mal, er wird das ganze schon noch schriftlich machen, aber egal wie werden wir dann widersprechen, richtig?
Ich war total geschockt! Ich habe mich hier ein bischen umgelesen, um eventuell ähnliche Fälle zu finden, aber es scheint, als wäre das ein Einzelfall.
Wir werden sehen was kommt.
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--- editiert vom Admin
quote:
aber egal wie werden wir dann widersprechen,
Ihr braucht nicht mal zu widersprechen, eine Mieterhöhung wird nur wirksam, wenn der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen aktiv zu stimmt. Keine Reaktion ist keine Zustimmung.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
quote:
Du akzeptierst also nur "grundlose" Mieterhöhungen ?
hast du obendrüber auch gelesen?
Sollte eine Mieterhöhung stattfinden, z. B. wegen einer im Mietvertrag aufgeführten Anpassungsregel der Miete, ist das zu akzeptieren. Aber sollte ich Deiner Meinung nach wirklich akzeptieren, dass er von uns 100 Euro mehr im Monat verlangt, weil einer vorher nicht gezahlt hat, und er an sein Geld kommen will? Hallo?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Schlägt einer gleich am Anfang quer, dann steht dieses Verhältnis unter einem schlechten Stern.
Jetzt mal ganz langsam, ich schlage hier doch nicht quer, wenn ich nicht damit einverstanden bin, dass eine sowieso sehr hohe Miete, (die wir akzeptieren, weil es eine tolle Wohnung ist, und wir gerne hier wohnen, und auch bereit sind dafür was zu zahlen), plötzlich nach nunmehr 3 Monaten um 100 Euro (kalt) erhöht wird, weil der VM auf Kosten sitzen geblieben ist. Ich finde das nicht ok.
Er hatte ja wohl alles gerichtlich versucht, aber wie schon geschrieben, der alte Mieter ist unauffindbar.
I
quote:
n einem Mehrfamilienhaus wird ein bestimmter Mietertrag erzielt.
Einer der Mieter zahlt plötzlich nicht mehr. Damit das Haus nicht zum Zuschußbetrieb wird und weil die Rechtskosten bezüglich des Nichtzahlers vorfinanziert werden müssen, nimmt der VM zulässige Mieterhöhungen für die anderen Mieter vor.
Die können dann auch nicht sagen: "Kommt nicht in Frage, wir zahlen doch nicht dem seine Miete mit."
Ist doch wohl was ganz anderes, oder?
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quote:
Schlägt einer gleich am Anfang quer, dann steht dieses Verhältnis unter einem schlechten Stern.
Wer schlägt denn in diesem Fall quer?
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--- editiert vom Admin
quote:
damit er die Kosten ja wieder reinholen könne.
Ist doch nachvollziehbar und logisch.
Es geht auch durch die Hintertüre, das wird aber bedeutend teurer.
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quote:
In einem Mehrfamilienhaus wird ein bestimmter Mietertrag erzielt.
Einer der Mieter zahlt plötzlich nicht mehr. Damit das Haus nicht zum Zuschußbetrieb wird und weil die Rechtskosten bezüglich des Nichtzahlers vorfinanziert werden müssen, nimmt der VM zulässige Mieterhöhungen für die anderen Mieter vor.
Die können dann auch nicht sagen: "Kommt nicht in Frage, wir zahlen doch nicht dem seine Miete mit."
Also würde der Vermieter, wenn die rechtlichen Bedingungen vorliegen, sein Mieterhöhungsverlangen nicht damit begründen, dass einer seiner Mieter nicht mehr zahlt?
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Hilfe, jetzt versteh ich gar nichts mehr; bedeutet im Großen und Ganzen ich soll stillschweigend eine Mieterhöhung von 100 Euro nach 3 Monaten hinnehmen?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Hilfe, jetzt versteh ich gar nichts mehr; bedeutet im Großen und Ganzen ich soll stillschweigend eine Mieterhöhung von 100 Euro nach 3 Monaten hinnehmen?
Nein
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Natürlich wäre eine Einigung schön, aber ganz abgesehen davon habe ich mal im Mietvertrag geguckt, da ja die ersten Antworten waren, dass er das noch gar nicht darf; da steht drin dass eine Mieterhöhung frühestens nach 1 Jahr erfolgen darf.
Ich bin ziemlich ratlos.
@ Heaven: Ich weiss nicht recht ob ich die 50 oder auch 100 Euro akzeptieren soll, da ich den Grund der Erhöhung nicht korrekt finde, denn ich muss jetzt den Kopf für jemand anderes hin halten. Schade.
Wir sind eine junge Familie, die hart für ihr Geld arbeitet, und wir können nicht einfach mal 100 Euro mehr Miete zahlen.Das würde ein großes Loch in die Monatskasse brennen.
Ich bin ratlos :-(
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Nochmal @ Heaven: Deshalb ist es ja umso schlimmer noch mehr zahlen zu müssen, als man wirklich muss.
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--- editiert vom Admin
@mullewag
quote:
Ich war total geschockt! Ich habe mich hier ein bischen umgelesen, um eventuell ähnliche Fälle zu finden, aber es scheint, als wäre das ein Einzelfall.
Nein, da wirst Du auch nichts finden. Soviel dämliche Dreistigkeit ist mir noch nie begegnet und dürfte eher die Ausnahme sein.
Wenn seine alter Mieter abgängig ist und Mietrückstände hinterlassen hat, kann/muss der Vermieter alle Hebel in Bewegung setzen, wenn er seine Aussenstände eintreiben will. Das allerdings bei dem, der sie verschuldet hat. Und wenn ihm das nicht gelingt, muss er den Vorgang halt mal als "Lebenserfahrung" verbuchen.
Ich verstehe gar nicht, was du Dir für viele Gedanken machst. Du machst Dir ja mehr Sorgen um das ungetrübte Verhältnis zu Eurem Vermieter als darum, wie er zu einer solchen Forderung kommt, die Dich und Deine Frau restlos verrückt macht.
Dein Mietverhältnis beginnt mit dem Tag, der im M-Vertrag eingetragen ist. Ab dann hast Du Deine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Alles andere ist nicht Deine Sache.
Solltest Du Dich auf diesen Blödsinn einlassen, sehe ich schon weitere neue, zündende Ideen Deines Vermieters hinter der Ecke lauern, wie er zu Geld kommen kann.
Nach meinem, ich betone, nur meinem pers. Empfinden, verstösst diese Absicht ausserdem gegen die guten Sitten, abgesehen davon, dass sie sehr ungewöhnlich ist und sicher keinen Bestand hat. (siehe die entsprechenden Beiträge der anderen TE).
"Wehret den Anfängen". Wer weiss, was der Gute aus der Vergangenheit noch alles geltend machen möchte.
Hättest Du die Wohnung gemietet, wenn das eine Voraussetzung gewesen wäre, will sagen: Der VM hätte im Vorgespräch auf diese Besonderheit bestanden?
Setz Dich durch und zeig ihm, dass er es sooo mit Ihnen nicht treiben kann.
Ich wünsche Dir, dass Du die Wohnung, die Dir ja wohl aussergewöhnlich gut gefällt, sorgen-und stressfrei bewohnen und geniessen kannst.
Horrido
sternchen08
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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