Mängel nach Wohnungsübergabe und Anwaltskosten

22. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
matsch511
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängel nach Wohnungsübergabe und Anwaltskosten

Die Wohnung wurde vor 4 Wochen von der Maklerin des Vermieters übernommen. Bei der Besichtigung wurde leichter Schimmel an den Fensterfugen (silikonfuge zwischen Scheibe undRahmen) festgestellt. Der Maklerin wurde gesagt das diese bereits gereinigt wurden und nicht besser zu beseitigen gingen. Die Maklerin meinte dazu das sie auch nicht wüsste wie es besser weg geht und befand es für okay. Im Abnahmeprotokoll wurde die Wohnung als Mängelfrei übergeben. Der Vermieter bestätigte per Mail das die Maklerin die Wohnung als Mängelfrei befunden hat.
Dann wollte der Vermieter einen Teil der Kaution für die noch kommende Nebenkostenabrechung behalten. Dem Widersprachen wir da wir jedes Jahr eine Rückzahlung erhalten hatten.

Darf er dies wenn keine Nachzahlung zu erwarten ist?


Nun 4 Wochen nach dem Auszug fordert uns der Vermieter auf den Schimmel an den Fenstern zu beseitigen. Dies wäre durch den Hausmeister, der sich zur Wohnungsabnahme im Urlaub befand, noch festgestellt worden.

Darf der Vermieter noch solche Forderungen an uns stellen?


Des weiteren behält er jetzt die volle Kaution ein bis der Mangel behoben ist. Er hat uns eine Frist gesetzt bis wann die Mängelbeseitigung zu erfolgen hat und ab welchen Datum wir uns bereits in Verzug befinden.

Wir werden dies wohl nur Anwaltlich klären können. Wer trägt jedoch die Kosten für unseren Anwalt, davon ausgehend das wir im Recht sind? Können wir diese Anwaltskosten dann beim Vermieter fordern?




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat:
Nun 4 Wochen nach dem Auszug fordert uns der Vermieter auf den Schimmel an den Fenstern zu beseitigen. Dies wäre durch den Hausmeister, der sich zur Wohnungsabnahme im Urlaub befand, noch festgestellt worden.

Dann soll er mal begründen, warum er bzw. seine Beauftragte diese offensichtlichen Beeinträchtigungen nicht als Mangel notiert hat. Er hat die Wohnung ja sogar als mängelfrei eingestuft:
Zitat:
Der Vermieter bestätigte per Mail das die Maklerin die Wohnung als Mängelfrei befunden hat.

Versteckte Mängel kann der Vermieter natürlich auch nachmelden, aber versteckt war das ja nun gerade nicht. Die Maklerin hat den Schimmel ja gesehen und offensichtlich nicht als wesentlichen Mangel gesehen. Ich denke schon, dass der Vermieter sich daran festhalten lasssen muss, zumal er das ja nochmal bestätigt hat.

Zitat:
Darf der Vermieter noch solche Forderungen an uns stellen?

Ja, aber er wird sie nicht durchsetzen können.

Zitat:
Des weiteren behält er jetzt die volle Kaution ein bis der Mangel behoben ist.

Er hat bis zu 6 Monate Zeit, auf versteckte Mängel zu prüfen. In der Zeit ist es nicht ratsam, den Vermieter auf Kautionsabrechnung zu verklagen. Das wird in der Regel nämlich nicht erfolgreich sein.

Zitat:
Wer trägt jedoch die Kosten für unseren Anwalt, davon ausgehend das wir im Recht sind?

Ihr seid vermutlich nicht im Recht, wenn ihr bereits jetzt die Kaution wiederhaben wollt (siehe oben). Von daher erübrigt sich die Antwort.

Zitat:
Können wir diese Anwaltskosten dann beim Vermieter fordern?

Ja, aber nicht erfolgreich.

Rat: Wenn ihr warten könnt, dann schickt dem Vermieter ein Schreiben, dass er bis zum (Übergabedatum + 6Monate + 7Tage) eine Kautionsabrechnung erstellen und eure Kaution zurückzahlen soll. Gebt darin eure Kontodaten sowie eure neue Adresse an (letzteres ist wichtig, weil sonst eventuell die Verjährungsfrist nicht läuft). Ihr könnt in dem Schreiben durchaus auch auf die Nebenkostenguthaben der vergangenen Jahre verweisen und damit einem Einbehalt wegen ausstehender Nebenkostenabrechnungen widersprechen. Inhalt und Zugang des Schreibens muss beweisbar sein. Wenn der Vermieter nach der Frist nicht reagiert hat bzw. euch die Kautionsabrechnung falsch erscheint, könnt ihr einen Anwalt aufsuchen. Dann gibt es zumindest eine Chance, dass die Kosten des Anwaltes als notwendige Rechtsverfolgungskosten vom Vermieter zu tragen sein könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matsch511
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir wollen die Kaution nicht zwangsmäßig wiederhaben. Das er sie bis zu Nebenkostenabrechnung einbehalten darf ist und klar.

DIe Frage war eher ob er sie noch länger wegen der Mängel einbehalten oder für die beseitigung der Mängel nutzen darf?

Die besagten Fugen wurden vor etwa 8 Jahren vor dem Einzug vermudlich neu gemacht. Man sah und sieht noch ein deutlichen Unterschied. Die seitlichen und obrigen Fugen waren und sind alt. Die unteren Fugen waren und sind deutlich neuer und in einem anderen Farbton. Reicht dies um zu sagen der Vermieter ist Schuld am Schimmel?

Wenn die Anwaltskosten nicht auf den Vermieter übetragbar sind können wir den Schimmel auch gleich beseitigen. Ich denke die Fugen neu zu ziehen geht schneller und ist billiger als einen Anwalt zu beauftragen der dann für Schirftverkehr schon 100€ verlangt

Ansonsten erstmal Danke für den Tipp mit dem Schreiben und der Fristsetzung

-- Editiert von matsch511 am 22.10.2015 13:31

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Der zweite Post ist mir völlig unverständlich und passt nicht zum ersten. Warum wollt ihr eure Kaution nicht wiederhaben? Oder meint ihr, ihr wollt sie nicht unbedingt jetzt wiederhaben?

Lies dir nochmal meine Antwort durch. Er darf die Kaution bis zu 6 Monate zur Prüfung auf versteckte Mängel einbehalten. Auf den Verursacher der Fugenproblematik würde ich gar nicht weiter eingehen. Der Vermieter hat die Wohnung mängelfrei abgenommen und dies so bestätigt. That's it. Damit kann er offensichtliche "Mängel" nicht mehr nachträglich anmelden und die Beseitigung fordern. Vollständig unabhängig davon, ob das nun Mängel sind oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Damit kann er offensichtliche "Mängel" nicht mehr nachträglich anmelden und die Beseitigung fordern. Vollständig unabhängig davon, ob das nun Mängel sind oder nicht.


Der Vermieter hat es gar nicht gesehen, sondern nur die Maklerin.

Natürlich blöd, dass die diesen Mangel nicht ins Protokoll aufgenommen hat. Nur die hat es gesehen! Der Vermieter muss nur beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe da war und dafür hat er eine Zeugin.

Und die 6 Monate sind eine Prüf- und Überlegungsfrist für Mängel an der Mietsache. D.h. er kann es jetzt noch fordern. Wenn der Mieter das nicht in der Zeit erledigt, wird es vermutlich eine Ablehnungsandrohung geben und der Anspruch auf Mängelbeseitigung wandelt sich in einen Schadensersatz um.

Dann rechnet der Vermieter über einen Kostenvoranschlag oder über eine Handwerkerrechnung ab. Dann zieht er das von der Kaution ab. Das muss der Mieter dann einklagen. Das ist allerdings nicht so einfach, weil er sich auch noch vom Richter fragen lassen muss, warum er das nicht eben selbst erledigt hat.

Geld für den Anwalt gibt es nur und erst, wenn der Vermieter den Prozess tatsächlich verliert. Wenn nicht, zahlt der Mieter die Kosten für alle Anwälte und die Kosten fürs Gericht.

-- Editiert von Ver am 22.10.2015 16:12

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Vermieter hat es gar nicht gesehen, sondern nur die Maklerin.

Natürlich blöd, dass die diesen Mangel nicht ins Protokoll aufgenommen hat. Nur die hat es gesehen!


Die Maklerin war vom Vermieter beauftragt und die hat die Mängelfreiheit der Wohnung bestätigt. Dazu gibt es ja sogar eine email des Vermieters. Damit muss er sich meiner Meinung nach die Erklärung seiner Beauftragten zurechnen lassen. Durch die Bestätigung der Mängelfreiheit hat er ein negatives Schuldanerkenntis bezüglich offensichtlicher Mängel abgegeben.

Klar kann er die Kaution noch zurückhalten, um versteckte Mängel zu finden (habe ich ja auch geschrieben). Offensichtliche Mängel wird er aber m.M.n. nicht mehr durchsetzen können. Was natürlich nicht bedeutet, dass er es nicht probieren wird.

-- Editiert von cauchy am 22.10.2015 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die Maklerin war vom Vermieter beauftragt und die hat die Mängelfreiheit der Wohnung bestätigt. Dazu gibt es ja sogar eine email des Vermieters. Damit muss er sich meiner Meinung nach die Erklärung seiner Beauftragten zurechnen lassen.


Zur Erklärung der Mängelfreiheit muss die Maklerin aber auch beauftragt worden sein ;) . Haben die Mieter diese schriftliche Vollmacht gesehen und was die genau umfasst.

Da rudert die Tussi garantiert schnell zurück, wenn der Vermieter statt der Mieter die Maklerin in Regress wegen der Fensterfuge nimmt.

Und dann mutiert die gleich zur Zeugin: "Dass das so schlimm ist, habe ich nicht gesehen. Die haben behauptet, dass ist Dreck, der durch Putzen nicht weggeht." Und schwups bist Du beim verdeckten Mangel.

Sorry, auf dieses Spiel würde ich mich nur mit einer Rechtsschutzversicherung oder mit ausreichenden Kenntnissen der Juristerei einlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Also,

dass da:

Zitat:
Im Abnahmeprotokoll wurde die Wohnung als Mängelfrei übergeben. Der Vermieter bestätigte per Mail das die Maklerin die Wohnung als Mängelfrei befunden hat


Und die Tatsache, das der Vermieter mehr als Geschäftsmann und der Mieter als Privatmann angesehen wird, sollte locker ausreichen um cauchys Meinung zu bestätigen. Manchmal habe ich das Gefühl, Du konstruierst die Fälle solange in die Richtung in der Du sie genre haben möchtest.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
matsch511
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich meinte - wir wollen die Kaution schon wieder. Wir wissen aber das er sie bis zu 6 Monate einbehalten darf, von daher reicht es uns wenn wir sie nach diesem Zeitraum wiederbekommen.


Der Vermieter wurde nun darüber informiert das wir nicht einsehen das noch zu beheben und auf das "Mängelfrei" verweisen. Des weiterren wurde ihm erklärt das anch einem Telefonat mit dem Mieterschutzbund uns gesagt wurde das nach Mängelfreier übergabe keine Mängel mehr anmeldbar sind. (Wir sind keine Mitglieder im Mieterschutzbund!)

Darauf antwortete der Vermieter nun Sinngemäß wie folgt.
Er bittet zur Güte um die Beseitigung. Andererseits würde er einen Gutachter einschalten der nachweist das der Schimmel nicht innerhalb der vergangenen 4 Wochen entstanden sein kann sondern schon länger besteht. Diese Kosten würde er dann dem EX-Mieter auferlegen sowieso eventuelle Kosten für die nicht vermietbarkeit.
Des weiteren bietet er uns zur beseitigung des Mangels mal wieder einen Herrn X an (wohl Maler) der diese Arbeit übernehmen würde. Dieser hat wohl auch schon andere Arbeiten im und um das Haus erledigt. Ein ähnliches Angebot hat der Vermieter schon im Vorfeld unterbreitet als er erfuhr das wir farbige Wände haben. Da wurde Herr X uns empfohlen und angeboten das er die Malerarbeiten der Wände dem Herrn X überträgt und die Kosten von der Kaution abzieht. Genau dieser Herr X kommt jetzt wieder als Vorschlag und soll für 150-200€ die Fugen neu machen. Es handelt sich dabei um 1 sehr kleines (ca 40cm breit), 2 mittlere (ca 60cm breit) und ein größeres (ca 80cm breit). Und wir reden dabei nur von den unteren Fugen des Fensters!

- Steht das nicht völlig außerhalb der Verhältnismäßgkeit? Unser Maler wusste nicht ob er bei dem Preis lachen oder weinen soll-

Die ganze Arbeit des Herrn X für die Fugen würde dann mit der Kaution verrechnet. Danach könnte dann noch unser Maler, er weiß das wir einen befreundeten Maler haben die Wohnung streichen lassen, die Fensterrahmen streichen (auf unsere "Kosten").

Noch ein paar Randinfos zu diversen Einwürfen und Antworten.
Mit uns ist ein Freund umgezogen. Wohnte unter uns und tut dies auch im neuen Haus. Sind am selber Tag umgezogen und hatten am selben Tag nacheinander Abnahme. Der Vermieter hat unserem Freund gegenüber per Mail geschrieben das er die Maklerin schickt. Bei uns war es ähnlich (weiß nicht mehr genau ob wir eine Mail von ihr bekommen hatten) bzw hat die Maklerin mit uns die Termine ausgemacht. Zusätzlich war diese Maklerin auch schon im VOrfeld mit möglichen neuen Mietern bei uns in der Wohnung zur Besichtigung. Von daher ist wohl nicht streitbar das sie dazu bevollmächtigt war. Sie ist auch die Person die die Wohnung früher an uns vergeben hat.

Das Abnahmeprotokoll liegt jeweils nur als Foto vor. Es ist nicht schriftlich vorhanden sondern es wurde nur ein Fotobeweis getätigt. Dies geschah sowohl bei uns als auch bei unserem Freund da die Maklerin das Übernahmeprotokoll erst später per Mail zusenden wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6704 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
Das Abnahmeprotokoll liegt jeweils nur als Foto vor. Es ist nicht schriftlich vorhanden sondern es wurde nur ein Fotobeweis getätigt. Dies geschah sowohl bei uns als auch bei unserem Freund da die Maklerin das Übernahmeprotokoll erst später per Mail zusenden wollte.


Und wie kann man daraus jetzt die Behauptung dass die Wohnung als mängelfrei übernommen gilt herleiten ?
Oder was für Beweis für die mängelfrei Rückgabe gibt es noch ?
Es kommt also entscheidend auf die mündliche Erklärung der Maklerin an und wenn diese es abstreitet ist der behauptete Beweis wohl dahin.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
matsch511
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Es wurde das Abnahmeprotokoll fotografiert nicht die Räumlichkeiten oder ähnliches! Darauf ist alles deutlich zu erkennen. Abnahmewerte von Zählern. Name der Firme (Maklerin). Adresse. Unterschriften Maklerin und Mieter. Anzahl der Schlüssel. "Als Mängelfrei übergeben".
Wir wollten uns nicht darauf verlassen das uns irgendwann mal das Protokoll als Mail gesendet wird

Zusätzlich gibt es noch die Mail in der der Vermieter an uns schreibt das die Maklerin die Wohnung als Mängelfrei übernommen hat

-- Editiert von matsch511 am 22.10.2015 21:39

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Manchmal habe ich das Gefühl, Du konstruierst die Fälle solange in die Richtung in der Du sie genre haben möchtest.....


Nicht wie ich sie haben möchte, sondern wie es sich nachher im Prozess darstellen könnten. Ich beobachte halt hier im Forum die Mieter, denen geraten wird: "Nein, keine Rechtsgrundlage. Der Vermieter kann es nicht abrechnen."

Fakt ist, der Vermieter zieht es von der Kaution ab und hat den Mieter mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung aufgefordert, den Schaden zu beheben. Vor Gericht muss der Vermieter nur beweisen, dass der Schaden bei der Übergabe vorhanden war und den Mieter zur Beseitigung aufgefordert hat.

Als Gegenargument hat der Mieter = Partei das Foto eines Übergabeprotokolls einer Maklerin, bei der er nicht genau weiß, wie weit sie bevollmächtigt war:

Hat der Vermieter gesagt: "Gehen Sie hin und nehmen die Schlüssel entgegen. Nach den Schäden schaut sich dann noch der Hausmeister sobald er aus dem Urlaub wieder da ist!" - Ist die Maklerin nur für die Entgegennahme der Schlüssel bevollmächtigt und für nix weiteres! Also ist die Mangelfreiheitsbescheinigung nur ihre eigene Einschätzung und damit lag sie eben bei dem Fenster falsch. Sie ist keine Fachfrau für Mängel.

Hat der Vermieter gesagt: "Gehen Sie hin und prüfen, ob noch Schäden vorhanden sind. Wenn nein, geben Sie den Mietern eine Bestätigung." - Dann hat der Vermieter tatsächlich ein Problem.

Bloß ist für den Umfang der Vollmacht der Mieter vor Gericht beweispflichtig! Und da fängt das Problem an. Hat er sich die Vollmacht zeigen lassen?

Weiteres Problem:

Und die Maklerin hat das Übergabeprotokoll und nicht der Mieter.

Warum nicht das Teil 2x ausgedruckt? Oder der Mieter hätte ein eignes mitbringen sollen. Gut, es gibt ein Foto, vom Mieter selbst? Dann zählt das vor Gericht nicht als Beweis, der Mieter ist Partei. Übrigens die Maklerin nicht, die ist Zeuge.

Hat der andere Mieter das Foto gemacht, schon eher. War er dabei? Um so besser.


Mal zum bisherigen Verlauf:

Zitat (von matsch511):
Es handelt sich dabei um 1 sehr kleines (ca 40cm breit), 2 mittlere (ca 60cm breit) und ein größeres (ca 80cm breit).


Da gibt es eine kleine Silikonfuge, deren Auswechselung vielleicht 1 h in Anspruch nimmt. Jetzt gibt es schon einen Kostenvoranschlag von 150 - 200€.

Hier gibt es einen befreundeten Maler, der das ganz schnell erledigt.

Der Vermieter wird das von der Kaution abziehen! Und der Mieter muss klagen, um die Kohle wieder zu bekommen. Am Ende sind es dann Prozesskosten von 500 Euro. Läuft sowieso auf einen Vergleich raus. Jeder zahlt 50:50.

Adam-Riese: Der Mieter zahlt 250 Euro dafür, dass er zum Teil Recht bekommt. Um: tata 1 h Arbeit zu umgehen, mit lausigen Beweisen. Die 1 h Arbeit investiert er mehrfach beim Anwalt, bei Gericht, in diesem Forum.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von matsch511):
Andererseits würde er einen Gutachter einschalten der nachweist das der Schimmel nicht innerhalb der vergangenen 4 Wochen entstanden sein kann sondern schon länger besteht. Diese Kosten würde er dann dem EX-Mieter auferlegen sowieso eventuelle Kosten für die nicht vermietbarkeit.

Einschüchterungsversuche. Wegen leichten Schimmelspuren an den Fugen ist die Wohnung nicht unvermietbar. Und einen Gutachter, den er selber beauftragt, bezahlt er auch selber. Das sind keine notwendigen Rechtsverfolgungskosten. Anders wäre es erst dann, wenn das Gericht einen Gutachter beauftragen würde. Dieses Geblubber kann man meiner Meinung nach getrost ignorieren. Wenn der Vermieter wirklich solche Kosten von der Kaution abzieht, wird ihn das Gericht eines Besseren belehren.

Zitat (von matsch511):
Steht das nicht völlig außerhalb der Verhältnismäßgkeit? Unser Maler wusste nicht ob er bei dem Preis lachen oder weinen soll-

Wenn ihr das für wenige Euros hinbekommt, solltet ihr euch das überlegen. Dann hat der Vermieter keinen Grund mehr, wegen der Fugen Ärger zu bereiten. Egal ob die Forderungen nun berechtigt sind oder nicht.

Zitat (von matsch511):
Zusätzlich gibt es noch die Mail in der der Vermieter an uns schreibt das die Maklerin die Wohnung als Mängelfrei übernommen hat

Diese würde ich gut archivieren. Die könnte nochmal wichtig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von matsch511):
Es wurde das Abnahmeprotokoll fotografiert nicht die Räumlichkeiten oder ähnliches! Darauf ist alles deutlich zu erkennen. Abnahmewerte von Zählern. Name der Firme (Maklerin). Adresse. Unterschriften Maklerin und Mieter. Anzahl der Schlüssel. "Als Mängelfrei übergeben".
Wir wollten uns nicht darauf verlassen das uns irgendwann mal das Protokoll als Mail gesendet wird


Es ist ein Foto und nicht ein Schriftstück mit Originalunterschrift! Noch dazu wahrscheinlich vom Mieter selbst. Das ist kein Beweis, jedenfalls nicht vor Gericht. Allenfalls, wenn ein unabhängiger Zeuge, das Foto gemacht hätte.

Da seit Ihr von der Aussage der Maklerin abhängig und die labbert dann etwas von Irrtum.

Noch einmal: Die Maklerin ist nur zur Unterschrift berechtigt, wenn sie auch dazu bevollmächtigt wurde. Entweder gibt es was Schriftliches (= Papier mit Unterschrift) oder der Mieter schaut in die Röhre.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn ihr das für wenige Euros hinbekommt, solltet ihr euch das überlegen. Dann hat der Vermieter keinen Grund mehr, wegen der Fugen Ärger zu bereiten. Egal ob die Forderungen nun berechtigt sind oder nicht.


:love: Dafür wäre ich auch. Und zur Erledigung doch "zur Güte" mal nach der baldigen Kautionsrückzahlung fragen. Natürlich nach Abzug des Einbehalts für die NK.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Es ist ein Foto und nicht ein Schriftstück mit Originalunterschrift! Noch dazu wahrscheinlich vom Mieter selbst. Das ist kein Beweis, jedenfalls nicht vor Gericht. Allenfalls, wenn ein unabhängiger Zeuge, das Foto gemacht hätte.

Entschuldigung, aber das ist reiner Blödsinn. Der Richter schaut sich das Foto an und fragt dann die Zeugein=Maklerin, ob dieses Übernahmeprotokoll wirklich so unterschrieben wurde oder ob das Foto gefälscht wurde. Auf eine uneindliche Falschaussage stehen Minimum 3 Monate Freiheitsstrafe und ein Experte kann recht gut herausbekommen, ob ein Foto gefälscht wurde. Was glaubst du wohl, wie so eine Befragung vor Gericht endet?

Zitat (von Ver):
Noch einmal: Die Maklerin ist nur zur Unterschrift berechtigt, wenn sie auch dazu bevollmächtigt wurde.

Du verdrängst offenbar immer die Dinge, die nicht in deine Argumentation passen. Der Vermieter hat per Mail bestätigt, dass die Maklerin die Wohnung als mängelfrei eingestuft hat. Wenn er sich davon nicht ausdrücklich distanziert hat, wird er sich diese Erklärung spätestens ab dieser Mail zurrechnen lassen müssen. Ganz egal, ob die Maklerin vorher dazu beauftragt wurde oder nicht. Natürlich ist die Echtheit einer Mail nur sehr schwer zu beweisen. Dennoch würde der Richter sich auch die Mail anschauen und entsprechend würdigen. Und das der Vermieter wegen vielleicht 200 Euro mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe riskiert, ist eher nicht zu erwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
matsch511
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Das fotografierte Formular ist keines vom Mieter sondern direkt ein von der Maklerin mit gebrachtes. Selbiges wurde beim Freund der in der untrigen Wohnung wohnte verwendet. Es trägt das Firmenlogo bzw. die Bezeichnung der Firma. Es ist als Abnahmeprotokoll bezeichnet. Die Maklerin wollte dies nur per Mail zuschicken und nicht aushändigen. Daher Foto, gleiches Spiel geschah so beim Freund der untrigen Wohnung.

Die Rechnung mit selber machen ist billiger als Anwalt sehen wir eigentlich ähnlich. Allerdings befürchten wir das der Vermieter keine Ruhe gibt. Sondern das er immer wieder noch dies und das finden wird. Wie jetzt wo wir auch noch nach den Fugen die Fensterrahmen gleich mit streichen lassen könnten. Oder Wasserflecken z.b. an der Decke für die wir nix können die aber mit viel Aufwand durch unseren Maler beseitigt wurden. Da weiß aber auch niemand wann und wie die mal wieder zum Vorschein kommen.
Auch ist bei unserem Freund aus der untrigen Wohnung das selbe im Gange. Dort wurden jedoch einige Sachen auf dem Übergabeformular verzeichnet. Diese wollte unser Freund noch beheben. Jetzt tritt auch da der Vermieter per mail auf und fordert noch weitere Sachen z.b entfernung von Lärmschutzteppich auf den metallischen Fensterbänken usw usw.. Wir glauben einfach das die Liste immer mehr wächst anstatt das die Probleme vom Tisch sind.

Was noch zu erwähnen war ist das wir zu zweit vor Ort waren. Die Wohnung gehört meiner Freundin und sie war Mieterin. WIr sind weder verheiratet noch verlobt. In dem Falle bin ich als Zeuge wohl anzuerkennen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von matsch511):
Das fotografierte Formular ist keines vom Mieter sondern direkt ein von der Maklerin mit gebrachtes. Selbiges wurde beim Freund der in der untrigen Wohnung wohnte verwendet. Es trägt das Firmenlogo bzw. die Bezeichnung der Firma. Es ist als Abnahmeprotokoll bezeichnet. Die Maklerin wollte dies nur per Mail zuschicken und nicht aushändigen.


Noch einmal: nur aus der Vollmacht (zwischen Maklerin und Vermieterin), geht hervor, zu was die Maklerin berechtigt war. Bezeichnung der Firma des Vermieters oder der Maklerin?

Zitat (von matsch511):
Die Rechnung mit selber machen ist billiger als Anwalt sehen wir eigentlich ähnlich. Allerdings befürchten wir das der Vermieter keine Ruhe gibt. Sondern das er immer wieder noch dies und das finden wird.


Deshalb heißt es Prüf- und Überlegensfrist des Vermieters.

Zitat (von matsch511):
Oder Wasserflecken z.b. an der Decke für die wir nix können die aber mit viel Aufwand durch unseren Maler beseitigt wurden. Da weiß aber auch niemand wann und wie die mal wieder zum Vorschein kommen.


Das ist dann ein versteckter Mangel.

Zitat (von matsch511):
Wir glauben einfach das die Liste immer mehr wächst anstatt das die Probleme vom Tisch sind.


Die Probleme sind erst vom Tisch, wenn der Vermieter die Kaution ohne "Vorbehalt" zurückzahlt. Deshalb mein Rat, die kleinen Dinge erledigen und möglichst beim Abschluss dieser Arbeiten dem Vermieter ein Zettel unter die Nase halten:

Hiermit bestätigt der Vermieter, dass hiermit alle Mängel beseitigt sind und das die Kaution (abzüglich eines Einbehalts für die Betriebskosten) bis zum TT.MM.JJJJ ohne Vorbehalt ausgezahlt wird.


Kommt wieder die Maklerin oder der Hausmeister:

Hiermit bestätige ich Frau Vorname Name dass ich zur Abgabe der "Mängelfreiheit" vom Vermieter Herr Vorname Name bevollmächtigt wurde.

Wenn die das nicht unterschreiben wollen, dies vor oder von einem Zeugen fragen ("Jetzt ist doch alles fertig? Oder? Wir bräuchten die Kaution, wann ist denn damit zu rechnen? Dürfen Sie uns nur reinlassen oder dürfen Sie auch die Ausführung beurteilen und abnehmen?" und danach eine Aktennotiz mit Datum und Unterschrift.

So schafft man die notwendigen Beweise!

Zitat (von matsch511):
Was noch zu erwähnen war ist das wir zu zweit vor Ort waren. Die Wohnung gehört meiner Freundin und sie war Mieterin. WIr sind weder verheiratet noch verlobt. In dem Falle bin ich als Zeuge wohl anzuerkennen oder?


Das ist entscheidend! Da ist wenigstens die Situation vor Gericht ausgeglichen. (s. Absatz oben)

Zitat (von cauchy):
Du verdrängst offenbar immer die Dinge, die nicht in deine Argumentation passen.


Nein, ich stürze mich auf die Dinge, die der Vermieter vorbringen kann, um dem Mieter das Leben in einem Prozess schwer zu machen und wie der Vermieter aus der Nummer rauskommen könnte.

Wenn der Vermieter dem Richter die Vollmacht vorlegt: "Hiermit ermächtige ich die Firma XYZ damit, die Schlüssel entgegen zu nehmen und die Zählerstände abzulesen."

Damit ist die Abgabe einer "Mängelfreiheitserklärung" draußen, weil die Maklerin das eigenmächtig gemacht hat. Da brauch ich da nichts zu verdrängen, diese Beweise werden dann einfach nicht gewürdig, so gut sie zu belegen sind.

Deshalb sollte ein Mieter auch immer ein eigenes Protokoll dabei haben und sich schriftlich (!) geben lassen, wie weit der Vertreter bevollmächtigt ist.

Schließlich wurde sogar die Fugen besprochen und die Maklerin hat es nur falsch eingeschätzt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Schließlich wurde sogar die Fugen besprochen und die Maklerin hat es nur falsch eingeschätzt.

Ich glaube der Threadstarter hat bereits hilfreiche Tips erhalten, von daher will ich den Thread nicht ewig ausdehnen. Einen Kommentar kann ich mir an dieser Stelle jedoch nicht verkneifen: Ob die Maklerin die Situatiion wirklich falsch eingeschätzt hat, können wir nicht beurteilen. Vielleicht schätzt auch der Hausmeister bzw. der Vermieter diese Fugenproblematik falsch ein. Übliche Gebrauchsspuren sind vom Vermieter hinzunehmen, sofern der Mietvertrag nicht etwas anderes vorsieht (Stichwort Schönheitsreparaturenklauseln und deren Gültikeit). Ob das, was der Teilnehmer als leichten Schimmel bezeichnet, noch eine übliche Gebrauchsspur ist, können wir nicht einschätzen. Immerhin die Maklerin schien es für eine solche zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ob die Maklerin die Situatiion wirklich falsch eingeschätzt hat, können wir nicht beurteilen. Vielleicht schätzt auch der Hausmeister bzw. der Vermieter diese Fugenproblematik falsch ein.


Völlig richtig. Bloß, das beurteilt am Ende der Richter nachdem er die Zeugen, den Gutachter etc. gehört hat. Und am Ende sagt er: "Bitte einigen Sie sich." und es kommt zu einem Vergleich.

Und bei der derzeitigen Beweislage des TE würde ich mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, bzw. vorher noch substantierte und gerichtsfeste Beweise schaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
matsch511
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Laut meinem Kenntnisstand sind Bevollmächtigungen des Vermieters an Dritte die Wohnung abzunehmen auch mündlich wirksam. Dazu vllt hilfreich § 167 BGB

Zusätzlich erhielt unser Freund aus der unteren Wohnung folgende Mail (Sinngemäß) "...durch ihren Vermieter, Herr *****, wurde unser Maklerbüro beauftragt die Rücknahme und Neuvermietung durchzuführen..."

Selbiges Maklerbüro schrieb unserem Freund und uns dann eine Mail "...teilen sie uns einen möglichen Termin zur Wohnungsübergabe *Adresse/Wohnungsbezeichnung* mit..."

Den Vermieter werden wir selber nie zu Gesicht bekommen bzw. eine Unterschrift für irgendwas erhalten. in 8 Jahren hat ihn niemand von uns je gesehen. Man wusste nur 2-3 mal das er wohl mal kurz im Haus war. Der Kontakt lief entweder über das Maklerbüro oder über Mails mit dem Vermieter. Auch jetzt bietet er uns wieder nur an das wir uns die Mängelfreiheit durch den Hausmeister, der die Mängel später nach Wohnungsübernahme festgestellt hat, bestätigen lassen.
Da könnte man jetzt, wenn man einigen Argumententationen hier folgt, davon ausgehen das es völlig unnütz ist. Den nur damit es rechtskräftig ist müsste der Hausmeister oder der Vermieter in einem sehr detailierten Umfang darlegen und Unterschreiben zu was er alles befugt ist.


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Das kann man jetzt seitenweise mit Nein - Doch - Nein - Doch weiter diskutieren, letztendlich werdet Ihr, wenn Ihr auf Eurem, für mich nachvollziehbaren Standpunkt bleibt, wohl ablehnen müssen weitere Arbeiten zu übernehmen. Dann wird der Vermieter das evtl. von der Kaution abziehen und Ihr müsstet klagen.

Da gibt es immer ein gewisses Risiko, ich persönlich würde es hier definitiv eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Das kann man jetzt seitenweise mit Nein - Doch - Nein - Doch weiter diskutieren, letztendlich werdet Ihr, wenn Ihr auf Eurem, für mich nachvollziehbaren Standpunkt bleibt, wohl ablehnen müssen weitere Arbeiten zu übernehmen. Dann wird der Vermieter das evtl. von der Kaution abziehen und Ihr müsstet klagen.

Da gibt es immer ein gewisses Risiko, ich persönlich würde es hier definitiv eingehen.


Sehr richtig. "Der TE seine Freundin" muss das Risiko eingehen.

Ich persönlich würde halt die Kosten (Schaden beseitigen Prozesskosten) mal gegeneinander aufrechnen und dann entscheiden, wo die Schmerzgrenze von den Kosten her ist. Bitte dabei berücksichtigen: der Fall birgt ein Risiko und die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs ziemlich groß.

Sonst bekommt Ihr zwar Recht, nur Ihr zahlt mehr, als das Einlenken gekostet hätte.

Wie schon mehrfach gesagt: Eure eigene Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.601 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.282 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen