Mieter hat einen Schlüssel verloren

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kandey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter hat einen Schlüssel verloren

Hallo,

ich habe mir im Januar eine Wohnung gekauft. Die Mieter, die bereits seit mehr als 10 Jahren in der Wohnung leben, ziehen nun Ende Juli aus, darauf haben wir uns Vetraglich geeinigt. Jedoch haben Sie mir erzählt, sie hätten einen Schlüssel verloren, und zwar wurde die ganze Tasche samt Schlüssel geklaut, genaue Situation kann ich jetzt nicht widergeben. Da ich selbst die Wohnung beziehen möchte, finde ich es nicht gut, dass ein Schlüssel abhanden gekommen ist und nur einen Nachmachen reicht mir nicht. Ich will jetzt nicht unterstellen, dass Sie noch ein Schlüssel einbehalten haben, könnte aber theoretisch sein. Soweit ich weiß ist es ein allgemeiner Schlüssel für Eingangstür zum Hausflur + Wohnungstür. Da ich relativ neu im Mietrecht bin, habe ich mich informiert, wer für den Ersatz des Schlosses (nur das der Wohnungstür, nicht die ganze Schließanlage) aufkommen muss. Leider habe ich viele verschiedene Meinungen gelesen und deswegen frage ich hier nach :) , bevor ich vor meinen Mietern etwas falsches behaupte. Hatte hier jemand so einen Fall ?

Gruß,
Andreas

-- Editiert von Kandey am 08.05.2018 13:18

-- Editiert von Kandey am 08.05.2018 13:18

-- Editiert von Kandey am 08.05.2018 13:33

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)



Zitat:
Soweit ich weiß ist es ein allgemeiner Schlüssel für Eingangstür zum Hausflur + Wohnungstür.


Das wäre zuerst zu klären und macht die Kosten aus: Wenn der Schlüssel nur für die Wohnungstüre war, ist es kein Prolbem das Schloss auszutauschen, dann passen die alten Schlüssel nicht mehr. Anders bei einem Sicherheits- oder Generalschlüssel für Haustür und Wohnung.

Steht im MV oder Übergabeprotokoll, wieviele Schlüssel der Mieter bei Einzug erhalten hat? Der Mieter haftet dafür und muss die Kosten tragen.

-- Editiert von HeHe am 08.05.2018 13:44

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich aus meinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis heraus würde immer, egal ob gemietet oder gekauft das Schloss austauschen lassen. Wer weiß schon wie viele Schlüssel da im Umlauf sind. Nach zig hundertausend Kaufpreis kommt es auf die 100 Euro nicht an.

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#3
 Von 
Kandey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
Soweit ich weiß ist es ein allgemeiner Schlüssel für Eingangstür zum Hausflur + Wohnungstür.


Das wäre zuerst zu klären und macht die Kosten aus: Wenn der Schlüssel nur für die Wohnungstüre war, ist es kein Prolbem das Schloss auszutauschen, dann passen die alten Schlüssel nicht mehr. Anders bei einem Sicherheits- oder Generalschlüssel für Haustür und Wohnung.

Steht im MV oder Übergabeprotokoll, wieviele Schlüssel der Mieter bei Einzug erhalten hat? Der Mieter haftet dafür und muss die Kosten tragen.

-- Editiert von HeHe am 08.05.2018 13:44


Im Mietvertrag steht drin, 3 Schlüssel, und sie haben laut eigener Aussage nur noch 2 und würden einen Nachmachen lassen, dies dürfen Sie logischerweise nur mit meiner Erlaubnis. Wie viele Kosten auf mich bzw. dem Mieter zukommen ist mir erstmal egal, eigentlich geht es nur darum wer dafür haftet, meiner Meinung nach der Mieter, aber wie gesagt ich bin noch Neuling in der Sache

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Kandey):
dies dürfen Sie logischerweise nur mit meiner Erlaubnis.


Wie kommst Du darauf ?

Die Frage ist ja auch, wie hat der Mieter den Schlüssel "verloren" ? Ist da ein Anhänger mit seiner Wohnadresse drauf oder einfach nur der lose Schlüssel, so dass keiner irgendwo drauf kommen kann, wo er wohnt ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

übrigens oft die Versicherung (des Mieters) - grade wenn man im Job oder der Mietwohnung mit teuren Schließanlagen zu tun hat, ist eine Schlüsselversicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung eigentlich nicht ungewöhnlich und kostet auch nicht die Welt...

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#6
 Von 
Kandey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Kandey):
dies dürfen Sie logischerweise nur mit meiner Erlaubnis.


Wie kommst Du darauf ?

Die Frage ist ja auch, wie hat der Mieter den Schlüssel "verloren" ? Ist da ein Anhänger mit seiner Wohnadresse drauf oder einfach nur der lose Schlüssel, so dass keiner irgendwo drauf kommen kann, wo er wohnt ?


Weil Sie die Verwaltung angerufen haben, und die meinten, nur mit Erlaubnis des Eigentümers können Sie einen Schlüssel eigenständig nachmachen. Sie haben einen Rucksack verloren samt Geldbeutel soweit ich weiß, also ganz unwissend sind die Diebe nicht, Ihre Aussage war auch, dass dies 3 Jahre her ist, und sie haben es erst vor 1 Woche gemeldet... jedoch ist nie etwas passiert. Das reicht mir aber nicht als "Sicherheit".

Zitat (von little-beagle):
übrigens oft die Versicherung (des Mieters) - grade wenn man im Job oder der Mietwohnung mit teuren Schließanlagen zu tun hat, ist eine Schlüsselversicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung eigentlich nicht ungewöhnlich und kostet auch nicht die Welt...


Die Frage ist ob Sie eine haben, beziehungsweise gehabt haben, da das vor 3 Jahren passiert ist. Das muss ich noch abklären.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Kandey):
Weil Sie die Verwaltung angerufen haben, und die meinten, nur mit Erlaubnis des Eigentümers können Sie einen Schlüssel eigenständig nachmachen.

Das sehen Gesetz und Rechtsprechung aber anders.

Man muss den Vermieter allerdings informieren, wenn man Schlüssel nachmachen lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Rechtsprechung zum Schlüsselverlust sagt recht eindeutig, dass der Mieter für den dadurch notwendig gewordenen Schlosstausch haftet, wenn er seine Obhutspflicht verletzt hat.
Ausnahmen gibt es, wenn der Schlüssel so verloren wurde, dass niemand ihn nutzen kann (z.B. beim Segeln in den See gefallen oder ohne jegliche Kennzeichnung bei einer Radwanderung weit weg von zu Hause aus der Tasche gefallen).
Eine Ausnahme ist meines Wissens nach noch nicht mal durch Diebstahl gegeben. Aber selbst wenn: Dann sollen die Mieter wenigstens das Aktenzeichen der Diebstahlsanzeige mitteilen. Haben sie nicht: dann haben sie ihre Mindestpflichten gröblich verletzt.

Wenn eine ganze Tasche samt Schlüssel "geklaut" wurde, dann befindet sich in der Tasche vermutlich genügend Material, um den Schlüssel der Immobilien zuordnen zu können - damit müssen die Schlösser getauscht werden. Was soll en nützen wenn es noch einen weiteren Schlüssel gibt - der Verbleib des fehlenden Schlüssels ist das Problem!

Wenn das Ganz bereits vor drei Jahren passiert sein soll und niemand den Schlüssel genutzt hat, dann mag das für den Mieter ausreichen sein: jemand anderes muss sich damit aber nicht begnügen.



Zitat (von Harry van Sell):
Man muss den Vermieter allerdings informieren, wenn man Schlüssel nachmachen lässt.
Das kenne ich anders: Der Vermieter muss bei der Beschaffung weiterer notwendiger Schlüssel mitwirken soweit ich weiß, nur eine Information dürfte zu wenig sein.
Schlüssel moderner Anlagen kann man sowieso nicht beim Schnellschuhster oder im Baumarkt nachmachen lassen, dazu braucht man einen Berechtigungsnachweis.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Mieter muss dann den Schlossaustausch bezahlen, wenn durch den Schlüsselverlust eine erhöhte Einbruchsgefahr besteht. Da der Schlüsselverlust nun schon vor mehr als 3 Jahren passiert ist, sehe ich keine erhöhte Einbruchsgefahr mehr. Einen Anspruch des Vermieters auf Austausch der gesamten Schließanlage sehe ich daher nicht.

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#10
 Von 
Kandey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, wie gesagt ich bin in der Szene hier Neuling. Nur nochmal für mich, wenn die Schlüssel mit z.B. Portmonnaie, welches auf die Wohnadresse verweist, gestohlen worden sind. Und ich deshalb das Schloss ersetzen möchte (egal ob Sicherheits-, General- oder Wohnungsschlüssel), muss die Kosten hierfür der Mieter tragen oder ich selbst?

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#11
 Von 
Kandey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Mieter muss dann den Schlossaustausch bezahlen, wenn durch den Schlüsselverlust eine erhöhte Einbruchsgefahr besteht. Da der Schlüsselverlust nun schon vor mehr als 3 Jahren passiert ist, sehe ich keine erhöhte Einbruchsgefahr mehr. Einen Anspruch des Vermieters auf Austausch der gesamten Schließanlage sehe ich daher nicht.


Angenommen meine Wohnung wird nach meinem Umzug in die Wohnung (ohne Schlossaustausch) leergeräumt. Wie soll ich den Mieter dafür haftbar machen? Im Übergabeprotokoll festhalten, dass es ein Schlüsselverlust gab?

Da die Mieter diesen Schlüsselverlust nicht gemeldet haben, außer halt letzte Woche bei mir, dass dies 3 Jahre her ist. Kann man glauben muss man aber nicht. Ich sehe hier eigentlich schon ein Risikofaktor, da es auch quasi vor 2 Wochen passiert sein könnte. Hätte man den Verlust vor 3 Jahren gemeldet, dann muss ich Ihnen Rechte geben, ist es kein erhöhtes Risiko.

-- Editiert von Kandey am 08.05.2018 16:46

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie werden als Eigentümer doch sowieso die Schlösser austauschen, wo wäre da nich ein Sicherheitsproblem?

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#13
 Von 
Kandey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie werden als Eigentümer doch sowieso die Schlösser austauschen, wo wäre da nich ein Sicherheitsproblem?

Ich möchte mich nur regelkomfort bzw. Gesetzeskomfort verhalten. Es geht einzig und allein dann nurnoch um den wirtschaftlichen Aspekt. Wenn die Mieter dafür aufkommen müssen die Schlösser zu tauschen, wieso sollte ich dies auf eigene Kosten stattdessen tun (würden Sie ja auch nicht nehme ich an). Wenn Sie das nicht müssen, muss ich das als Eigentümer logischerweise selbst tragen.

-- Editiert von Kandey am 08.05.2018 17:42

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Echt jetzt? Wirtschaftlicher Aspekt? Es ist mE fraglich, ob hier eine Pflicht des Mieters durchzusetzen wäre, wegen so ner Lappalie würde ich nicht anfangen zu zanken.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Kandey):
Und ich deshalb das Schloss ersetzen möchte (egal ob Sicherheits-, General- oder Wohnungsschlüssel), muss die Kosten hierfür der Mieter tragen oder ich selbst?

Kommt darauf an ...

Wenn 3 Jahre lang nichts passiert ist, wird ein Gericht dazu tendieren das die Gefahr - wenn überhaupt - nur noch abstrakt besteht.

Wenn das vor einer Woche gewesen wäre, sähe das anders aus.

Ich würde hier - unter dem Hintergrund der Gefahreneinschätzung - aber schon eine Pflicht der Mieter sehen, die Behauptung "war vor 3 Jahren" glaubwürdig zu belegen.



Zitat (von Kandey):
Angenommen meine Wohnung wird nach meinem Umzug in die Wohnung (ohne Schlossaustausch) leergeräumt. Wie soll ich den Mieter dafür haftbar machen?

Gar nicht.
Warum soll der Mieter für etwas haften, was ihm unbekannte Dritte verursachen?
Man möge sich bezüglich der Haftung an die Einbrecher wenden, diese haften.


Sofern man eine Versicherung hat, könnte die im übrigen darauf verweisen, das man eh das Schloss hätte wechseln müssen, da es eine unbekannte Anzahl von Schlüsseln geben könnte.
Ob die Versicherung damit dann durchkommen würde, stünde auf einem anderen Blatt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte mich nur regelkomfort bzw. Gesetzeskomfort verhalten
.

Da die Ersatzpflicht des Mieters vor Gericht eine Einzelfallentscheidung ist, kann ein Urteil so oder so ausfallen.

Tatsächlich kann der Schadenersatzanspruch aber auch daran scheitern, dass die Eigentümergemeinschaft den Tausch der Schlösser ablehnt. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine Schließanlage handelt, gehört das Schloss der Wohnungstür zum Gemeinschaftseigentum. In dem Fall kannst Du selbst genau genommen schon deswegen keinen Schadenersatz fordern, weil Dir das Schloss gar nicht gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Da die wirtschaftliche Betrachtung so wichtig zu sein scheint:
Ihren Thread und Ihre Internetrecherchen sollten Sie in diese Betrachtung mit einfließen lassen. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Kandey):
Da ich relativ neu im Mietrecht bin, habe ich mich informiert, wer für den Ersatz des Schlosses (nur das der Wohnungstür, nicht die ganze Schließanlage) aufkommen muss.


Wir reden hier über 50 EUR ?? Für ein neues Türschloss......

Theoretisch müsstest Du sowieso das Türschloss tauschen, wie schon geschrieben wurde, da Du nie weißt, wer hier irgendwann mal hat Nachschlüssel machen lassen und diese noch besitzt.......

1x Hilfreiche Antwort

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