Mündlicher Mietvertrag ---Rücktritt

8. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lucas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag ---Rücktritt

Hallo,

habe letztes Jahr einen mündlichen Mietvertrag ohne Zeugen abgeschlossen. Es ging um einen Geschäftsraum.

Die Miete wurde bar bezahlt.

Nun bin ich ohne Kündigung vom mündlichen Mietvertrag zurückgetreten und der Vermieter verlangt nun die weiterzahlung der Miete.

Nun meine Frage:

Was zählt so ein mündlich abgeschlossener Vertrag im Ernstfall?

Kann er den vor Gericht geltend machen?

Es existieren weder Quittungen noch sonst irgendwelche Belege.

Vielen Dank für evtl. Hilfe




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Es gelten sämtliche Bestimmungen des BGB, das gilt auch für die Kündigungsfrist.

Ein Rücktritt ist demnach nicht möglich und auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden.

Als Beweis für das Zustandekommen des Mietvertrages reicht aus, dass Du die Räume bezogen hast oder zumindest einen Schlüssel erhalten hast.

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#2
 Von 
Lucas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Ich habe meine Miete auch regelmässig monatlich entrichtet.

Nun geht es aber um die Letzten Monate.

Woher kann der Vermieter beweisen um welchen Mietbetrag es monatlich ging, und ob und wann ich ihn entrichtet habe?

Es gibt ja keinerlei Quittungen oder dergleichen?

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#3
 Von 
Lucas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

das ein MV zustande gekommen ist soll ja auch niemand anzweifeln. Es geht aber um den "ausstieg".

D.H. mein VM verlangt noch die Miete für Juni obwohl ich schon aus den Räumen ausgezogen bin, und meine letzte miete für den mai schon bezahlt habe.

aussderm ist die höhe der miete ja auch nur mdl. festgelegt worden.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Du hast die Räume bezogen und Du hast auch Miete gezahlt. Damit besteht offensichtlich ein Mietvertrag.
Was machst Du denn, wenn der Vermieter bestreitet, überhaupt Miete bekommen zu haben? Bleibe einfach ehrlich, sonst bist Du anschließend der Dumme.
Nicht der Vermieter muss beweisen, dass er Geld erhalten hat, sondern Du musst beweisen, dass Du gezahlt hast.

Daneben hast Du den Mietvertrag bislang noch nicht wirksam gekündigt. Die Kündigung muss auch bei einem mündlichen Mietvertrag schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist gar nicht möglich.

Formal gesehen kann der Vermieter also noch bis Ende September Miete verlangen.

Wenn Du jetzt in das Verhältnis zum Vermieter unsaubere Methoden einführst, dann kann der Schuss auch ganz schnell nach hinten losgehen.

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#5
 Von 
Mieter29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Wir haben ein Problem:wir haben uns ein Haus mit Makler angesehen, dieses gefällt uns,mit dem Makler haben wir die Eckdaten besprochen. Der Mietvertrag kam wenige Tage später, wurde von uns unterzeichnet und an den Makler zurückgesandt.Nun kommt das dicke Ende,die Frau des Vermieters rief an und wollte uns, da wir Interesse bekundet haben, erstmal kennenlernen.Darauf haben wir den Makler aufmerksam gemacht, dass für uns der Abschluss des Vertrages eigentlich klar ist.Er möge sich bitte bis zum 29.10.2006 äußern.Die Schlüssel sollten wir gemäß Makler eigentlich letzte Woche erhalten.Daraus wurde nichts. Der Mietvertrag wurde uns unterschrieben vom Vermieter auch nicht ausgehändigt.Nun haben wir überlegt, dass wir dort besser nicht einziehen, da wir denken, dass Ärger mit denen vorprogrammiert ist(die vermieter trennen sich gerade)wir wollen dort nicht zwischen die Fronten geraten.
Nun meine Frage:ist ein Vertrag zustande gekommen? Muss die Courtage für den Makler entrichtet werden?Das Haus wurde von zwei Maklern angeboten zu unterschiedlichen Preisen, hat man Anspruch auf den geringeren Mietpreis, variiert um 100€, wenn wir dort schon einziehen müssten. Schnelle Antwort wäre toll!!! Vielen Dank C.R.M.

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#6
 Von 
familie e.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo!
ich habe im juli 2007, in einer zeitung gewerberäume angeboten zum mieten.
mit einem interressenten, sind wir mündlich
einen vertrag eingegangen.
schriftliche form erst ende 2007! da erst zum 1.1.08 die räume frei werden.
es wurden auch alle absprachen, in mündlicher form, zusätzlich auf notizblock festgehalten.
vertragspartner die vor ort waren , vm meine frau u. ich und mieter alleine.
mieter bekam auch schon schlüssel für zugang, da wir auch andere räume vorübergehend zur verfügung gestellt haben.
dort wurde schon gearbeitet.
jetzt möchte er keinen laden mehr zum 1.1.08 beziehen, sondern vertrag beenden, mit der aussage habe nichts unterschrieben.
welche möglichkeiten habe ich um ihn zu belangen.es wurden ja andere bewerber abgewiesen. freue mich auf antwort

danke mario

-----------------
"vielen dank "

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
familie e.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

von familie e.

dazu muss ich noch vermerken, es wurden auch in der örtlichen presse,(zeitung)
vom mieter werbeanzeigen gestartet und
aufgegeben. mit namen des ladens und adresse.
ausserdem, an uns vm visitenkarten und flyer ausgehändigt.
im örtlichen supermarkt, wurde auch vom m eine werbung ausgehängt mit neueröffnung.
auch die gemeinde, wurde auf die werbung des ladens zum 1.1.08 aufmerksam. und hat zum anmelden der gewerbesteuer( gewerbe) hingewiesen.
es gibt auch noch bekannte, vom vm bei dem sich der m als neuer laden nachfolger
vorgestellt hat.


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"vielen dank "

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