Nach Schlüsselübergabe trotz Mietvertrag bereits Handwerker in Wohnung

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Melis321
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Schlüsselübergabe trotz Mietvertrag bereits Handwerker in Wohnung

Hallo,

nach dem Tod eines Familienangehörigen und vorzeitiger Schlüsselübergabe sind trotz Mietvertrag (und Mietzahlung) vom Eigentümer beauftragte Handwerker in der Wohnung.

Ich finde das nicht in Ordnung.
Wenn ich die Miete zahle hat für diesen Zeitraum niemand dort etwas verloren.

Was kann ich tun. Wie sieht es rechtlich aus.

Kann ich die Miete mindern oder aussetzen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Melis321):
vorzeitiger Schlüsselübergabe

Wie genau kam es dazu, was genau wurde da vereinbart.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Melis321):
Wie sieht es rechtlich aus.


Durch die Rückgabe der Wohnung hast Du das Besitzrecht daran aufgegeben.
Bis auf die verbrauchsabhängigen Nebenkosten ändert sich der Mietvertrag dadurch nicht.

Ausnahme: es war etwas anders vereinbart.

Berry

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Durch die Rückgabe der Wohnung hast Du das Besitzrecht daran aufgegeben.
Dennoch darf der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit nicht anderweitig nutzen. Tut er es doch, so ist eine Mietminderung fällig. Das kann bis zu 100% gehen.

Was genau hat denn der Vermieter in der Wohnung gemacht? Wenn er sie nur Handwerkern zeigt, sollte das okay sein. Wenn die Handwerker zu arbeiten beginnen und die Wohnung zeitweise unbewohnbar wird, dann wäre eine Mietminderung für diese Zeit vorzunehmen.

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#4
 Von 
Melis321
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Es hängen Lampen. Kann man von außen sehen. Und eine neue Tür ist auch drin(vorher braun, jetzt weiss).

Vereinbart wurde nichts. Zumindestens nichts schriftliches.

Da ich die Wohnung nicht brauche habe ich sie so schnell wie möglich Besenrein übergeben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Melis321):
Vereinbart wurde nichts.

Man hat also dem Vermieter kommentarlos / wortlos den Schlüssel gegeben / zugesendet und er hat ihn ebenso wortlos entgegengenommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Melis321
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt ein Schreiben mit dem Wortlaut, die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben.

Was hat das mit der Tatsache zu tun, dass die Wohnung die ich bezahle fremdbenutzt wird?

Ob ich einen Schlüssel habe oder nicht.

-- Editiert von Melis321 am 07.01.2020 21:32

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Melis321):
Was hat das mit der Tatsache zu tun, dass die Wohnung die ich bezahle fremdbenutzt wird?

Das es dann keine Fremdbenutzung mehr ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Melis321
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Schlüssel abgegeben, nicht mein Mietrecht. Wer in die Wohnung will entscheide ich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Melis321):
Ich habe den Schlüssel abgegeben,

Offensichtlich wurde da doch etwas mehr übergeben:
Zitat (von Melis321):
die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Melis321):
Ich habe den Schlüssel abgegeben, nicht mein Mietrecht. Wer in die Wohnung will entscheide ich.



Dann mach das doch. Hol dir doch deinen Schlüssel wieder und entscheide du wer in die Wohnung darf.


Zitat (von Melis321):
Es hängen Lampen. Kann man von außen sehen. Und eine neue Tür ist auch drin(vorher braun, jetzt weiss).



Man könnte alternativ auch die Füße stillhalten und abwarten. Vielleicht ist die Wohnung in ein paar Tagen oder Wochen schon wieder vermietet. Dann würde man sich wenigstens die Miete sparen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Rechtsfolgen richten sich nach § 537 BGB. Daher kann die Miete in dem Umfang gemindert werden, in dem Handwerker in der Wohnung arbeiten.

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