Anklageschrift - Bedrohung Beleidigung Nötigung

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
hoenig76
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Anklageschrift - Bedrohung Beleidigung Nötigung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Anklageschrift bekommen, wo ich wegen Beleidigung in Tatheinheit mit Bedrohung und Nötigung.

Im O-Schriftsatz steht Wortwörtlich "XY wird angeklagt in A-Dorf 1. Mitte November 2008 und 2. am 27.11.2008
1. tateinheitlich
einen anderen beleidigt zu haben
sowie ihm mit der begehung eines gegen Ihn gerichtetes Verbrechen gedroht zu haben.
2. durch drohung mit einem empfindlichen Übel einen anderen zu einem Tun,Dulden oder Unterlassen genötigt zu haben.

zu 1.
An einem nicht naher bestimmbaren Tag mitte November 2008 kam es zu einem Disput zwischen dem Angeschuldigten und dem Geschädigten Person-A, in dessem Verlauf der Angeschuldigte Herrn Person-A als "Asi-Punk" und Wichser" bezeichnete und Ihm drohte,ihn mit dem Kopf in die Mülltonne zu stecken und in den Bach zu werfen,damit er Ruhe vor Ihm habe.

Zu 2.
Am 27.11.2008 traf der Angeschuldigte vor dem Anwesen in A-Dorf erneut auf den Geschädigten und sagte diesmal zu Ihm.er solle aufpassen,was er sage ,sonst werde er Ihm auf´s Maul hauen.



Mal abgesehen das es sich nicht so zugetragen hat.
Jetzt meine Frage:
1. Sollte nicht eigentlich das schlimmere Vergehen hier Bedrohung und Nötigung zum Gegenstand der Anklage sein ?

2. Der Geschädigte kann keinen Zeit und Datum zu 1. benennen,was soll das ?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17616x hilfreich)

Hi,

1. Wo ist Ihr Problem? Das Strafmaß bei tateinheitlichen Delikten wird ohnehin dem Tatbestand mit der höheren Strafe entnommen, außerdem haben Beleidigung und Bedrohung den gleichen Strafrahmen. Übrigens sind doch alle Delikte angeklagt, die begangen wurden...
2. Der Tatzeitpunkt wurde offenbar so genau wie halt möglich bezeichnet - das ist so üblich. Der exakte Tag muß nicht zwingend benannt sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hoenig76
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

ja das mag aus der Sicht der Staatsanwaltschaft so sein, fakt ist das ich das niemals gesagt habe.
Jetzt habe ich bei der Polizei natürlich angaben zur Sache gemacht und auch Zeugen benannt (hier die Lebensgefährtin des geschädigten und meine Tochter).
Diese Zeugen wurden überhaupt nicht vernommen oder geladen,dennoch hat die Staatsanwaltschaft anklage erhoben,obwohl keiner der von mir benannten Zeugen vernommen wurden.
Auch wurde meine Tochter und die Lebensgefährtin des Geschädigten nicht als Zeugen in der Anklage benannt!!??

Ist das Absicht der Staatsanwaltschaft?

2x Hilfreiche Antwort

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