Paypal Lastschrift Rückbuchung nach 8 Wochen

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Paypal Lastschrift Rückbuchung nach 8 Wochen

Guten Abend Zusammen,
ich stecke aktuell in der Zwickmühle.
Folgende Situation:
Meine Bank (Stadtsparkasse) würde meinen Lastschrift Widerspruch der abgebuchten Beträge vom Paypal (Glücksspiel) akzeptierten, aber mit dem Hinweis, dass wenn Paypal nachweist, dass ein SEPA Mandat vorlag, alle Beträge wieder zurückgebucht werden.

Ich weis jetzt nicht was ich machen soll. Ist das rechtens von der Bank, das Geld wieder an Paypal zurückzugeben? Und reicht das Eintragen und der Klick auf der Paypalseite für ein gültiges SEPA Mandat?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NeuesLeben2019):
aber mit dem Hinweis, dass wenn Paypal nachweist, dass ein SEPA Mandat vorlag, alle Beträge wieder zurückgebucht werden.

Dann sollte man die Bank mal fragen wann Gesetz und Rechtsprechung diesbezüglich geändert wurden nach und der genauen Rechtsgrundlage für diese Vorgehen fragen.


Denn nur weil ein (universelles) SEPA-Mandat vorliegt, rechtfertigt das nicht die Stornierung der Rückbuchung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

@Harry: Siehe Themen-Titel.

Sprich: Es geht um eine Rückbuchung, obwohl die 8 Wochen schon rum sind. Man kann gemäß SEPA bzw. BGB 13 Monate zurück buchen, aber nur, wenn kein gültiges Mandat vorliegt. Insofern handelt die Bank völlig richtig.

Und einmal mehr auch hier der Hinweis: Man begibt sich mit einer Rücklastschrift nach so langer Zeit auf verdammt dünnes Glatteis.

Wenn man das Geld nie hatte und das Konto nicht gedeckt war, ist das etwas anderes als ein "Eigentlich hatte ich das Geld, aber nach Monaten entscheide ich mich um".

-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 09:42

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#3
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
@Harry: Siehe Themen-Titel.

Sprich: Es geht um eine Rückbuchung, obwohl die 8 Wochen schon rum sind. Man kann gemäß SEPA bzw. BGB 13 Monate zurück buchen, aber nur, wenn kein gültiges Mandat vorliegt. Insofern handelt die Bank völlig richtig.

Und einmal mehr auch hier der Hinweis: Man begibt sich mit einer Rücklastschrift nach so langer Zeit auf verdammt dünnes Glatteis.

Wenn man das Geld nie hatte und das Konto nicht gedeckt war, ist das etwas anderes als ein "Eigentlich hatte ich das Geld, aber nach Monaten entscheide ich mich um".

-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 09:42


Handelt es sich bei Paypal um ein gültiges SEPA Mandat? Auf deren Seite konnte ich nur finden, dass die auf die Bank SEPA Bedingungen hinweisen.

Das Geld war zwar auf dem Konto, aber es wurde dafür Schulden aufgenommen (Familie). Auch habe ich jetzt eine sehr hohe Steuernachzahlung, geschuldet das ich keine Steuerrücklagen (als Selbstständiger) gebildet habe.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das Geld war zwar auf dem Konto, aber es wurde dafür Schulden aufgenommen (Familie). Auch habe ich jetzt eine sehr hohe Steuernachzahlung, geschuldet das ich keine Steuerrücklagen (als Selbstständiger) gebildet habe.

Leider Pech gehabt. Ggf. ist das Geld für die Familienangehörigen nicht einklagbar, wenn die wussten, dass man damit einer Spielsucht nachgegangen ist. Das macht es halt nicht wirklich besser.

Ich wiederhole mich: Man begibt sich mit einer Rücklastschrift nach so langer Zeit auf verdammt dünnes Glatteis.

Aus strafrechtlicher Sicht ist es nicht empfehlenswert, nun irgendwie zu versuchen, dieses Geld wieder zurück zu holen.

Auf Pump Geld verzocken deutet für mich zudem auf ein massives Suchtproblem hin. Solange nicht das Eingeständnis da ist, dass man womöglich ernsthaft krank ist, macht es auch keinen Sinn. Man wird mit der Sucht ja immer weiter machen, immer weiter zocken und immer mehr verlieren.


-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 11:40

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#5
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Das Geld war zwar auf dem Konto, aber es wurde dafür Schulden aufgenommen (Familie). Auch habe ich jetzt eine sehr hohe Steuernachzahlung, geschuldet das ich keine Steuerrücklagen (als Selbstständiger) gebildet habe.

Leider Pech gehabt. Ggf. ist das Geld für die Familienangehörigen nicht einklagbar, wenn die wussten, dass man damit einer Spielsucht nachgegangen ist. Das macht es halt nicht wirklich besser.

Ich wiederhole mich: Man begibt sich mit einer Rücklastschrift nach so langer Zeit auf verdammt dünnes Glatteis.

Aus strafrechtlicher Sicht ist es nicht empfehlenswert, nun irgendwie zu versuchen, dieses Geld wieder zurück zu holen.

Auf Pump Geld verzocken deutet für mich zudem auf ein massives Suchtproblem hin. Solange nicht das Eingeständnis da ist, dass man womöglich ernsthaft krank ist, macht es auch keinen Sinn. Man wird mit der Sucht ja immer weiter machen, immer weiter zocken und immer mehr verlieren.


-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 11:40


Die Sucht ist das eine Problem, hier erhalte ich Hilfe und Unterstützung (um es kurz zu fassen, da es sich hier um kein Suchtforum handelt).

Das finanzielle Problem raubt mir seit Wochen den Schlaf, daher suche ich hier nach einer Lösungsmöglichkeit.

Mir ist klar, dass es moralisch nicht in Ordnung ist und ich es eigentlich so belassen sollte um mich dem Hauptproblem - der Sucht zu widmen. Aber mir wird leider erst jetzt klar, welch großen finanziellen Schaden ich mit der Sucht angerichtet habe.

Ich bin echt verzeifelt und weis nicht was ich machen soll.

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#6
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Mich würde interessieren, ob die Sparkasse die Rückbuchung einfach stornieren kann? Mit dem Grund, dass Paypal ein gültiges SEPA Mandat vorgelegt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mir ist klar, dass es moralisch nicht in Ordnung ist

Du hast offenbar nicht verstanden. Es ist nicht nur moralisch nicht in Ordnung. Es ist auch strafrechtlich nicht ganz in Ordnung.

Zitat:
Ich bin echt verzeifelt und weis nicht was ich machen soll.

Mir ist das klar, dass du hier ein Stück weit nach einer Lösung suchst. Aber es gibt keine einwandfreie Lösung mehr. Du hattest das Geld gehabt. Das ist hier keine Einbahnstraße. Genausowenig, wie die Glücksspielbuzze und PayPal das bei dir einklagen können, genauso wenig kannst du es einklagen.

Ich habe da keine Lösung für dich. Außer, das alles nun in Konsequenz zu akzeptieren.

Zitat:
Mich würde interessieren, ob die Sparkasse die Rückbuchung einfach stornieren kann? Mit dem Grund, dass Paypal ein gültiges SEPA Mandat vorgelegt hat.

Zu lügen ist keine Option. PayPal hatte ein SEPA-Mandat. Und ja, die digitale Bestätigung reicht an dem Punkt aus. Damit ist alles, was länger als 8 Wochen her ist, endgültig vorbei. Ob die Sparkasse es trotzdem macht: Keine Ahnung.

Ich kann und werde dazu nicht mehr sagen. Außer: Wende dich dringend an eine Schuldnerberatung, denn mit der Steuernachzahlung kommst du nun in ein Fahrwasser, was sehr schnell böse ausgeht (aus finanzieller Sicht). Das Finanzamt wird kein Verständnis dafür haben, dass du das Geld, was du hättest zurücklegen sollen, einfach in solchen Online-Wettbuzzen Und Co verzockt hast.

Übrigens zeigt sich an deinem Beispiel wieder verdammt gut, warum es nicht gut war, dass man hier die ehemals illegalen Glücksspiele quasi legalisiert hat ohne vernünftige EU-weite Regulierung. Mich wurmt es wirklich, dann solche prominente geldgierige Werbefiguren zu sehen, die auch noch für diese nicht zugelassenen Buzzen fleißig Werbung machen. So als sei es ja super toll und völlig normal, Haus und Hof zu verzocken... Hilft dir nicht weiter, aber so Fälle wie dich gibt es leider mittlerweile sehr oft.

-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 12:33

Signatur:

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#8
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine ausführliche Antwort.

Ich denke es ist strafrechtlich in einer Grauzone, aber ist nur meine Meinung und das wird ein Richter (falls es vor Gericht kommt) besser beurteilen.

Von Einklagen meinerseits war auch nicht die Rede. Es geht um das Rückbuchen der letzten 13 Monate, dann müsste Paypal bzw der Anbieter das Geld bei mir einklagen, oder?

Die Sparkasse würde die Rückbuchung durchführen aber halt mit dem Hinweis das bei einem doch gültigen Mandat die Rückbuchung wieder storniert wird und meinem Konto belastet inkl Gebühren.

Hier komme ich aktuell nicht weiter und verstehe es leider auch nicht.
Dachte, wenn ich das Geld zurückbuchen lasse, der Empfänger mich verklagen muss.

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von NeuesLeben2019):
Ich denke es ist strafrechtlich in einer Grauzone,


Absolut nicht, denn Du würdest bei einer Stornierung der Lastschrift das Geld dem Finanzdienstleister Paypal schulden, nicht der Wettbude.

Ersetze Paypal einmal nur gedanklich mit "meine Bank". Kämst Du da auch auf die gleichen Ideen, wenn Du Deine Bank beauftragt hättest?

Zitat (von NeuesLeben2019):
Dachte, wenn ich das Geld zurückbuchen lasse, der Empfänger mich verklagen muss.


Nein, nicht der Empfänger, denn der hat das Geld von Paypal erhalten. Der zwischengeschaltete Finanzdienstleister würde Dich verklagen, da Du die vertraglichen Vereinbarungn mit ihm nicht erfüllst.
Und gewonnen hättest Du außer zusätzlichen Kosten auch nichts, läufst aber Gefahr zusätzlich eine Strafanzeige zu kassieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von NeuesLeben2019):
Auch habe ich jetzt eine sehr hohe Steuernachzahlung, geschuldet das ich keine Steuerrücklagen (als Selbstständiger) gebildet habe.
Irgendwie scheinen Sie Ihr ganzes Leben nicht im Griff zu haben....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von NeuesLeben2019):
Auch habe ich jetzt eine sehr hohe Steuernachzahlung, geschuldet das ich keine Steuerrücklagen (als Selbstständiger) gebildet habe.
Irgendwie scheinen Sie Ihr ganzes Leben nicht im Griff zu haben....


Ja, leider meiner Spielsucht geschuldet. Aber ich versuche es mit Hilfe und Unterstützung in den Griff zu bekommen, denn so geht es nicht weiter!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von NeuesLeben2019):
Ich denke es ist strafrechtlich in einer Grauzone,


Absolut nicht, denn Du würdest bei einer Stornierung der Lastschrift das Geld dem Finanzdienstleister Paypal schulden, nicht der Wettbude.

Ersetze Paypal einmal nur gedanklich mit "meine Bank". Kämst Du da auch auf die gleichen Ideen, wenn Du Deine Bank beauftragt hättest?

Zitat (von NeuesLeben2019):
Dachte, wenn ich das Geld zurückbuchen lasse, der Empfänger mich verklagen muss.


Nein, nicht der Empfänger, denn der hat das Geld von Paypal erhalten. Der zwischengeschaltete Finanzdienstleister würde Dich verklagen, da Du die vertraglichen Vereinbarungn mit ihm nicht erfüllst.
Und gewonnen hättest Du außer zusätzlichen Kosten auch nichts, läufst aber Gefahr zusätzlich eine Strafanzeige zu kassieren.

Berry


Die Frage ist, ob Paypal eine Klage einreicht, obwohl sie als Dienstleister für ein Glücksspiel mitgewirkt haben.
Denke das werden die sich 2x überlegen. Hier werde ich mich wohl anwaltlich beraten und unterstützen lassen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist, ob Paypal eine Klage einreicht, obwohl sie als Dienstleister für ein Glücksspiel mitgewirkt haben.

Aktuell scheint es so zu sein, dass sie das bisher nicht tun (siehe großes Forumsthema).
Es hilft aber nichts. Es lieg ein Mandat vor und damit ist eine Rückbuchung unmöglich.

Selbst wenn die Sparkasse es erst mal macht, PayPal wird zu Recht NEIN sagen. Damit wird die Sparkasse das wieder deinem Konto belassen müssen. Und im Gegensatz zu PayPal wusste deine Bank nicht, wofür das Geld ist. Das heißt: Für deine Bank ist das dann einklagbar. Zumal du deine Bank ja angelogen hättest, weil ein SEPA-Mandat vorliegt.

Zitat:
Hier werde ich mich wohl anwaltlich beraten und unterstützen lassen müssen.

Das ist angesichts der Lawine mit Steuerschulden grundsätzlich anzuraten, ja. Und zwar bevor man irgendwas in Richtung Rückbuchungen probiert. Meiner Meinung nach sind die aber wie gesagt ganz grundsätzlich nicht möglich ohne deine Bank anzulügen (--> möglicher Betrug). Die 8 Wochen sind einfach vorbei.



-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 14:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die Frage ist, ob Paypal eine Klage einreicht, obwohl sie als Dienstleister für ein Glücksspiel mitgewirkt haben.

Aktuell scheint es so zu sein, dass sie das bisher nicht tun (siehe großes Forumsthema).
Es hilft aber nichts. Es lieg ein Mandat vor und damit ist eine Rückbuchung unmöglich.

Selbst wenn die Sparkasse es erst mal macht, PayPal wird zu Recht NEIN sagen. Damit wird die Sparkasse das wieder deinem Konto belassen müssen. Und im Gegensatz zu PayPal wusste deine Bank nicht, wofür das Geld ist. Das heißt: Für deine Bank ist das dann einklagbar. Zumal du deine Bank ja angelogen hättest, weil ein SEPA-Mandat vorliegt.






-- Editiert von NeuesLeben2019 am 03.01.2019 14:25

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die Frage ist, ob Paypal eine Klage einreicht, obwohl sie als Dienstleister für ein Glücksspiel mitgewirkt haben.

Aktuell scheint es so zu sein, dass sie das bisher nicht tun (siehe großes Forumsthema).
Es hilft aber nichts. Es lieg ein Mandat vor und damit ist eine Rückbuchung unmöglich.

Selbst wenn die Sparkasse es erst mal macht, PayPal wird zu Recht NEIN sagen. Damit wird die Sparkasse das wieder deinem Konto belassen müssen. Und im Gegensatz zu PayPal wusste deine Bank nicht, wofür das Geld ist. Das heißt: Für deine Bank ist das dann einklagbar. Zumal du deine Bank ja angelogen hättest, weil ein SEPA-Mandat vorliegt.

Zitat:
Hier werde ich mich wohl anwaltlich beraten und unterstützen lassen müssen.

Das ist angesichts der Lawine mit Steuerschulden grundsätzlich anzuraten, ja. Und zwar bevor man irgendwas in Richtung Rückbuchungen probiert. Meiner Meinung nach sind die aber wie gesagt ganz grundsätzlich nicht möglich ohne deine Bank anzulügen (--> möglicher Betrug). Die 8 Wochen sind einfach vorbei.



-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 14:18




Laut den SEPA Bedingungen der Bank (und darauf verweist Paypal in seinen AGBs) steht folgendes drin:
„Das Mandat ist schriftlich oder in der mit der Sparkasse vereinbarten Weise zu erfolgen."

Ein schriftliches Mandat liegt Paypal nicht vor.

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#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sowohl Deine Sparkasse, als auch Paypal müssten nachweisen, dass ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.
Der sicherste Weg, um das nachzuweisen, ist eben ein unterschriebenes SEPA-Mandat.
Wie man ein per Klick gemachtes SEPA-Mandat nachweisen möchte, ist mir schleierhaft. Das könnte ja jeder dann behaupten: "Hey, Du hast da geklickt."
Die Drohung mit der IP-Nummer ist wirkungslos, da die Zuordnung Anschluss-IP/Adresse nach so langer Zeit eh gelöscht wurde bzw. auch eine Zuordnung noch nichts nachweist.

Tip:
Auf die SEPA-Rückbuchung bestehen;
Sparkassenkonto leerräumen;
Wenn die Sparkasse die Rückbuchung wieder rückgängig machen sollte, dann muss die Sparkasse dem Geld hinterherrennen und müsste dann gerichtlich das per Klick gemachte SEPA-Mandat nachweisen.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich halte das für einen Fehler.
Vor allem auch, weil elektronische SEPA-Mandate durchaus gültig sein können.

Aber ich bin nun mal aus dem Thema hier raus.

Signatur:

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#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich halte das für einen Fehler


Aber sowas von; da sind wir mal einer Meinung.

Zitat (von NeuesLeben2019):
Die Frage ist, ob Paypal eine Klage einreicht, obwohl sie als Dienstleister für ein Glücksspiel mitgewirkt haben.
Denke das werden die sich 2x überlegen.


1) haben sie nicht für ein Glücksspiel mitgewirkt. Faktisch haben sie nur einen von Dir erteilten Zahlungsauftrag ausgeführt. Der Finanzdienstleister hat bis auf ganz wenige Ausnahmen gar kein Recht seine vertraglichen Pflichten zu verweigern.

2) wäre Glücksspiel nicht per se verboten; über die Schiene "unerlaubte Handlung" wärst Du also auch nicht erfolgreich.

3) werden sie den Einzelfall prüfen. Aber so wie die Sachlage von Dir geschildert wird, besteht eigentlich kein Grund von einer Zahlungsklage abzusehen.

Zitat (von mepeisen):
Aktuell scheint es so zu sein, dass sie das bisher nicht tun
Doch, mir sind drei Fälle
bekannt, bei denen es nicht um Entscheidungen rund um den Käuferschutz ging. Hatte ein ehemaliger Kollege von mir in der Mache.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Meinungen gehen hier auseinander.
Ich habe jetzt einen Anwalt kontaktiert mit dem ich alles besprechen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was man durchaus machen könnte: Die Sparkasse auffordern, das SEPA Mandat vorzulegen. Dann kann man prüfen, ob es gerichtsfest ist.

Ob das SEPA Mandat gültig ist, entscheidet dann am Ende ein Gericht.
Hier sollte man auch die Frage berücksichtigen, ob ein deutsches Kreditinstitut (wie die Sparkasse) überhaupt ein Interesse daran hat, das Risiko einzugehen, ein Gerichtsverfahren - wo es um die Gültigkeit von SEPA Mandaten geht - anzuleiern. So ein Verfahren kann ja auch nach hinten losgehen.

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#21
 Von 
NeuesLeben2019
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut den SEPA Bedingungen der Sparkasse (und darauf verweist Paypal in seinen AGBs) steht folgendes drin:
„Das Mandat ist schriftlich oder in der mit der Sparkasse vereinbarten Weise zu erfolgen."

Ein schriftliches Mandat liegt Paypal nicht vor.

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#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde die Rückbuchung nunmehr einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke Paypal achtet nicht darauf wofür das Geld verwendet wird
Irgentwie ha ich das Gefühl alle sind Schuld ausser sie
Wenn Online Glücksspiel verboten wär wer würde sich ebenfalls Strafbar machen ???
Richtig SIE
Und die Sparkasse ist die nicht auch Schuld weil sie das Geld weiter gegeben hat

-Gehen sie zur eratungsstelle für Suchtkranke
-Zahlen sie ihre Schulden
-Und die Schuld nicht bei anderen Suchen

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#24
 Von 
Johndoe1122
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Zu lügen ist keine Option. PayPal hatte ein SEPA-Mandat. Und ja, die digitale Bestätigung reicht an dem Punkt aus. Damit ist alles, was länger als 8 Wochen her ist, endgültig vorbei. Ob die Sparkasse es trotzdem macht: Keine Ahnung.


Ich weiß zwar nicht woher du kommst, aber in der EU und Deutschland gibt es folgende Möglichkeiten für ein SEPA:

1. als eigenhändig unterschriebene Urkunde die physisch existiert,
2. als ein elektronisch übermitteltes Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur
oder
3. als E-Mandat (vgl. SEPA Core Direkt Debit Scheme Rulebook Nr. 4.1 The Mandate).


Paypal hat keines der drei. Demtentsprechend besitzt Paypal kein gültiges Lastschriftmandat.



-- Editiert von Johndoe1122 am 15.05.2019 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Geld zurückbekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Paypal hat keines der drei. Demtentsprechend besitzt Paypal kein gültiges Lastschriftmandat.

Das ist so schlichtweg falsch. Beschäftige dich beispielsweise mal mit der Frage nach den Übergangsregelungen zur Umwandlung bestehender (alter) Lastschriftermächtigungen zu SEPA-Mandaten.

Ansonsten: http://single-euro-payments-area.de/sepa-mandat-erteilung-in-deutschland

Meinem Wissen nach hat sich an dieser Grundwertung nichts geändert, die in diesem Link dargestellt ist.

Signatur:

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