Einzug - Wohnung noch tapeziert + Teppich

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
hannes_s
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug - Wohnung noch tapeziert + Teppich

Hallo,

ich schließe in den nächsten Tagen ein Mietvertrag ab. Es ist meine erste Wohnung. Es passt soweit alles, einzig was mich stört ist, dass die Wohnung Tapeziert ist und zum Teil in rosa/rot gestrichen ist und es liegt ein alter Teppich in der kompletten Wohnung. Kann ich rechtlich von dem Vermieter verlangen, dass der Teppich raus genommen wird und die Tapeten entfernt werden?
Die Wohnung ist von der Deutschen Annington. Ich habe es an der Hotline versucht, die sagten mir ich hätte das Vor-Ort bei der Reservierung mit dem Sachbearbeiter klären sollen, woher sollte ich das denn wissen? Und jetzt im nachhinein wollen sie sich nicht darauf einlassen.

Gruß
hannes

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
woher sollte ich das denn wissen?

Ganz ehrlich? In dem du dich vorher informierst. Dafür sind Foren wie dieses hier da.
Wenn du es versäumt hast dich vorher über den Ablauf einer Wohnungsanmietung zu informieren, was damit verbunden ist und wo Probleme geben könnte, wenn man nicht aufpasst, oder niemanden zur Wohnungsbesichtigung mitnimmst der bereits Erfahrung in solchen Angelegenheiten hat (z.B deinen Vater, deine Tante oder einen Freund), dann hast du selber Schuld. Es heißt nicht umsonst: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Davon abgesehen, wenn ich eine Wohnung besichtige und sehe, dass noch Teppich und Tapetten an den Wänden sind, die mir nicht gefallen, dann sprech ich den Sachbearbeiter doch normalerweise darauf an. Die Sachen müssen dir doch schon damals nicht gefallen haben.

Jetzt im Nachhinein wird sich da schlecht noch was machen lassen.
Sonne12367's Idee mit den 1-2 mietfreien Monaten, ist zwar gut, wird sich aber in der Realität kaum durchsetzen lassen. Ein privater Vermieter lässt vielleicht noch auf sowas ein, aber Wohnungunternehmen machen so etwas nur selten.
Rechtlich veranlasst sie auch nichts dazu. Du hast die Wohnung damals gesehen und sie hat dir so gefallen wie sie war. Warum sollten sie jetzt also noch was an ihr ändern.

Deine Möglichkeiten werden sich also wahrscheinlich darauf beschränken, dass du die Wohnung entweder so nimmst, wie sie jetzt ist (mit Tapetten und Teppich), oder du lässt es bleiben und suchst dir eine andere Wohnung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
Kann ich rechtlich von dem Vermieter verlangen, dass der Teppich raus genommen wird und die Tapeten entfernt werden?

Natürlich kannst du das verlangen.

Jedoch muss der Vermieter nicht darauf eingehen.


Sobald du die Wohnung jedoch gemietet hast, kannst du deine Wünsche ungehindert umsetzen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mariameme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Sobald du die Wohnung jedoch gemietet hast, kannst du deine Wünsche ungehindert umsetzen.


Damit wäre ich vorsichtig. Gibt durchaus vermieter die dann beim Auszug fragen wo der 20-jahre-alte Gammelteppich ist und diesen ersetzt haben wollen.
Ist mir so passiert, er kam damit nicht durch aber es war ärger ;-)

Bei sowas immer schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen dass es i.O. geht.

Die rosa Wände weiss streichen ist natürlich kein thema. Bei knalligen Farben beachten dass verlangt werden kann dass die beim Auszug wieder weiss oder dezent gestrichen werden.... solang man dort wohnt kann man allerdings streichen wie man lustig ist :-)

Beim Übergabeprotokoll unbedingt vermerken lassen dass die Wände knallig farbig gestrichen sind (v.a. wenn man selbst mit Farbe rangehen will), auch das kann beim Auszug helfen...

Ich erwähne das nur da der TE anscheinend noch nicht so ganz den peil hat :-)

-----------------
""

-- Editiert mariameme am 05.11.2011 09:35

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hannes_s
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe am Freitag den Vertrag erhalten und eine Frage dazu. Es heisst im Vertrag, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter vorzunehmen sind. Ok kein Problem. Muss ich sowieso beim Einzug machen.

Weiter heisst im Vertrag: "Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von Abs. 3 und 4, so hat der Mieter an den Vermieter einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist"
Bedeutet das, dass ich beim Auszug renovieren muss, da ich ansonsten was bezahlen müsste?

Gruß
hannes

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Da müsste man den Rest auch noch kennen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Bedeutet das, dass ich beim Auszug renovieren muss, da ich ansonsten was bezahlen müsste?

Meiner Meinung nach nicht. Kein Vermieter in D würde vor einem Gericht damit durchkommen eine unrenovierte Wohnung zu übergeben, aber eine frisch renovierte zurückzuverlangen. Auch nicht anteilsmässig.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Es geht doch aber nicht um die Auszugsrenovierung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Es geht doch aber nicht um die Auszugsrenovierung.

Worum sonst?:
quote:
Bedeutet das, dass ich beim Auszug renovieren muss, da ich ansonsten was bezahlen müsste?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
Kein Vermieter in D würde vor einem Gericht damit durchkommen eine unrenovierte Wohnung zu übergeben, aber eine frisch renovierte zurückzuverlangen. Auch nicht anteilsmässig.

Aber sicher doch ...
Er darf es nur nicht falsch in den Vertrag aufnehmen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Aber sicher doch ...
Er darf es nur nicht falsch in den Vertrag aufnehmen ...

Da hätt ich jetzt gern ne nähere Erklärung für.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Individualvereinbarung im Rahmen der Vertragsfreiheit





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Individualvereinbarung im Rahmen der Vertragsfreiheit



Pfff......... mag möglich sein, aber zum einen war davon hier nie die Rede, zum anderen wird es sicherlich schwierig einem Gericht klar zu machen, dass ausgehandelt wurde, dass ein Mieter sich bereitwillig erklärt, ohne jede Gegenleistung, sowohl die Anfangsrenovierung, wie auch die Endrenovierung zu übernehmen. Vielleicht bekommt ein guter Anwalt das hin, aber einer der Grundbedingungen einer Individualvereinbarung ist, dass über deren Inhalt verhandelt wurde.
Da reicht es nicht,wenn einfach drin steht, dass der Mieter sowohl die Anfangs, wie auch die Endrenovierung übernimmt. Auch wenn es handschriftlich erfolgt und die Deutsche Anniston das in keinem anderem Vertrag mit drin hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
aber zum einen war davon hier nie die Rede,

Bis zu deiner Behauptung es sei nicht möglich ... ;)



quote:
zum anderen wird es sicherlich schwierig einem Gericht klar zu machen,

Deshalb ja der Hinweis, es richtig aufzunehmen.


Selbst bei handschriftlichen Ergänzungen wird die Deutsche Anniston da im Vergleich zum kleinen Privatvermieter natürlich erhebliche Probleme vor Gericht haben.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Deshalb ja der Hinweis, es richtig aufzunehmen.


Selbst bei handschriftlichen Ergänzungen wird die Deutsche Anniston da im Vergleich zum kleinen Privatvermieter natürlich erhebliche Probleme vor Gericht haben.

Nicht nur die Anniston, sondern jeder Vermieter. Das kriegt man rechtlich sauber nicht hin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
Das kriegt man rechtlich sauber nicht hin.


Seperates Blatt als Ergänzungsvertrag, handschriftlich von beiden unterschrieben, Datum ungleich dem des Mietvertrages (ambesten vorher)

Und für die ganz harten: mittels notarieller Erklärung.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Seperates Blatt als Ergänzungsvertrag, handschriftlich von beiden unterschrieben, Datum ungleich dem des Mietvertrages (ambesten vorher)

sollte es nicht heissen (am besten nachher)? Nämlich nur so lässt sich die komplette Freiwilligkeit einer für den Mieter so ungünstigen Vereinbarung erklären.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Worum sonst?:

Um die Renovierung während der Mietzeit, die bei Auszug, je nach J. prozentual berechnet wird. Steht übl.-weise in jedem MV.
Das ist keine Auszugsrenovierung !

quote:
Das kriegt man rechtlich sauber nicht hin.

Warum denn nicht ?
Da existiert sogar mind. ein Urteil.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen