Vermieter bucht Miete nicht ab!

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Vermieter bucht Miete nicht ab!

Hallo,

in meinem Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Meite in den ersten 5 Werktagen des Monats abbucht.
Weiterhin steht wie üblich drin, dass Nebenabreden schriftlich zu fassen sind.
vor 2 Moanten bekam ich die "Bitte" meines Vermieters die Miete selber zu überweisen. Ein Grund war nicht angegeben.
Dies beantortet ich Ihm mit Verweis auf den Mietvertag. Und zwar das dies vertraglich nicht möglich wäre und eine schriftliche Vereinbarung erfordere.
Mit mite von Juli (aktueller Monat) wurde die Miete wieder nicht abgebucht.
Das heißt es sind jetzt 2 Mieten offen.
Laut Mietvertrag kann bei Nichtzahlung von 2 Mieten der Vermieter Kündigen.

Wie soll ich mich bei dem Vertragswiedrigen Verhalten des Vermieters verhalten?
Er hat ja alles was er braucht um die Miete abzubuchen. Auch war das konto immer gedeckt.

Bin ich mit aufforderung die Miete Vertragsgemäß abzubuchen aus allen verplichtungen raus? Oder was kann mir noch passieren?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von rhbabe):
Weiterhin steht wie üblich drin, dass Nebenabreden schriftlich zu fassen sind.

Was wie üblich wahrscheinlich unwirksam ist. Eben weil man auch mündlich vereinbaren kann, dass diese Klausel in dem entsprechenden Fall nicht gelten soll. Die Klausel ist also meines Wissens nach halbwegs sinnfrei.

Dennoch gehören auch zu einer mündlichen Vereinbarung mindestens zwei Vertragspartner. Wenn du eine entsprechende mündliche Vereinbarung abgelehnt hast, dann ist sie auch nicht zustande gekommen.

Zitat (von rhbabe):
Bin ich mit aufforderung die Miete Vertragsgemäß abzubuchen aus allen verplichtungen raus? Oder was kann mir noch passieren?

Schau dir erstmal ganz genau den Mietvertrag an und überprüfe, ob der Vermieter wirklich verpflichtet ist, die Miete selber abzubuchen. Vielleicht gibt es irgendwo noch einen Punkt, der ihm erlaubt, die umzustellen. Wenn dem nicht so ist, so muss der Vermieter zumindest in der Theorie seinen Vertrag erfüllen und kann nicht eigenmächtig die Konditionen ändern. Er befindet sich dann vermutlich im sogenannten Annahmeverzug.

Nur: Darauf würde ich mich als Mieter nicht verlassen wollen. Eine fristlose Kündigung geht zwar vermutlich nicht durch, aber den Stress sollte man sich nicht antun. Und wenn der Mieter irgendetwas übersehen hat, dann kann das böse enden.

Hast du vom Vermieter eine Telefonnummer? Dann rufe ihn an und bitte ihn, dir schriftlich zu bestätigen, dass die Miete in Zukunft vom Mieter selber überwiesen wird. Dann richte einen Dauerauftrag ein und das Ding ist durch.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat:
Hast du vom Vermieter eine Telefonnummer? Dann rufe ihn an

Blos nicht.

Ich würde erstmal per Einschreiben den Vermieter auf die nicht ausgeführten Abbuchungen aufmerksam machen.
Und - je nach vertraglicher Vereinbarung - zum weiteren Einzug auffordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von rhbabe):
Oder was kann mir noch passieren?


Das die offenen Mieten alle auf einmal abgebucht werden. :devil: Deshalb verstehe ich nicht, warum nicht einfach ein Dauerauftrag eingerichtet wird?

Zitat (von rhbabe):
Bin ich mit aufforderung die Miete Vertragsgemäß abzubuchen aus allen verplichtungen raus?


Die Miete muss trotzdem bezahlt werden, also mietfrei wohnen bedeutet das nicht. Nur ist der Mieter nicht wirklich im Verzug und kann eigentlich nicht gekündigt werden, wegen Zahlungsverzug.

Und die Aufforderung muss nachweisbar zugestellt werden (s. Harrys Post).

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Man kann sich das Leben auch künstlich schwer machen.

Entziehe dem Vermieter, nachweisbar, die Einzugermächtigung.

Überwiese die beiden offenen Mieten und richte ab August einen Dauerauftrag ein.

Falls der Vermieter zwischenzeitlich doch abbuchen sollt, buch den Betrag zurück bzw. lass ihn zurück buchen.

Die Erteilung der Einzugsermächtigung entbindet Dich nicht von der Zahlungspflicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Andersen123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

...., denn die Miete ist eine Bringschuld!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Andersen123):
...., denn die Miete ist eine Bringschuld!

Ja und? Der Mieter hat gebracht. Es existiert eine vertragliche Vereinbarung, dass der Vermieter abbucht. Es existiert eine Einzugsermächtigung und ein ausreichend gedecktes Konto. In der Konstellation ist der Vermieter im Annahmeverzug.

Wobei ich eben wie Ver und Anitari wohl auch der Meinung bin, dass man sich das Leben an der Stelle nicht verkomplizieren sollte. Ich finde es als Mieter eh angenehmer, wenn ich die Miete per Dauerauftrag selber überweisen kann. Sollte mal eine Mietminderung oder ein Mieteinbehalt nötig sein, geht das bei Selbstüberweisung relativ einfach. Wird die Miete vom Vermieter eingezogen, wird's mit Einbehalten deutlich komplizierter.

Von daher auch mein Rat, sich vom Vermieter bestätigen zu lassen, dass ab jetzt der Mieter selber überweisen soll. Denn eines ist klar: Hüh und Hott nach Belieben des Vermieters ist nicht okay. Wenn er nicht mehr abbuchen will, dann wäre das für mich als Mieter in Ordnung und sogar angenehm. Er soll dann aber nicht irgendwann, wenn es Probleme gibt, kommen und wieder selber einziehen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

dem vermieter die Einzugsermächtigung zu entziehen hatte ich schonmal versucht.
daraufhin hatte ich einen bösen brief bekommen das dies vertragswiedig wäre und wurde mit kündigung bedroht.
also an der stelle ist dies leider keine lösung.

Es bleibt wohl nur eine vertragserfüllungsklage....?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von rhbabe):
dem vermieter die Einzugsermächtigung zu entziehen hatte ich schonmal versucht.
daraufhin hatte ich einen bösen brief bekommen das dies vertragswiedig wäre und wurde mit kündigung bedroht.
also an der stelle ist dies leider keine lösung.

Die Info ist nicht unwichtig, es gab also schonmal Probleme bei genau dem Thema.

Dann verfass ein kurzer Schreiben, indem du den Vermieter auf die nicht erfolgten Einziehungen der Miete hinweisst. Er solle bitte bestätigen, dass die Zahlungsweise der Miete unwiderruflich und ohne Mehrkosten für den Mieter auf Selbstüberweisung umgestellt wird. Andernfalls würdest du auf die vertraglich vereinbarte Zahlungsweise bestehen.

Das ganze nachweisbar verschicken. Am besten wäre es, wenn ein Zeuge das Ding liest, zur Post bringt und per Einwurfeinschreiben an den Mieter verschickt. Dann kann Inhalt und Absendung des Schreibens durch den Zeugen bewiesen werden. Die Post bestätigt den Einwurf in den Briefkasten des Vermieters und damit ist das Schreiben nachweisbar dem Vermieter zugegangen.

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