Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag
steht folgender Passus:
Die Benutzung von anderen als der vom Vermieter bereitgestellten Heizeinrichtungen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei Zuwiderhandlungen der Vermieter ab dem Monat der Feststellung eine um 100€ erhöhte Monatsmiete erheben darf.
Ich habe mir heute ein Klimagerät gekauft, da die Wohnung unter dem Dach liegt und sich im Sommer sehr stark aufheizt (das Gerät wird natürlich zum Kühlen verwendet, könnte aber theoretisch auch Heizen). Den Passus im Mietvertrag habe ich erst soeben entdeckt. Könnte mir der Vermieter tatsächlich die Benutzung verweigern und die Miete um 100€ erhöhen? Muss ich ihn überhaupt um Erlaubnis fragen?
Viele Grüße
Schnisi
-- Editiert von Schnisi am 21.06.2019 22:07
Vermieter verlangt im Mietvertrag Genehmigung für
21. Juni 2019
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Frage vom 21. Juni 2019 | 22:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt im Mietvertrag Genehmigung für
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatKönnte mir der Vermieter tatsächlich die Benutzung verweigern und die Miete um 100€ erhöhen? :
Um wieviel Grad heizt das Klimagerät die Wohnung denn auf?
Im übrigen halte ich eine solche Klausel für rechtswidrig und damit nichtig.
#2
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Um wieviel Grad heizt das Klimagerät die Wohnung denn auf?
Ich werde erst Montag Abend in die Wohnung (Zweitwohnung) zurückkommen und dann das Gerät erstmals verwenden. Das Gerät dient der Abkühlung (ich hoffe um mehrere Grad), um es in den kommenden heißen Tagen dort erträglich zu halten. Laut Bedienungsanleitung kann man Temperaturen zwischen 16 und 31 Grad einstellen, wobei ich bezweifle, dass dies in der Realität erreichbar ist.
-- Editiert von Schnisi am 21.06.2019 22:27
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#3
Antwort vom 22. Juni 2019 | 13:10
Von
Status: Unparteiischer (9904 Beiträge, 4486x hilfreich)
Die Klausel ist wegen § 555 BGB ungültig. Egal ob individuell vereinbart oder nicht.
#4
Antwort vom 22. Juni 2019 | 13:29
Von
Status: Bachelor (3527 Beiträge, 558x hilfreich)
Sollte sich eine Gastherme in der Wohnung befinden, sollte man kein mobiles Klimagerät aufstellen.
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