Fundsache im Betrieb entwendet - Kündigung möglich?

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
czpcologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Fundsache im Betrieb entwendet - Kündigung möglich?

Folgender Fall:
In einem Hotel werden immer wieder Gegenstände von Gästen vergessen - besonders oft werden Ladegeräte von Handies in Steckdosen von Hotelzimmern vergessen.
Derartige 'Fundsachen müssen mindestens 6 Monate vom Hotel aufbewahrt werden, danach kann das Hotel über die Gegenstände verfügen. Nun der Fall:
Ein Mitarbeiter eines solchen Hotels entwendet nach dieser Aufbewahrungsfrist zwei Handy-Ladegeräte aus dem Fundsachen-Fundus und versucht, diese über Ebay für sich privat zu verkaufen. Der Arbeitgeber erhält erst 6 Wochen nach - erfolglosem - Verkaufsversuch Kenntnis über diese Tatsache.
Da der Arbeitgeber von dem Vorhandensein der Ladegeräte innerhalb der Fundsachen weiß, erkundigt er sich - ohne die Kenntnis über die Verkaufsaktivität des Mitarbeiters zu offenbaren - nach dem Verbleib. Daraufhin liegen die beiden Ladegeräte tags darauf wieder in den Fundsachen.
Die Ebay-Fotos samt Auktionsdaten liegen dem AG vor. Dennoch:
- Wie kann dem Arbeitnehmer die Entwendung nachgewiesen werden?
- Was ist zu tun, wenn dieser die Entwendung abstreitet?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Eigentlich haben Sie die Antwort auf Frage 1 mit Ihrer Frage gegeben: "Der Arbeitgeber erhält Kenntnis über diese Tatsache"." Die Beweise liegen ihm vor.

"Was ist zu tun, wenn der Arbeitnehmer die Entwendung abstreitet?"
Da frage ich:" Um wen geht`s?"

Der Arbeitnehmer hat zurecht mit einer Anzeige wegen Diebstahls des Arbeitgebers zu rechnen, da fremdes Eigentum entwendet wurde.

Ich halte eine Kündigung aufgrund der "Entwendung" für gut möglich, da ein Arbeitgeber in einem Hotel ganz besonders seinen Mitarbeitern vertrauen können muß.


-- Editiert von hamburgerin01 am 06.10.2004 23:39:52

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#2
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

In Sachen Eigentumsdelikten sind die deutschen Arbeitsgerichte sehr streng (genau genommen ist das der einzige Bereich, wo dies so ist).

Wer auch nur geringste Werte stiehlt, unterschlägt oder betrügt, riskiert eine fristlose Kündigung.

Bei Dir könnte es höchstens an der Beweisbarkeit scheitern: Denn normalerweise inseriert man bei Ebay unter einem Pseudonym. Nur nach Abschluss einer Auktion ist der Anbieter zu identifizieren. Vielleicht solltest Du Dir ein neues Pseudonym zulegen, um eine nachträgliche Enttarnung zu verhindern?

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#3
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

hier geht es doch um ein rechtsforum, nicht unrechtsforum. und hilfe zum besch... von arbeitgebern und hotelgästen möchte ich nicht leisten.
im übrigen gibt es durchaus rechtliche möglichkeiten, von ebay die herausgabe der nutzerdaten zu erzwingen, bspw. über eine strafanzeige.
nebenbei: was passiert wenn der betroffene hotelgast sein eigenes gerät bei ebay sieht?

der diebstahl dürfte für die kündigung wohl ausreichen, mit viel glück bleibt es bei einer abmahnung.

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#4
 Von 
Suzi500
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo czpcologne,

mit der Ausführung "entwendet" ist für mich schon klar, dass es sich um Diebstahl handelt!
Das Diebstahl arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, braucht wohl nicht diskutiert zu werden.
Was wird denn in dem Hotel sonst mit den Fundsachen nach der Aufbewahrungsfrist gemacht?? - Kommen die in die Mülltonne?
Man hätte den Chef zumindest mal fragen können, ob man die Ladekabel haben darf.

Was anderes:
Sachen, die in einem Hotel liegenbleiben, werden meist nach Abreise der Gäste gefunden....also müsste doch theopraktisch nachvollziehbar sein, wer der Gast aus Zimmer Nr. xxx war der das liegengelassen hat...oder?
Wie wäre es den Gast dann zu informieren, dass es etwas vergessen hat?
...vielleicht lässt er ja noch "Finderlohn" springen?? ;)

MfG,
Suzi500

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#5
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Das ist ganz einfach. Diebstahl berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung.

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