Inkassogebühren widersprechen da alles so undurchsichtig für mich ist, Formulierungshilfe

8. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein333
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren widersprechen da alles so undurchsichtig für mich ist, Formulierungshilfe

Hallo liebe LeserInnen, :smile:

ich hatte die letzten drei Monate meine Miete auf ein anderes Konto der Wo- Gesellschaft bezahlt gehabt , die sie nicht zu mir zuordnen konnten. Hatte damals eine Nachbarin die im selben Haus wohnt, nach der Bankverb. gefragt. Sie hatte aber eine andere als ich, was ich nicht wusste.


Das sie eine andere hat als ich, fiel mir erst jetzt auf, weil meine Zahlungen von der Wo- Gesellsch. nicht zugeordnet werden konnten und ich so im Zahlungsverzug stand. Allerdings habe ich im letzten Jahr tatsächlich eine Miete nicht beglichen gehabt, was mir aus Fahrlässigkeit nicht auffiel ( ich hatte da meine Bank gewechselt und es ist einfach untergegangen dadurch, dass ich über einen Monat zwei Konten hatte und mein Dauerauftrag wegen nicht genügend Deckung nicht rausging ).

Also ich bekam Ende letzten Monats eine Zahlungsaufforderung von Creditreform. Es stellte sich aber fest, dass drei Mieten doch bezahlt wurden.

Die Wo- Gesellsch. hat mehrere Bankverbindungen ( was ich nicht wusste ). Die Creditreform musste aber erstmal nachforschen wohin das Geld ging. Ich war aber froh, dass die Wo- Gesellschaft die Zahlungen erhalten hat und sie nicht ganz woanders hingingen.


Ich bat um die Möglichkeit der Ratenzahlung für die eine offene Miete.
Die Hauptforderung beträgt 422,30 ( die Miete für letztes Jahr Oktober ). Sehe ich es richtig ?
Denn das ist die Höhe der Miete zu dem Zeitpunkt ( seit Januar 2024 aber etwas höher, aber das zählt ja nicht ).

Also ich bekam nun ein neues Schreiben, statt der zuerst geforderten Summe von[b] 223,10 Euro für Inkassogebühren, wo sie dachten ich habe vier Mieten nicht gezahlt, habe ich nun 163,92 Euro ausgerechnet, die ich zusätzlich zur Hauptforderung zahlen soll.

Ich habe die Zahlungsvereinbarung aber noch nicht unterschrieben. Ich finde die Rechnung undurchsichtig und befürchte mehr bezahlen zu sollen als ich eigentlich muss. Das wäre ein guter Grund zu widersprechen ( die Undurchsichtigkeit, wie sich der Betrag genau zusammensetzt ).

Daher wollte ich euch fragen, ob dem so ist oder meine Befürchtung ungerechtfertigt ist und kopiere mal was in dem neuen Schreiben steht. Aber ich wollte vorher noch fragen, ob es ungünstig wäre, Creditreform zu widersprechen, da sie auch sagen könnten sie lehnen dann die Ratenzahlung ab, dass sie diese Möglichkeit widerrufen. Oder müssen sie mir die Ratenzahlung anbieten ?

Ich soll Raten von 60,00 Euro zahlen. Mir wäre aber etwas weniger lieber, 40,00 oder 50,00 EUR.

Ich kann den Betrag nicht auf einmal aufbringen. Ich habe seit 01.02.24 einen Teilzeitvertrag , ( habe vorher einige Monate ein paar Stunden weniger gearbeitet ) aber bekomme dennoch noch ca 200 Euro Bürgergeld, habe ich ausgerechnet.


Also hier was sie mir schrieben :


Zitat:
nach Zustimmung unseres Auftraggebers sind wir bereit, ihnen zur Tilgung der Forderung in
Höhe von 586,22 EUR (zuzüglich weiterer Kosten und Zinsen) die Möglichkeit einzuräumen,
Ratenzahlung wie folgt zu leisten:
Rate: 60,00 EUR
Fälligkeit: jeden 01. des Monats, ab 01.03.2024

(..)


Weiter ( ich habe den Text etwas gekürzt und nur das mir wichtig Vorkommende kopiert) :

Zitat:
1. Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger zum Ausgleich der Verbindlichkeit in Höhe von
537,24 EUR nebst Gebühren gemäß § 13e RDG in Höhe von 40,82 EUR, entsprechend einer
Einigungsgebühr § 31b RVG, Nr. 1000 Anm. Nr. 2 VV RVG aus einem Gegenstandswert in Höhe
von 212,05 EUR sowie einer anteiligen Erhöhung der Auslagenpauschale entsprechend Nr. 7002

VV RVG gem. §§ 280, 286 BGB in Höhe von 8,16 EUR, zuzüglich Zinsen 5% über Basiszins p.a.
gemäß § 288 BGB seit dem 05.02.2024 zu schulden.
(..) Diese Vereinbarung begründet eine eigenständige Schuld des
Schuldners sowohl hinsichtlich der Hauptforderung als auch der Einigungsgebühr sowie der
Nebenforderung. Sie ist sofort fällig.
Der Schuldner verliert damit das Recht auf Geltendmachung von Einreden oder Einwendungen,
die zum Zeitpunkt der Abgabe des Schuldanerkenntnisses bestehen. (..)



Was meinen sie mit der Verbindlichkeit von 537,24 Euro ? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen ?
Zitat:



Der Gläubiger behält sich vor, die Ratenhöhe
anzupassen. Der Schuldner kann die noch ausstehende Forderung jederzeit in einer Restrate
bezahlen.
(..)
Der Schuldner versichert, dass die dieser Vereinbarung zugrunde
liegende Verbindlichkeit weniger als 10% seiner innerhalb von 3 Wochen fällig werdenden
Verbindlichkeiten beträgt. Ferner versichert der Schuldner, dass keine weiteren Verbindlichkeiten
bestehen bzw. bestätigt im Falle weiterer Verbindlichkeiten, dass durch den Abschluss dieser
Vergleichsvereinbarung keiner der übrigen Gläubiger benachteiligt wird.



Der Schuldner bestätigt,
dass er die Zahlungen zur Bedienung dieser Vergleichsvereinbarung aus seinen nicht pfändbaren
Einkommensbestandteilen leistet.


3. Die Parteien sind sich einig, dass bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Schuldners die Höhen der Raten neu festgesetzt werden können. Ebenso kann der Schuldner die
Restforderung in einer Summe ausgleichen. (..)


Hm. Also ich zahle auch noch Raten bei Otto.de in Höhe von ca 33,00 Euro im Monat. Und ich könnte doch fragen, die Ratenhöhe zu ändern, nach unten zu ändern ?

Ich freue mich über ein paar Antworten. Ist ein Widerspruch wegen der Gebühren übertrieben ?
Sollte ich es dabei belassen und nur nach einer kleineren Rate fragen ?

LG

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 12:33

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 12:34

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 12:36

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 12:41

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 12:45

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 12:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2499 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von Sonnenschein333):
Oder müssen sie mir die Ratenzahlung anbieten ?

Nein die Forderung ist komplett fällig. Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen des IB und natürlich lukrativ fürs IB weil man eine Einigungsgebühr buchen kann.

Zitat (von Sonnenschein333):
1. Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger zum Ausgleich der Verbindlichkeit in Höhe von
537,24 EUR nebst Gebühren gemäß § 13e RDG in Höhe von 40,82 EUR, entsprechend einer
Einigungsgebühr § 31b RVG, Nr. 1000 Anm. Nr. 2 VV RVG aus einem Gegenstandswert in Höhe
von 212,05 EUR sowie einer anteiligen Erhöhung der Auslagenpauschale entsprechend Nr. 7002
VV RVG gem. §§ 280, 286 BGB in Höhe von 8,16 EUR, zuzüglich Zinsen 5% über Basiszins p.a.
gemäß § 288 BGB seit dem 05.02.2024 zu schulden.

Das ist iO.

Zitat (von Sonnenschein333):
(..) Diese Vereinbarung begründet eine eigenständige Schuld des
Schuldners sowohl hinsichtlich der Hauptforderung als auch der Einigungsgebühr sowie der
Nebenforderung. Sie ist sofort fällig.
Der Schuldner verliert damit das Recht auf Geltendmachung von Einreden oder Einwendungen,
die zum Zeitpunkt der Abgabe des Schuldanerkenntnisses bestehen. (..)

Das würde ich streichen.

Zitat (von Sonnenschein333):
Mir wäre aber etwas weniger lieber, 40,00 oder 50,00 EUR.

Dann begründe dein Anliegen mit entsprechenden Belegen.

Zitat (von Sonnenschein333):
Was meinen sie mit der Verbindlichkeit von 537,24 Euro ? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen ?

Woher sollen wir das wissen. Wenn dir das nicht klar ist, fordere eine Forderungsaufstellung an.

Zitat (von Sonnenschein333):
Der Gläubiger behält sich vor, die Ratenhöhe
anzupassen. Der Schuldner kann die noch ausstehende Forderung jederzeit in einer Restrate
bezahlen.
(..)
Der Schuldner versichert, dass die dieser Vereinbarung zugrunde
liegende Verbindlichkeit weniger als 10% seiner innerhalb von 3 Wochen fällig werdenden
Verbindlichkeiten beträgt. Ferner versichert der Schuldner, dass keine weiteren Verbindlichkeiten
bestehen bzw. bestätigt im Falle weiterer Verbindlichkeiten, dass durch den Abschluss dieser
Vergleichsvereinbarung keiner der übrigen Gläubiger benachteiligt wird.

Ist Standard

Zitat (von Sonnenschein333):
Und ich könnte doch fragen, die Ratenhöhe zu ändern, nach unten zu ändern ?

Wie kommst du denn darauf?

Zitat (von Sonnenschein333):
Ich freue mich über ein paar Antworten. Ist ein Widerspruch wegen der Gebühren übertrieben ?

Da du uns die Gebühren nicht mit den dazugehörigen Paragraphen mitgeteilt hast, wird dir das auch keiner beantworten können

Zitat (von Sonnenschein333):
Sollte ich es dabei belassen und nur nach einer kleineren Rate fragen ?

Du solltest vor allem endlich anfangen zu zahlen. Eine vorherige Zustimmung ist nicht notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonnenschein333
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nein die Forderung ist komplett fällig. Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen des IB und natürlich lukrativ fürs IB weil man eine Einigungsgebühr buchen kann.

Danke für Deine Antwort. Ist zwar manches harsch vom Ton, aber auch hilfreich.

Ja, ich las es eben woanders auch, dass sie mir keine RZ anbieten müssen. Aber was sollen sie sonst machen, wenn jemand das Geld nicht über hat ? Wird dann eben das Konto einfach geplündert ? Oder kommen sie nach Hause und kucken nach Wertgegenständen ? Oder muss man ansonsten die Forderung im Gefängnis absitzen ???
Da mir das nicht klar ist, möchte ich das Risiko nicht eingehen, dass sie die Ratenzahlungs- Möglichkeit widerrufen, wenn ich frage wie genau sich der Betrag der Verbindlichkeit zusammensetzt.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Woher sollen wir das wissen. Wenn dir das nicht klar ist, fordere eine Forderungsaufstellung an.

Eben, würde ich ja zu gerne machen, da mich das interessiert, und auch gebe ich zu, weil ich wissen möchte ob diese Summe gerechtfertigt ist.
Aber......auf der anderen Seite bin ich froh, dass ich die Schulden in Raten zahlen darf. Und so hoch sind die zusätzlichen Kosten auch nicht.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Du solltest vor allem endlich anfangen zu zahlen. Eine vorherige Zustimmung ist nicht notwendig.

Das fand ich etwas harsch. Es ist so, dass ich die Mahnung - eher gesagt die Rechnung von ihnen, erst vorletzte Woche erhielt und es erstmal geklärt werden musste, wo meine Mietzahlungen abgebleiben sind.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da du uns die Gebühren nicht mit den dazugehörigen Paragraphen mitgeteilt hast, wird dir das auch keiner beantworten können


Ach so. Ich tendiere dazu, es dabei zu belassen und nicht zu fragen, wie sich die Verbindlichkeit genau zusammensetzt.
Ich werde sie aber fragen, wie hoch die Zinskosten sind. Sie schrieben ja :
Zitat:
Höhe von 586,22 EUR (zuzüglich weiterer Kosten und Zinsen)


Warum konnten sie mir nicht gleich schreiben wieviel es insgesamt werden also mit den Zinsen ? Und um was für zusätzlichen Kosten es geht. Das muss ich ja wissen, wie hoch diese sind und wofür diese entstehen.

Wenn ich sie das frage, wie viel es dann genau werden, kann ich auch gleich fragen, wie sich der Betrag der Verbindlichkeit zusammengesetzt hat. Und auch fragen, was mit dem "Sofort fällig " gemeint ist.

So wie ich es verstehe bekommt, das Geld der Vermieter von den Verbindlichkeiten. Die zusätzlichen Kosten und Zinsen, bekommen das IB wohl, aber was mit zusätzlichen Kosten gemeint ist, ist mir ein Rätsel.

Also ich habe einige Fragen, welche ich denen noch stellen werde in einem Brief.

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:29

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:34

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:35

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:38

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonnenschein333
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Forumsteilnehmer Ex Inkasso Mitarbeiter schrieb mir hier ja, dass ich diese Klausel streichen sollte.

Ich verstehe nicht was diese Klausel aussagt ( habe vorhin etwas nachgeschlagen ) aber es nicht meine Sprache, nicht meine Welt. Könnte einer von euch es in einfacher Sprache übersetzen, was es bedeuten soll ? :smile:

Zitat:
Diese Vereinbarung begründet eine eigenständige Schuld des
Schuldners sowohl hinsichtlich der Hauptforderung als auch der Einigungsgebühr sowie der
Nebenforderung. Sie ist sofort fällig.


Was bedeutet es außerdem mit dem sofort fällig sein ? Sie haben mir doch eine Ratenzahlung angeboten. Hm.
Bezieht sich das auf die Nebenforderung mit dem sofort fällig sein ?
Ich habe heute einen Brief geschrieben und um die Forderungsaufstellung gebeten, sowie um Mitteilung über die höhe der zusätzlichen Zinsen und Kosten, ehe ich das unterschreibe.

Zitat:

Der Schuldner verliert damit das Recht auf Geltendmachung von Einreden oder Einwendungen,
die zum Zeitpunkt der Abgabe des Schuldanerkenntnisses bestehen. (..)


Liebe Grüße



-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:42

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:43

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:44

0x Hilfreiche Antwort

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