Hallo,
Folgendes Problem: Für eine "Freundin" wurde eine Zahlung über mein PayPal getätigt (Kauf bei Ebay, Summe 250 Euro), als das versprochene Geld 4 Wochen später von der "Freundin" immer noch nicht ausgehändigt wurde, habe ich eine Rücklastschrift vorgenommen.
Nun habe ich Post von einem Inkasso Unternehmen unterhalten, soll die offene Summe (250 Euro + 100 Euro Gebühren) an das Inkassounternehmen zahlen, was ich nicht kann. In kleinen Raten vielleicht, aber dadurch steigt die Summe ja nur noch mehr.
Die Ware hat die "Freundin" erhalten und ist auch nicht zu meiner Adresse verschickt worden. Da das PP Konto aber auf meinen Namen läuft und ich die Rücklastschrift veranlasst habe, bin ich Ansprechpartner, das ist mir bewusst.
Wie verhalte ich mich nun? Emails an PayPal selbst bleiben unbeantwortet.
Lg
Sara
PayPal Rücklastschrift
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wie kommt das Inkassounternehmen auf deinen Namen? In wessen Namen fordert es die Summe? In Namen Paypals?
Gegenüber dem Verkäufer ist grundsätzlich ist derjenige Ansprechpartner, der den Kaufvertrag geschlossen hat.
Ich würde ein Einschreibe-Brief versenden. "Wertes Inkasso. Ich habe diesen Kauf nicht getätigt. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Käuferin: Frau XYZ, Adresse ABC. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück."
P.S.: Das Paypal-Konto würde ich abschreiben. Das ist sowieso Mist.
Hallo,
Das Inkassounternehmen fordert im Namen PayPals die Summe. Das Paypal-Konto läuft über meinen Namen, das Ebaykonto über den Namen der Freundin. Ich wollte helfen, da sie kein Paypal Konto erstellen kann, nun weiß ich warum :-/
Ich habe einer Lastschrift über Paypal für den Artikel zugestimmt, die Forderung wäre doch dann damit aber eigentlich berechtigt, auch wenn ich den Kauf nicht getätigt habe?
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Das ist eine nicht so leicht zu beantwortende Frage. Im Grunde müsste Paypal die Rücklastschrift an den Verkäufer weiterreichen und dieser müsste sich an die Freundin wenden. Paypal tut das aber nicht. Paypal kauft gewissermaßen die Forderung des Verkäufers auf. Du kannst dann aber PayPal gegenüber trotzdem den Einwand erheben, dass du das nicht gekauft hast und dass Forderungen an die echte Käuferin zu richten sind.
Ob du hier haften müsstest, würde ich vom Gefühl her verneinen.
Ist das eine gute Freundin? Kannst du sie zur Rede stellen? Was für eine Ausrede hat diese Freundin?
Danke.
Die Freundin hat finanzielle Schwierigkeiten, die angeblich zu dem Zeitpunkt nicht absehbar waren. Die Freundschaft liegt dadurch natürlich auf Eis und beschränkt sich auf Aufforderungen meinerseits, das Konto bitte auszugleichen.
Paypal ist wichtig für Dich und Du legst großen Wert darauf paypal in Zukunft zu nutzen ?
Nein, ich lege nicht wirklich Wert auf PayPal.
Mein Tip!
An Paypal zurückschreiben (mit Zugangsnachweis), dass man die Forderung bestreitet und eine telefonische Kontaktaufnahme untersagt!
Mehr würde ich nicht machen, insb. keine Telefonate, wo Du die o.g. Geschichte an Paypal/KSP beichtest.
Irgendwann wird ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln. Dem würde ich widersprechen.
Paypal trifft die volle Beweiskraft, die Rechtmäßigkeit der Forderung vor Gericht zu begründen.
Die Forderung dürfte berechtigt sein, da die Zahlung von deinem PayPal-Konto durchgeführt wurde. Du kannst dir das Geld von der vermeintlichen Freundin zurückholen, indem du einen Mahnbescheid gegen sie beantragst und dort ein Kreuz bei "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" machst. Die Inkassoforderung ist klar berechtigt und die wirst du bezahlen müssen, wenn du nicht vor Gericht verlieren möchtest.
Ich wurde umgehend die Forderung begleichen.
MfG
Nach 6 Jahren sicher ein wertvoller Tipp.
Inhaltlich ist das aber auch nicht vollständig korrekt. PayPal ist eine Bank und wie ich schon vor 6 Jahren schrieb: Als Bank müsste PayPal die Rücklastschrift eigentlich an das PayPal-Konto des Verkäufers weiterreichen. Ob dieser dann gegenüber dem/der TE vorgehen kann, ist fragwürdig, denn Ansprechpartner ist nun mal Käufer und nicht irgendein Dritter.
Nun wird es kompliziert, denn ob dann die Freundin (und nicht PayPal!) gegen den/die TE vorgehen könnte, hängt davon ab, wie man das bewertet. Es war offenbar eine autorisierte Zahlung. Es war aber keine Schenkung. Ob der Verkäufer gegen den/die TE vorgehen kann, ist auch fragwürdig, denn eine gesamtschuldnerische Haftung funktioniert nicht so einfach.
Auch nach 6 Jahren bleibe ich also dabei.
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