fristlose Kündigung, Räumungsfrist von sich aus verkürzen

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Smirnoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung, Räumungsfrist von sich aus verkürzen

Hallo liebe Gemeinde,

folgender Fall ist eingetreten, Ich hab die Fristlose Kündigung erhalten, Grund spielt erstmal keine Rolle.
Die Räumungsfrist endet am 31.07.2019. Nun habe ich schon einen neuen Mietvertrag und kann auch sofort einziehen.

Nun Ist die Frage:
kann ich meiner Vermieterin die Fristlose Kündigung zum 10.07 bestätigen und die Miete für Juli nur anteilig für 10 Tage zahlen? oder Muss ich die komplette Monatsmiete aufbringen?

mit einer schnellen Antwort wäre mir sehr geholfen.


mfg
Steven


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6701 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
Ich hab die Fristlose Kündigung erhalten, Grund spielt erstmal keine Rolle.
Die Räumungsfrist endet am 31.07.2019.


Die Schilderung ist widersprüchlich, mindestens aber unvollständig.
Wo kommt denn die Räumungsfrist her ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Per se wirkt eine wirksame fristlose Kündigung mit Zugang!
Das darüber hinaus im Mitrecht Räumungsfristen eingeräumt werden kann a) kulant sein und ist b) dem Umstand geschuldet, dass Wohnungen oft nicht von heute auf morgen zu finden sind.

Wenn Du also noch im Juni ausziehst, brauchst Du die Miete für Juli nicht mehr zu zahlen.
Aber der Auszug inm Juni schließt nicht aus, dass die Vermieterin für Juli und August eine Nutzungsentschädigung fordert.

Bei späterem Auszug gilt es vergleichbar. Du solltest den Umzugstermin aus eigenem Interesse deshalb kommunizieren.

Der Mietzins ist ein monatlicher Betrag.

Berry

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

Zitat (von Smirnoff):
kann ich meiner Vermieterin die Fristlose Kündigung zum 10.07 bestätigen

Kannst Du machen, dürfte aber unerheblich sein.


Zitat (von Spezi-2):
Wo kommt denn die Räumungsfrist her ?

Gute Frage, denn fristlos bedeutet halt auch tatsächlich fristlos. Auch wenn immer wieder mal eine Ziehfrist von einigen Tagen gesetzt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49238 Beiträge, 17325x hilfreich)

Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung muss der Mieter allerdings den entstehenden Mietausfall bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist als Schadenersatz zahlen.

Es ist also denkbar, dass Du sogar noch bis Ende September Miete zahlen musst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Smirnoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe Stress mit meinen Nachbarn der Wiederum sich Dinge teilweise aus den Fingern saugt und teilweise maßlos gegenüber der Vermieterin übertreibt.

Letztendlicher Grund ist "Störung des Hausfriedens"
meine Vermieterin schrieb mir nun die Fristlose Kündigung, da ich auch selber sowieso eine neue Wohnung möchte und auch schon eine Habe, akzeptiere ich derweil stillschweigend.

Sie schrieb ich solle die Wohnung bis 31.07.2019 räumen und Sie setzt eine ordentlich Mietzahlung bis zu diesen Termin vorraus.

ich denke selber nicht das Sie Schadensersatz fordern wird, sondern nur die Miete bis Juli.

mfg
steven


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