Hallo,
ich bin neulich von Düsseldorf nach Hamburg umgezogen. Ich habe bisher immer angenommen dass man bei einem Umzug zwei Tage Sonderurlaub bekommt, doch mein Arbeitgeber sieht das leider ganz anders. Er sagt, das sind ganz normale Urlaubstage die ich mir nehmen muss.
Hat er dabei Recht? Ich meine ausserdem mal gehört zu haben, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht, hat man erst Recht auf Sonderurlaubsanspruch. Ist das richtig?
gruss
daniel
Urlaubsanspruch bei Umzug
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Daniel,
einen gesetzlichen Anspruch hat man m. Wissens nach nicht.
Evtl. ist sowas bei euch im Tarifvetrag bzw. in den Betriebsvereinbarungen geregelt.
Gruß
Gesil
> einen gesetzlichen Anspruch hat man m. Wissens nach nicht.
Zustimmung !
> Evtl. ist sowas bei euch im Tarifvetrag bzw. in den Betriebsvereinbarungen geregelt.
Oft ist es so geregelt, daß nur bei
einem *betriebsbedingtem*
( d.h. von der Betriebsführung angeordneten )
Umzug Sonderurlaub bewilligt wird.
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Also im Einzelhandel, d.h. in dem Unternehmen in dem ich noch beschäftigt bin, ist es im Manteltarifvertrag wie folgt geregelt:
1 Tag Sonderurlaub bei Umzug innerhalb einer Stadt od. Gemeindeverwaltung
2 Tage Sonderurlaub bei Umzug in eine andere Stadt.
Diese Regelung gilt für BW.
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