Urlaubsanspruch bei Umzug

6. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
darkeye
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Umzug

Hallo,

ich bin neulich von Düsseldorf nach Hamburg umgezogen. Ich habe bisher immer angenommen dass man bei einem Umzug zwei Tage Sonderurlaub bekommt, doch mein Arbeitgeber sieht das leider ganz anders. Er sagt, das sind ganz normale Urlaubstage die ich mir nehmen muss.

Hat er dabei Recht? Ich meine ausserdem mal gehört zu haben, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht, hat man erst Recht auf Sonderurlaubsanspruch. Ist das richtig?

gruss
daniel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Daniel,

einen gesetzlichen Anspruch hat man m. Wissens nach nicht.

Evtl. ist sowas bei euch im Tarifvetrag bzw. in den Betriebsvereinbarungen geregelt.

Gruß
Gesil

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#2
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> einen gesetzlichen Anspruch hat man m. Wissens nach nicht.

Zustimmung !

> Evtl. ist sowas bei euch im Tarifvetrag bzw. in den Betriebsvereinbarungen geregelt.

Oft ist es so geregelt, daß nur bei
einem *betriebsbedingtem*
( d.h. von der Betriebsführung angeordneten )
Umzug Sonderurlaub bewilligt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Also im Einzelhandel, d.h. in dem Unternehmen in dem ich noch beschäftigt bin, ist es im Manteltarifvertrag wie folgt geregelt:
1 Tag Sonderurlaub bei Umzug innerhalb einer Stadt od. Gemeindeverwaltung
2 Tage Sonderurlaub bei Umzug in eine andere Stadt.
Diese Regelung gilt für BW.

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