Hallo,
Im Folgenden habe ich ein Anliegen und erhoffe mir ein kleines Stück Aufklärung zur rechtlichen Lage. Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann darüber berichten?
Geschehnis:
Eine Forderung in Höhe von 13,28 € besteht seit 04.12.2020. Der Gläubiger beauftragte daraufhin das 1. Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung, welche sich am Ende auf 67,88 € belief. Nun kommt das 2. Inkassounternehmen ins Spiel, was dieselbe Forderung eintreiben möchte ohne einen Hinweis auf das erste Inkassounternehmen. Die Grundforderung ist Höhe und statt der alten Inkassovergütung werden nun "Mahnspesen" moniert. Jetzt beläuft sich die Forderung auf 100,25 €.
Frage:
Ist es rechtens, das zwei Inkassounternehmen diese Forderung eintreiben? Und wenn ja kann das 2. Inkassounternehmen die Kosten des 1. ganz oder teilweise verrechnen bzw. (im Fall der Mahnspesen) umbenennen und anrechnen?
Ich würde mich über Hilfe freuen.
LG MartinHorn
Eine Forderung, zwei Inkassounternehmen nacheinander
18. Februar 2021
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Frage vom 18. Februar 2021 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Forderung, zwei Inkassounternehmen nacheinander
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#1
Antwort vom 18. Februar 2021 | 16:32
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
In meinen Augen ist das hier sogar eine Straftat. Denn die ersten Inkassogebühren als "Mahnspesen" umzudichten und nochmals draufzuschlagen ist eine Täuschung und erfüllt alles, was einen Betrug ausmacht.
Ich würde hier also Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der drei beteiligten Unternehmen erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs. Was da genau wer genau wusste und ob nun der Gläubiger selbst, das 1. Inkasso oder das 2. Inkasso diesen Betrug begeht, das wird zu ermitteln sein.
Ansonsten: Die 13€ sind soweit korrekt und wirklich als Schulden offen? Um was für eine Forderung handelt es sich? Du warst in Verzug?
#2
Antwort vom 18. Februar 2021 | 16:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn meinen Augen ist das hier sogar eine Straftat. Denn die ersten Inkassogebühren als "Mahnspesen" umzudichten und nochmals draufzuschlagen ist eine Täuschung und erfüllt alles, was einen Betrug ausmacht. :
Ich würde hier also Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der drei beteiligten Unternehmen erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs. Was da genau wer genau wusste und ob nun der Gläubiger selbst, das 1. Inkasso oder das 2. Inkasso diesen Betrug begeht, das wird zu ermitteln sein.
Ansonsten: Die 13 € sind soweit korrekt und wirklich als Schulden offen? Um was für eine Forderung handelt es sich? Du warst in Verzug?
Danke für deine Antwort. Von einer Straftat will ich jetzt erst mal nicht ausgehen. Es ist nur komisch, da keinerlei "Inkassogebühren" des 1. Inkassobetriebs auftauchen. Namentlich genannt werden im 1. Inkasssofall nur der Gläubiger (PayOne) und das Inkassounternehmen CCS Inkasso. Im 2. Inkassofall sind dann nur noch von PayOne und BID (Bayrischer Inkassodienst) die Rede.
Die 13 € sind offen, ja, da ist eine Lastschrift eines Einzelhändlers ins leere gelaufen und ich konnte das nicht zahlen, da ich Arbeitslos geworden bin und das Amt sich lange lange Zeit gelassen hat. Jetzt wollte ich es eigentlich begleichen, nun kam aber wie gesagt das Schreiben des 2. Inkassobetriebs.
-- Editiert von MartinHorn am 18.02.2021 16:43
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#3
Antwort vom 19. Februar 2021 | 05:21
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Zitat:Es ist nur komisch, da keinerlei "Inkassogebühren" des 1. Inkassobetriebs auftauchen.
Du hast doch oben geschrieben, dass die Inkassogebühren als "Mahnspesen" umformuliert wurden.
Zitat:amentlich genannt werden im 1. Inkasssofall nur der Gläubiger (PayOne) und das Inkassounternehmen CCS Inkasso. Im 2. Inkassofall sind dann nur noch von PayOne und BID (Bayrischer Inkassodienst) die Rede.
Bei diesem Firmenkonstrukt betragen die Inkassokosten 0,00€. Denn PayOne und CCS gehören zu demselben Konzern.
Das stützt sogar die Argumentation, dass hier gewerblicher Betrug begangen wird.
Ansonsten: Hauptforderung begleichen, noch etwas für die Rücklastschrift (würde maximal 4€ dazu packen) und fürs briefport (maximal 1,50€). Mehr würde es von mir nicht geben. Zweckgebunden überweisen und Strafanzeige. Das würde ich machen.
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