Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Hallo,
Ich schlage mich seit ein paar Monaten auch mit der PVZ rum. Begonnen hat alles mit einem Abo zum Vorzugspreis, welches ich über die Webseite Abo Discounter 2013 abgeschlossen habe. Dieses war auf den ersten Blick auf 12 Monate befristet. Wie es so ist, wurde die Lieferung einfach fortgesetzt und die weitere Bezugszeit wurde in Rechnung gestellt. Ich war natürlich überrascht, einer Kündigungsmöglichkeit wurde mir bisher immer widersprochen. Nun liegt der Sachverhalt bei einem einschlägig bekannten Rechtsanwalt, der die Forderung für die Mandantin geltend macht. Als Begründung dafür, aus der Sache rauszukommen, führe ich an, dass...
1) ich nie einen Vertrag mit PVZ eingegangen bin (nur mit Abo Discounter), die Firma PVZ war mir bis zum Ärger überhaupt nicht bekannt, die Lieferfirma war von Abo Discounter im Bestellprozess und den AGB auch nicht namentlich benannt
2) ich nie eine Auftragsbestätigung erhalten habe, wie von PVZ behauptet. Mir wurde jetzt eine Kopie eines solchen (Briefkopf VSR) zugestellt, beweist allerdings nicht, dass mir ein Originaldokument damals zugegangen ist
3) auf der Webseite sowie in der Bestellbestätigung nur der Paketpreis für 12 Monate aufgeführt war, Hinweise zur stillschweigenden Laufzeitverlängerung bei ausbleibender Kündigung waren lediglich versteckt und kleingedruckt in den AGB zu finden. Weder der Bezugspreis bei automatischer Fortsetzung des Bezugs noch der Name der Firma, bei der gekündigt werden muss, war bestimmt, darüber informiert wurde ich natürlich auch nicht.
4) die Widerrufsrechtbelehrung war nicht ordnungsgemäß, da nicht in Textform (hier sehe ich aber das Problem, dass das Widerrufsrecht bei Zeitschriften im Fernabsatz freiwillig ist).
Wie seht ihr die nun die Chancen, dass ich meine Anfechtung erfolgreich durchsetzen kann und die PVZ und ihre Vertreter irgendwann mit ihrer Drohkulisse aufgeben? Kann ich der Sache entspannt entgegen sehen?
Danke im Voraus für Antworten!
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PVZ Abo Mahnungen
4. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2015 | 12:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
PVZ Abo Mahnungen
#1
Antwort vom 4. Januar 2015 | 16:38
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16212x hilfreich)
Wenn ich dich recht verstehe, hast du nicht gekündigt, sondern dich drauf verlassen, dass es kein Abo sei und automatisch auslaufen würde? Das ergibt unheimlich viel Sinn, wenn man einen vertrag mit "Abo-Discounter" abschließt, oder?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 4. Januar 2015 | 16:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abonnement heißt nichts mehr als "wiederkehrende Leistung". Ich bin davon ausgegangen, dass das Abo nach der 12 monatigen Bezugszeit ausläuft. Nach der Online Bestellung hatte ich kein Dokument mehr erhalten. Die Firma PVZ war mir gar nicht bekannt.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2015 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41017x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Dieses war auf den ersten Blick auf 12 Monate befristet. <hr size=1 noshade>
Deshalb sollte ein zweiter Blick immer in die AGB gehen, statt diese einfach ungelesen weiterzuklicken.
Dort hätte man direkt im 2 Satz gefunden:
quote:<hr size=1 noshade>Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums schriftlich gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird.. <hr size=1 noshade>
Die Schriftgröße war auch normal, alsoe wird das Argument "versteckt und kleingedruckt" nicht ziehen.
quote:<hr size=1 noshade>1) ich nie einen Vertrag mit PVZ eingegangen bin (nur mit Abo Discounter), <hr size=1 noshade>
Die sind nur Vermittler, ergab sich auch aus den AGB:
quote:<hr size=1 noshade>Bitte senden Sie Ihre Kündigung unter Angabe Ihrer Kundennummer inkl. Namen und Anschrift an die in Ihrer Auftragsbestätigung angegeben Adresse des Dienstleisters. <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>Nach der Online Bestellung hatte ich kein Dokument mehr erhalten. <hr size=1 noshade>
Dann hätte man reklamieren müssen, wenn das angekündigte Dokument ausgeblieben ist.
Unterlässt man dieses, haftet man für dieses Versäumnis.
quote:<hr size=1 noshade>Abonnement heißt nichts mehr als "wiederkehrende Leistung". <hr size=1 noshade>
Und deshalb ist es unlogisch ein automatisches Ende zu erwarten, dies ist in Deutschland nicht üblich, da es dem Sinn des "Abo" widersprechen würde.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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