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Hartz Iv

Rechtsberatung und Informationen zu Hartz Iv und Sozialrecht.

Hartz IV ist der umgangssprachliche Ausdruck für Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II wird vom Staat gezahlt als Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Gezahlt werden Regelsätze, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen sollen. Über den Regelsatz hinaus können einmalige Leistungen, Mehrbedarfe und Sonderbedarfe ergänzend gezahlt werden. Eine einmalige Leistung kann etwa die Erstausstattung der Wohnung sein.
Der Regelsatz kann auch gekürzt werden, wenn etwa gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen wird.
Um Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV zu erhalten, muss man nicht arbeitslos sein, Hartz IV kann auch ergänzend zu einem geringen Einkommen gezahlt werden.
Grundlage für Hartz IV ist das SGB II (Zweite Buch Sozialgesetzbuch).

Das sagt das Gesetz

SGB (Sozialgesetzbuch) Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 1 - Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur

1. Beratung,
2. Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
3. Sicherung des Lebensunterhalts.

Häufige Fragen & Antworten

Wer kann Hartz IV beziehen?

Leistungsberechtigte Personen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige. Solches sind:

- Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7 a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- Personen, die sich in einer vollstationären Einrichtung länger als sechs Monate aufhalten oder Vermögen haben, das die gesetzliche Vermögensgrenze übersteigt oder das ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners, Auszubildende die Bafög erhalten oder zumindest dem Grunde nach förderungsfähig sind oder
- Altersrentner bzw. Erwerbsgeminderte. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Wie lange wird Hartz IV gewährt?

In der Regel werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Hartz IV) für sechs Monate bewilligt. Kurz vor Ende des Bewilligungszeitraumes muss der Leistungsberechtigte einen Weiterbewilligungsantrag stellen. (von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen)

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Bis wann kann gegen einen Hartz IV Bescheid Widerspruch eingelegt werden?

Eine Überprüfung der Bescheide ist aufgrund der vielen Regelungen und teilweise komplizierten Berechnungen nur durch entsprechend qualifizierte Personen möglich. Die Leistungsempfänger sind selbst nicht in der Lage, die Bescheide auf deren rechnerische Richtigkeit hin zu überprüfen.

Aus diesem Grunde ist es zwischenzeitlich wohl unabdingbar einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der sodann eine Überprüfung des Bescheides vornehmen kann. Dieser kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides beim Leistungsempfänger Widerspruch einlegen und eine juristisch korrekte Berechnung anhand der gesetzlichen Regelungen vornehmen.

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit werden in der Regel für die außergerichtliche Tätigkeit über die Beratungshilfe und für die gerichtliche Tätigkeit über die Prozesskostenhilfe abgedeckt. (von Rechtsanwalt Steffan Schwerin)

Was ist ein Überprüfungsantrag bei Hartz IV?

Wenn Sie gegen einen rechtswidrigen, nicht begünstigenden Bescheid des Jobcenters zu spät Widerspruch eingelegt haben, hat die Behörde den verfristeten Widerspruch automatisch als Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X auszulegen. Das Jobcenter muss auf Ihren Antrag hin den ursprünglichen Bescheid prüfen.

Wird dem Antrag stattgegeben, wird der alte Bescheid zurückgenommen und mit einem Änderungsbescheid rückwirkend korrigiert. Wird der Antrag abgelehnt, wird ein Ablehnungsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie dann wiederum Widerspruch einlegen bzw. vor dem Sozialgericht klagen. (von Rechtsanwältin Barbara Wendland)

Was kann man tun wenn das Jobcenter bei Hartz IV untätig bleibt?

Sofern eine Entscheidung längere Zeit ausbleibt, steht die Untätigkeitsklage zur Verfügung. Sollte ein Bescheid sechs Monate nach Beantragung von Leistungen noch nicht vorliegen, so kann die Untätigkeitsklage eingereicht werden. Steht ein Widerspruchsbescheid aus, kann nach einer Frist von drei Monaten die Untätigkeitsklage erhoben werden.

Insbesondere bei den in der Sozialgerichtsbarkeit zu beobachtenden langen Verfahrenszeiten, aber auch bei den langen behördlichen Bearbeitungszeiten, sollte einstweiliger Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. So kann die Behörde mittels einer einstweiligen Anordnung veranlasst werden, die voraussichtlich zustehenden Leistungen zu zahlen und insbesondere den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Wie hoch ist die Leistung nach Hart IV?

Ist jemand nach dem SGB II leistungsberechtigt, erhält er einen Regelsatz, der ständig neu berechnet wird und sich von statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten ableitet. Maßgebend für die Höhe des Regelsatzes sind dabei die unteren 20 Prozent der Haushalte.

2019 beträgt der Regelsatz für eine allein stehende Person z.B. 424 Euro im Monat oder
382 Euro für Partner, wenn beide volljährig sind.

Darf man trotz Bezug von Hartz IV Einkommen haben?

Wenn Hilfeempfänger neben den Leistungen nach dem SGB II andere Einkünfte haben, stellt sich die Frage, wie diese zu behandeln sind: dies regelt § 11 SGB II.

Damit gehören zum Einkommen alle Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, aus ALG I, Renten, Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen. Damit das Einkommen auf Ihre ALG II – Leistungen angerechnet werden kann, muss es tatsächlich verfügbar sein. An der Verfügbarkeit fehlt es, wenn das Einkommen gepfändet ist, oder erst in einigen Wochen zufließt.

Kein Einkommen sind Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz und sonstige Entschädigungsrenten. Ebenfalls kein Einkommen ist das Elterngeld nach dem neuen Elterngeldgesetz. Auch Leistungen, die an Sie von Dritten zweckbestimmt erbracht worden sind, dürfen Ihnen nicht als Einkommen angerechnet werden. Pflegegeld wurde früher nicht angerechnet. Heute sieht das Gesetz eine Staffelung vor: nach dieser ist jedenfalls das Pflegegeld für die ersten beiden Kinder anrechnungsfrei. (von Rechtsanwalt Patrick Inhestern)

Wie wird Elterngeld bei Hartz IV behandelt?

Seit dem Jahr 2011 wird das Elterngeld auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Dies war in den Jahren 2007 bis 2010 noch anders. In dieser Zeit blieb der Sockelbetrag von 300 € anrechnungsfrei. Mit der Aufnahme von § 10 Abs. 5 BEEG können Familien, die von ALG II leben, bis auf eine Ausnahme, jedoch nicht mehr mit zusätzlichem Geld für ihre Kinder rechnen.

Zahlreiche Klagen vor Sozialgerichten gegen die neue Regelung scheiterten. Wie auch schon beim Kindergeld verstößt die Verrechnung mit dem Leistungsbedarf nach SGB II nach Ansicht der Gerichte nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. (von Rechtsanwältin Barbara Wendland)

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Hartz IV?

Ein privat krankenversicherter Leistungsempfänger von Leistungen nach dem SGB II kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen. Dies hat das Bundessozialgericht mit Entscheidung vom 18.1.2011 (Az. : B 4 AS 108/10 R) klargestellt.

Das Gericht stellt dabei darauf ab, dass ein Leistungsempfänger, der seit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht zum 1.1.2009 im Fall der Hilfebedürftigkeit nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, nicht schlechter gestellt werden darf als ein Hilfebedürftiger, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Der Unterhaltspflichtige zahlt nicht - bekommt man Hartz IV?

Nach Auslauf des Unterhaltsvorschusses hat der betreuende Elternteil die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für sich und die Kinder zu beantragen. Übernommen werden die Regelleistung (für minderjährige Kinder derzeit zwischen EUR 224,00 und EUR 289,00, je nach Alter des Kindes) sowie eine angemessene Miete. Letztere variiert je nach Wohnort. Übersteigen die tatsächlichen Mietkosten die festgelegte angemessene Miete, werden nicht die vollen Kosten übernommen.

Es werden allerdings alle Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, d.h. das Kindergeld für die Kinder und gegebenenfalls der eigene Verdienst des betreuenden Elternteils. Es gibt für das Einkommen zwar Freibeträge. Es kann durch die Anrechnung jedoch dazu kommen, dass wegen dieser Einnahmen letztendlich kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II besteht. In diesem Fall finanziert der betreuende Elternteil den Unterhalt seiner Kinder letztendlich vollständig alleine. (von Rechtsanwältin Doreen Bastian)

Was sind Hartz IV Sanktionen?

Das zuständige Jobcenter erlegt ALG II-Empfängern gewisse Pflichten auf, die unter der Androhung von Sanktionen eingehalten werden sollten. Dabei handelt es sich z.B. um die Meldepflicht, um zurück ins Arbeitsleben zu finden und die Bereitschaft aus der Grundsicherungs-Empfängnis kommen zu wollen zu demonstrieren. Unter die sog. Mitwirkungspflicht fällt u.a. auch, dass monatlich eine gewisse Anzahl an Bewerbungen ausgesandt werden muss, die ebenso nachgewiesen werden müssen.

Mögliche Sanktionen sind anhängig von der Art der Pflichtverletzung. Erscheint man bspw. nicht bei einem Termin im Jobcenter, kann mit einer zehnprozentigen Kürzung des Monats-Regelsatzes (entspricht 39,90 €) gerechnet werden. (von Rechtsanwalt Markus Mingers)

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung bei Hartz IV?

Gemäß § 15 Abs. I SGB II soll die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren. Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen, welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält, welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederungen Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat.

Die Eingliederungsvereinbarung ist Ihrer Rechtsnatur nach ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Sie soll für sechs Monate abgeschlossen werden. Etwaige danach abgeschlossene Folgevereinbarungen sollen Erkenntnisse aus den vorhergehenden Vereinbarungen berücksichtigen. Faktisch sind Eingliederungsvereinbarungen Mittel zur Druckausübung auf die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. (von Rechtsanwalt Patrick Inhestern)

Sind Eingliederungsvereinbarungen bei Hartz IV immer rechtmäßig?

Jeder Hartz-IV-Empfänger wird durch das Jobcenter aufgefordert, eine so genannte Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Inhalte werden dabei in aller Regel allein durch das Jobcenter festgelegt. Verstößt der Hartz-IV-Empfänger gegen eine der festgelegten Verpflichtungen, werden schnell Sanktionen in Form von Leistungskürzungen verhängt. Dabei sind die meisten Eingliederungsvereinbarungen nichtig. Folge ist, dass die vom Jobcenter ausgesprochenen Sanktionen rechtswidrig sind. (von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen)

Was ist, wenn Hartz IV nicht reicht?

Reicht der Regelbedarf nicht, haben z.B. Alleinerziehende, Schwangere und chronisch Kranke Anrecht auf mehr Geld.

Mehrbedarfe für Alleinerziehende sind gestaffelt nach Anzahl und Alter der im Haushalt betreuten Kinder.

Schwangere erhalten ab der 12. Schwangerschaftswoche (85. Tag der Schwangerschaft) bis zur Geburt zusätzlich 17 Prozent des für sie maßgebenden Regelsatzes.

Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung werden Leistungsberechtigten nur aus medizinischen Gründen bewilligt.

Bekommt man bei Hartz IV zusätzliche Kosten für Schulbücher ersetzt?

Kinder aus Familien, die im Hartz IV-Bezug stehen, haben Anspruch auf Kostenerstattung für den Kauf von Schulbüchern. Zumindest in Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit seien die Kosten als besonderer Mehrbedarf anzusehen. Dies hat das Sozialgericht Hildesheim am 22.12.2015 (Az: S 37 AS 1175/15) entschieden. (von Rechtsanwältin Barbara Wendland)

Muss bei Bezug von Hartz IV das Haus oder die Wohnung verwertet werden?

Das Arbeitslosengeld 2 ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Ein Leistungsanspruch besteht daher nur dann, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. § 12 Absatz 3 Nr. 4 SGB II regelt hiervon eine Ausnahme: Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung ist nicht zu berücksichtigen.

Die Verwertung des selbstbewohnten Hausgrundstücks oder der Eigentumswohnung ist ausgeschlossen, wenn sie offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte darstellt. (von Rechtsanwalt Thomas Herz)

Was passiert mit dem Auto bei Hartz IV?

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 29.10.09, AZ. L 5 AS 45/06 sind beim Bezug von Hartz-IV Leistungen lediglich Autos mit einem Verkehrswert bis 7.500,00 € verwertungsgeschützt. Mit Verkehrswert ist der Kaufpreis gemeint, der durch Privatverkauf erzielt werden kann. (von Rechtsanwältin Yvonne König)

Gibt es Hartz IV für Doktoranden?

Wegen der in der Regel erforderlichen Einschreibung als Studierender lehnen die ARGEn (Jobcenter) Anträge von Doktoranden meist mit der Begründung ab, dass der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG einen ALG II-Anspruch ausschließe.

Diese Auffassung ist jedoch falsch und steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut. § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II ist eindeutig: Ein Ausschluss des Anspruchs liegt nur dann vor, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht.

Ein Doktorand dagegen hat schon dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG. Ein Promotionsstudium ist kein Studiengang, der auf einen berufsqualifizierenden Abschluss abzielt (und somit förderungsfähig nach dem BAföG wäre), sondern setzt in der Regel das Vorhandensein eines berufsqualifizierenden Abschlusses - z.B. einen Magister oder ein Staatsexamen - voraus.

Welche Wohnung wird bei Hartz IV gezahlt?

Das Jobcenter oder die Arge haben neben der Regelleistung an hilfebedürftige Erwerbsfähige Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erbringen. Oft entsteht Streit darüber, in welcher Höhe die Wohn - und Heizungskosten anerkannt werden. Im Gesetz steht es ganz klar:

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Das bedeutet: soweit sie nicht angemessen sind, erbringen JobCenter oder ARGE ( als SGB II - Leistungsträger) Leistungen wenigstens in Höhe der angemessenen Kosten. Übersteigen die Wohnkosten die Angemessenheitsgrenze, besteht u.U. Anspruch auch auf diese höheren Kosten für sechs Monate.

Werden Kosten für das Umgangsrecht bei Hartz IV gezahlt?

Kosten des Umgangsrechts sind ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Dies gilt zunächst für kleinere Kinder, die zumeist beim betreuenden Elternteil abgeholt und im Anschluss an den Umgang zurückgebracht werden müssen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für das Bringen und Abholen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 3.8.2010, Az. L 13 AS 3318/10 ER-B). Dies gilt jedenfalls insoweit, als dem betreuenden Elternteil die Leistung der Fahrtkosten nicht zugemutet werden kann. Zumeist ist aber der Betreuungsunterhalt leistende Elternteil nicht zugleich barunterhaltspflichtig. Ebenso sind bei Bedürftigkeit des (älteren) Kindes dessen Fahrtkosten zum umgangsberechtigten Elternteil durch den Träger der Grundsicherungsleistungen zu übernehmen.

Wird bei Hartz IV der Umzug gezahlt?

Der Leistungsempfänger muss eine Genehmigung der zuständigen Leistungsbehörde einholen, bevor er umzieht: Vor dem Umzug muss ein Antrag auf Übernahme der Kosten für die neue Wohnung gestellt werden.

ARGE bzw. das JobCenter müssen die Übernahme der Kosten für die neue Wohnung vorher zusichern.

Ob die Leistungsbehörde dem Antrag zustimmen muss, hängt davon ab, ob der Umzug erforderlich ist und ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Bei dieser Entscheidung soll die Leistungsbehörde auch die Leistungsbehörde am begehrten Wohnort um Mithilfe ersuchen. (von Rechtsanwalt Steffan Schwerin)

mehr dazu: Hartz IV und Umzug

Was ist wenn Hartz IV für einen Anwalt nicht reicht?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie möglicherweise Beratungshilfe bekommen.

Die Beratungshilfe wird von dem für Sie zuständigen Amtsgericht bewilligt, die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Amtsgericht.

Für Sie kommt lediglich eine Kostenpauschale von 10,00 € auf Sie zu. Unter Umständen kann im Einzelfall auch auf diese Pauschale verzichtet werden.

Für die Beratungshilfe müssen Sie Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen und Ihren Ausgaben machen. Das Amtsgericht prüft dann, ob Ihnen die Beratungshilfe zusteht.

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