Herrmann Bosch Inkasso Aussendienst war da!!!!

28. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Peaches29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herrmann Bosch Inkasso Aussendienst war da!!!!

Guten Tag.

Heute Morgen war ein Aussendienstmitarbeiter der Inkasso Herrmann Bosch bei mir.
Leider habe ich in jungen Jahren viele Schulden angehäuft und mich nicht darum gekümmert.
Der Mitarbeiter sagte mir das er 7 Schuldscheine hat und diese Bestellungen alle trotz einer Eidesstattlichen gemacht wurden.Somit sei dies ein Betrug und die Inkasso müsste mich umgehend Anzeigen sollte ich nicht einer Ratenzahlung zustimmen.

Da ich schon genug Probleme habe und auch schon vor Gericht mit meinen Schulden war möchte ich natürlich nichts ins Gefängniss kommen.Schliesslich habe ich ja auch Familie.Er bot mir an das ich jeden Monat 50€ zahlen könnte und er diese a 10€ auf Teilen würde.Die anderen 2 Schuldscheine würde er dann zerreissen.

Ich habe natürlich aus lauter Angst die Schuldscheine unterschrieben.Ich weiss ja auch das diese offenen Forderungen bezahlt werden müssen,und ich versuche ja auch meien schulden zu tilgen.

Jetzt habe ich im I-net gelesen das es ein Fehler war irgendwas zu unterschreiben.Der Aussendienstmitarbeiter meinte auch das ich nur ihn anrufen sollte und nicht das Inkasso Büro selber.

Irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl das ich trotz Ratenzahlung eine Anzeige bekomm und ich irgendwie einem Betrüger aufgesessen bin.Ich möchte ja zahlen um diese Anzeige zu vermeiden!

Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Jetzt habe ich im I-net gelesen das es ein Fehler war irgendwas zu unterschreiben

Ja, das war ein Riesen-Fehler.

Also. Weisst du denn, was du da unterschrieben hast? Welche Forderungen es waren? Waren die Forderungen wirklich berechtigt?

Wenn du etwas bestellst, obwohl du eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, ist das noch lange kein Betrug. Und ins Gefängnis kommt man dafür auch nicht. Betrug ist es, wenn man genau weiss, dass man gar kein Geld hat, irgendetwas zu bestellen, mit dem Vorsatz, es auch zu behalten aber nie zu bezahlen.

Nun, was kannst du machen. Zivilrechtlich per Einschreiben dem Inkassobüro zuschicken, dass man sein Schuldeingeständnis widerruft, die Original-Schuldscheine inkl. Unterschrift ausgehändigt bekommen will und dass man den Außendienstmitarbeiter wegen Betrugs und Nötigung anzeigt, weil er die Unterschriften mit Drohungen und Erpressungen erschlichen hat. Zudem den Klassiker "Ich verlange eine Forderungsaufstellung über alle 7 Vorgänge, die der Außendienstmitarberiter XYZ bei sich hatte, sowie eine Vollmacht/ Nachweis des Forderungsübergangs/ Vertragskopie/ Rechnungskopie/ Titelkopie".

Dann sehen, was man für Unterlagen bekommt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn du etwas bestellst, obwohl du eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, ist das noch lange kein Betrug. Und ins Gefängnis kommt man dafür auch nicht. Meines Wissens nach ist das durchaus Betrug, wenn man die Bestellung dann nicht bezahlt - daß man kein Geld hat, weiß man nach der EV ja für gewöhnlich. Es stellt sich daher eher die Frage der Verjährung - die Frist beträgt 5 Jahre. Und es sei darauf hingewiesen, daß "Gefängnis" nicht die einzige Strafe im deutschen Strafrecht ist - 80 % aller Strafurteile lauten auf Geldstrafe.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgibt und dennoch bestellt, kommt auch:

§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


in Betracht.
Schließlich hat der Gerichtsvollzieher eine Pfandlosigkeitsbescheinigung erteilt.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Langsam. Ihr verwechselt da etwas. Wer eine EV abgibt, ist nicht automatisch zahlungsunfähig. Und genausowenig darf er nicht mehr am Geschäftsleben teilhaben. Wir wissen weder um was für Bestellungen es geht, noch, wie hoch die Beträge waren. Wenn man über sein pfändungsfreies Geld verfügt und dabei etwas bestellt, ist das kein Betrug. Selbst wenn man es dann nicht bezahlt.

Betrug = Vorsatz. Natürlich hat man es bei größeren Bestellungen schon schwer, zu argumentieren, dass man es zahlen wollte und konnte.

Also immer langsam mit den jungen Leuten. :-) Auch wenn ihr natürlich in einigen Fällen Recht habt, dass es nicht geschickt ist, quasi mit Eintreten oder Absehen der Insolvenz bzw. Mittellosigkeit noch fleissig zu bestellen.

quote:

Es stellt sich daher eher die Frage der Verjährung - die Frist beträgt 5 Jahre. Und es sei darauf hingewiesen, daß "Gefängnis" nicht die einzige Strafe im deutschen Strafrecht ist - 80 % aller Strafurteile lauten auf Geldstrafe.


Da ich stark vermute (den Trick kennt man ja), dass nur eine Forderung berechtigt war, die anderen 6 Schuldscheine frei erfunden, handelt es sich sowieso um Trickbetrug. Also nochmal: Erst Infos beiholen, wieviel an der Sache überhaupt dran ist, dann ggf. weiter reagieren. Und die Infos holt man sich bei denen, von wo der Trickbetrüger angeblich herkommt. Im gleichen Zug die Unterschrift zurückziehen. Per Einschreiben.

Dann in aller Ruhe klären, was Sache ist.


Spätestens nach dem Satz "Ich zerreisse hier 2 Schuldscheine" wird man hellhörig. Fragt mal Google... Niemand, erst Recht nicht ein 400-€-Billig-Außendienstmitarbeiter, zerreißt einfach Schuldscheine.

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wer eine EV abgibt, ist nicht automatisch zahlungsunfähig.


..Voraussetzung der EV ist, dass der Gerichtsvollzieher zuvor die Pfandlosigkeit bescheinigt. Wenn diese Bescheinigung erteilt wurde, hat der Schuldner nichts....auch nichts zum Bestellen auf Raten. Ansonsten kann der GV ja mittlerweile selbständig 12 Ratenzahlungen genehmigen.

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich gehe hier mit @mepeisen konform. Bei einer EV hat man nicht Nichts, sondern nur nichts oberhalb der Pfändungsgrenze.
Wenn man sich dann z.B. ein T-Shirt im Wert von EUR 10,- bestellt und es dann nicht bezahlt, ist das trotzdem nicht unbedingt ein Betrug.

Gruß

Shihaya

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"Damit unsere "Freunde" von der NSA etwas zu lesen haben: Bombe Flugzeug Al Kaida Islam Anschlag"

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn zum Zeitpunkt der Bestellung klar war, dass nicht gezahlt werden kann, dann schon § 263 StGB .
Die Staatsanwaltschaften gehen davon aus, dass bei abgegebener EV diese Voraussetzungen regelmässig vorliegen und ziehen im Ermittlungsverfahren die betreffenden M-Akten schon bei.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Die Staatsanwaltschaften gehen davon aus, dass bei abgegebener EV diese Voraussetzungen regelmässig vorliegen und ziehen im Ermittlungsverfahren die betreffenden M-Akten schon bei.


Weil es oft genug auch zutrifft und es sich oft genug nicht um T-Shirts von 10€ handelt. Weil es sich um eine Warenlieferung von 400€ o.ä. handelt, wo man diese Frage zwangsweise stellen muss. Das Stichwort ist Eingehungsbetrug.

Die großen Auskunfteien gleichen regelmäßig mit Schuldnerregistern ab. Bei einer EV rast das Scoring in den Keller. Das genügt, um in Internetshops nur noch Vorkasse angeboten zu bekommen als Zahlungsoption oder Sofortüberweisung o.ä. Und das genügt meines Erachtens auch, dass sich ein Händler schützt, wenn er es will.

Aber nochmal: Pfandlosigkeit != totale Mittellosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit. Mit dem pfändungsfreien Geld muss man seinen Lebensunterhalt bestreiten und dazu gehört nicht nur, sich im Billig-Supermarkt eins zwei Lebensmittel zu kaufen, dazu gehört auch, sich beispielsweise einmal eine Hose zu kaufen.

Aber wir drehen uns im Kreis. Erstens ist die Masche hier wie gesagt, dass man Unfug an den Kopf geworfen kriegt bis man vor lauter Scham und Angst irgendeinen Schwachsinn unterschreibt. Zweitens ist die Masche, dass es nur eine echte Forderung gibt, der Rest frei erfunden ist und auch die Vorwürfe mit Betrug meist frei erfunden sind. Die Masche ist, von der Wahrheit so weit abzulenken, dass man bereit ist alles zu unterschreiben. Das zerreißen der zwei Schuldscheine (auf denen in der Regel nichts drauf steht) gehört dazu.

Der Schuldner muss hier zeitnah reagieren. Der Gläubiger oder das Inkasso legt es gerade wegen diesen Methoden nicht darauf an, Strafanzeige zu erstatten. Bei solchen Methoden ist denen durchaus bewusst, dass sie selbst mit einem Bein im Gefängnis stehen....

Sobald der Schuldner rausgefunden hat, um was es eigentlich geht und damit rausfindet, was berechtigt ist und was nicht, kann man dann weitersehen.

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vermutlich waren die Forderungen auch bereits verjährt, andernfalls hätten die Unternehmen das Mahnverfahren einleiten können.
Durch das Unterschreiben von Schuldscheinen ist die Sache bezüglich Verjährung jetzt vergessen.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Durch das Unterschreiben von Schuldscheinen ist die Sache bezüglich Verjährung jetzt vergessen.

Es sei denn, man geht zeitnah dagegen vor, ggf. mit einer eigenen Strafanzeige und macht damit auch deutlich, dass die Unterschrift durch Nötigung erlangt wurde.

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Es sei denn, man geht zeitnah dagegen vor, ggf. mit einer eigenen Strafanzeige und macht damit auch deutlich, dass die Unterschrift durch Nötigung erlangt wurde.



Vor langer Zeit gab es Urteil/e, die ein Schuldanerkenntnisse nach Verkehrsunfällen zerrissen. Die Möglichkeit einer Anfechtung der Schuldanerkenntnisse hier könnte tasächlich in Betracht kommen

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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich habe bisher bei allen meinen exKunden, die eine EV hatten, die Unerlaubte Handlung bestätigt bekommen.

Is doof, weil die Strafe geht in der Regel nicht an die Gläubiger. Aber dann geht der Titel wenigstens nicht in einer Restschuldbefreiung kaputt.

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