Schufaeintrag von realInkasso

18. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Schufaeintrag von realInkasso

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem was für mich sehr grosse Wirkungen hat.

Folgendes:

Ich habe letztes Jahr was bestellt und habe vergessen zu zahlen. Bekam dann Post vom Inkassounternehmen. Das war im August letzten Jahres.

Habe mich dann mit dem Inkassounternehmen in Verbindung gesetzt und habe die Forderung (etwa 200 Euro) in 3 Raten gezahlt. Letzte Rate ist am 13.11.2012 von mir überwiesen worden.

Im Oktober letzten Jahres kam ich auf die Idee mir eine Kreditkarte zu holen bei der Santander Bank, hab aber vorsorglich in der Schufaauskunft (habe einen Onlinezugang) nachgeschaut und habe gesehen das realinkasso eine Anfrage an die Schufa im August gemacht hat aber keinen negativeintrag gemacht hat. Schön und gut habe die Kreditkarte bekommen.
Nachdem ich die letzte Rate wie oben geschrieben im November gezahlt habe, habe ich nochmal in Schufaauskunft geguckt und nicht festgestellt. War beruhigt, bis heute.
Heute habe ich einen Brief von der Santander Bank bekommen, dass ein negativeintrag in der Schufa steht. Ich geschockt, hatte doch alles gezahlt, nachgeguckt und tatsächlich. Realinkasso hat die Forderung der Schufa gemeldet mit dem Vermerk offene Forderung seit 23.08.2012.
Ich habe bei der Schufa angerufen und die haben mir gesagt, dass sie wohl die Forderung nachgemeldet haben und vergessen haben die Erledigung mitzuschicken, sie werden sich darum kümmern.

Aber was soll das? Warum meldet das Inkassounternehmen die Forderung nach?
Kann ich mich dagegegen wehren? Wie finde ich heraus wann sie die Forderung genau gemeldet haben?

LG Schmusebaby

-----------------
""




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:
Heute habe ich einen Brief von der Santander Bank bekommen, dass ein negativeintrag in der Schufa steht.

Gab es bereits Konsequenzen oder war dies eher als Information gedacht? Wurde die Kreditkarte gekündigt, die Zinsen angehoben o.ä.?

Ich würde Realinkasso eine Frist setzen, sich um die Löschung zu kümmern (beispielsweise 1 Woche). Parallel dazu nochmal der Schufa schreiben und deutlich darauf hinweisen, dass die Forderung gering ist und dass sie längst bezahlt wurde, noch bevor sie eingemeldet wurde. Darauf hinweisen, dass die Schufa bei solchen schnell beglichenen kleinen Forderungen normalerweise eine Löschung vornimmt und genau das verlangen.
Dann abwarten. Ggf. Santander noch aufklären und beruhigen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Heute habe ich einen Brief von der Santander Bank bekommen, dass ein negativeintrag in der Schufa steht.


Genauer Wortlaut des briefes ?

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Kreditkarte wurde gesperrt. Sie wollen die Erledigung des Eintrags haben oder die Löschung.
Genauer Wortlaut des Briefes folgt morgen früh.

Desweiteren habe ich mir meine Schufaauskunft nochmal genauer angeguckt. Mein Basisscorewert liegt noch bei 95,46 %. Berechnung war am 2.01.2013. Normalerweise müsste er doch runtergehen wenn ein negativeintrag da ist oder täusche ich mich da?

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Die Kreditkarte ist jetzt nicht so schlimm, doch wir wollten einen Kredit aufnehmen für eine neue Heizung.

Sowas darf doch nicht sein oder? Kann das Inkassobüro trotz Zahlung einen negativen Schufaeintrag machen auch wenn es versäumt hat die Forderung damals der Schufa zu melden? Jedenfalls hat der Typ von der Schufa mir das so gesagt das es rechtens ist


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich einen Anwalt einschalten? <hr size=1 noshade>

Erst wenn ein messbarer Schaden entsteht, beispielsweise für die Sperre/Freischaltung Gebühren erhoben werden. Diese kann man dann ggf. bei dem Inkassounternehmen einfordern.
Der Schufa-Eintrag selbst ist fragwürdig, evtl. aber durchaus möglich. Allerdings: Erledigte Einträge dürfen auch bestenfalls als solche in der Schufa auftauchen. Das nachträgliche Einmelden eines Nicht-erledigten Eintrags in die Schufa ist grober Unfug.
§824 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Jedenfalls hat der Typ von der Schufa mir das so gesagt das es rechtens ist <hr size=1 noshade>

Natürlich sagt der so einen Unfug, denn die leben schließlich von so einem Unfug bzw. den Datenermittlungen von Inkassobüros und Co.
Das Melden an Auskunfteien ist ausschließlich unter §28a BDSG geregelt.
Sie schitern da schon am ersten Teilsatz, der nämlich besagt, dass die Meldung "zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist".

Hier liegt insbesondere ein verstoß gegen BDSG §28a Absatz 3 vor. Und das würde ich auch so deutlich der Auskunftei, sowie dem Inkassobüro melden und Löschung verlangen, sowie rückstandslose Beseitigung. Deutlich sagen, dass man bei ergebnislosem Verstreichen der Frist einen Anwalt hinzuzieht und Schadensersatz via oben genanntem BGB-Paragraphen einklagen wird, sowie den Datenschutz wegen dem Verstoß hinzuzieht und auch beschwerde beim für das Inkassobüro zuständigen Oberlandesgericht einreicht.
Die volle Breitseite, denn die Schufa und Inkassobüros arbeiten Hand ind Hand und legen einem so viele Steine wie irgend möglich in den Weg.

Hier der relevante Passus, gegen den das Inkassobüro verstoßen hat:
quote:<hr size=1 noshade>
(3) Nachträgliche Änderungen der einer Übermittlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 zugrunde liegenden Tatsachen hat die verantwortliche Stelle der Auskunftei innerhalb von einem Monat nach Kenntniserlangung mitzuteilen, solange die ursprünglich übermittelten Daten bei der Auskunftei gespeichert sind. Die Auskunftei hat die übermittelnde Stelle über die Löschung der ursprünglich übermittelten Daten zu unterrichten.
<hr size=1 noshade>



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

DAnke für deine Antwort!!!

Wie kann ich herausfinden wann inkasso das ganze der Schufa letztendlich gemeldet hat?

in Der auskunft steht nur der 17.08 drin aber nicht wann es tatsächlich gemeldet wurde.

Sagt der Basisscore aus das es erst vor kurzem gemeldet wurde'?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:
Wie kann ich herausfinden wann inkasso das ganze der Schufa letztendlich gemeldet hat?

Das kann dir egal sein. Es ist seit mehr als einem Monat erledigt...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja ist es, aber im schlimmsten Fall habe ich dann einen ERledigtvermerk drinstehen, der mich aber ehrlich gesagt auch nicht weiterbringt und erst nach drei jahren gelöscht wird.

Sorry wenn ich so nerve, aber ich bin total neben der spur

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Ein Erledigt--Vermerk ist aber kein Negativ-Eintrag. Davon abgesehen zieht dann die Selbstverpflichtung der schufa, kleinere zeitnah beglichene Forderungen direkt rauszulöschen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Aus Erfahrung weiss ich aber das auch ein Erledigtvermerkt negativ gewertet wird.

die Schufa kann kleinere beglichene Forderungen aber nur rauslöschen, wenn sie innerhalb 6 wochen bezahlt wurden. Es sind aber bei mir etwa 3 monate also doppelt so lange.

Aus Erfahrung weiss ich auch, dass der Basisscorewert bei einem Negativeintrag wesentlich geringer ist als jetzt bei mir. Was für mich bedeutet, dass der Eintrag gemacht wurde, nachdem die Forderung komplett gezahlt wurde.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Heute habe ich einen Brief von der Santander Bank bekommen, dass ein negativeintrag in der Schufa steht


gib mal den genauen Wortlaut des Briefes

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

Meldungen eines IB an eine Auskunftei werden auch zutreffend als 'Blindmeldung' bezeichnet :grins: und der § 28a Abs.2 BDSG wissentlich ignoriert:

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Aktenzeichen: I-10 U 69/06
Entscheidung vom 14. Dezember 2006


………………..Dies folgt schon daraus, dass die Beklagte dem Vorbringen des Klägers, keine Interessenabwägung vorgenommen zu haben, nicht entgegen getreten ist und einräumt, quasi einem Automatismus folgend, die Daten weitergeleitet zu haben. Ist aber eine Interessenabwägung gänzlich unterblieben, kann die Datenübermittlung den vorstehenden Anforderungen nicht genügen (vgl. AG Potsdam, Urt. v. 03.06.2005, Az. 22 C 30/05 ).
(2)
Ungeachtet dessen führt eine Interessenabwägung zu keinem anderen Ergebnis.
(a)
Dabei ist schon fraglich, ob eine Datenübermittlung, wenn der Betroffene keine offensichtlich unbegründeten Einwendungen erhebt und auch in der Vergangenheit nicht durch Zahlungsverweigerungen und unberechtigte Forderungseinwendungen (vgl. hierzu AG Elmshorn, CR 2005, 641 ) in Erscheinung getreten ist, vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Klärung der Zweifelsfrage erfolgen darf (verneinend: AG Elmshorn, NJW 2005, 2404 ). Hierfür spricht nachhaltig, dass es derjenige, welcher für sich bestimmte Rechte in Anspruch nimmt, andernfalls in der Hand hätte, bereits mit der Ankündigung einer Schufa-Meldung zwecks Durchsetzung seiner Forderung Druck auszuüben. Letztlich bedarf die Frage hier jedoch keiner abschließenden Entscheidung. Denn zumindest unter den besonderen Umständen des Einzelfalles war die Beklagte gehalten, zunächst eine weitere Klärung ihrer Forderungsberechtigung herbeizuführen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Danke für die AZ !!!

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

Das KG Berlin stellt allerdings fest, dass aus Gründen der Erhöhung des Gewinns
von IB und Auskunftei eine Einmeldung erforderlich ist:

Des Weiteren war die Übermittlung der Daten zur Wahrung
berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder Dritter auch erforderlich. Hierunter ist ein berechtigtes Interesse der übermittelnden oder der empfangenden Stelle zu verstehen (Gola/Schomerus, BDSG, 10. Auflage 2010, § 28a Rn. 7). Das Interesse der Schufa an der Übermittlung der Daten an sie ergibt sich bereits aus der ihren Geschäftsbetrieb ausmachenden Möglichkeit der Auskunftserteilung. An weitere Voraussetzungen ist die Zulässigkeit der Datenübermittlung nicht geknüpft. Insbesondere entfällt eine Prüfung entgegenstehender Interessen des Betroffenen (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 16. März 2011 - 19 U 291/10 , DuD 2011, 494 -498, Rn. 44 nach juris). Denn dessen schutzwürdigen Interessen wird bereits dadurch Genüge getan, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit anhand der in Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 enthaltenen Kriterien "gesichert" festgestellt wird (Gola/Schomerus, aaO, § 28a Rn. 6). In BT-Drs 16/10529, S. 13 ff
KG Berlin 4. Zivilsenat
Entscheidungsdatum 23.08.2011, Az: 4 W 43/11


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

An der Einmeldung berechtigter Forderungen ist auch nichts zu deuteln. Auch das automatisierte Einmelden nicht. Aber wir wissen ja, dass die Forderungen der Inkassobüros in den wenigstens Fällen per se berechtigt sind. Wie so oft hebelt man das und die Argumentation des Berliner Gerichts vom letzten Aktenzeichen aus, wenn man einfach die Hauptforderung, so sie unstrittig ist, direkt an den Gläubiger entsprechend zur Verrechnung mit der Hauptforderung überweist.
Ergänzend: http://www.ilex-recht.de/content/view/816/131/

Merke: Der Grundsatz, dass nur berechtigte Forderungen eingetragen werden dürfen, an dem ist nichts zu deuteln. Der Grundsatz, dass Inkassogebühren nach RVG sowieso schon oft drastisch überzogen sind, das wissen wir. Dass viele Gerichte Inkassogebühren als solche als nicht erstattungsfähig betrachten, ist ebenso nicht von er Hand zu weisen.

Stützt sich ein Inkassobüro nun aber auf Fantasiegebühren und Kostentreiberei, darf es eben nicht mehr einfach so dieses als Gesamtforderung an die Schufa melden. So einfach ist das. Die Inkassobüros melden ja regelmäßig ihren Fantasiebetrag und nicht die eigentliche Hauptforderung.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>An der Einmeldung berechtigter Forderungen ist auch nichts zu deuteln <hr size=1 noshade>


Bis hierhin ja:
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist,( die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist) und
1.
die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
2.
die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,

bei 3..der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat.....Hausbesuche durch Inkasso, wer unterschreibt da nicht?

bei 4.a)
der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b)
zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,
c)
die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und

.........a)b)c) ist nicht nachweisbar, ausser durch Einschreiben oder Zustellungsurkunde

5.


d)
der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder
5.
das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat...

wenn ein Vertragsverhältnis gekündigt werden kann?
Herr des Verfahrens ist immer noch der Vertragspartner, nicht IB oder Auskunftei.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

sorry wenn ich mich lange nicht mehr gemeldet habe. Aber die Sache scheint positiv auszugehen.

Da ich mich nicht wirklich damit rumärgern wollte bin ich zu einer ortsansässigen Anwältin gegangen. Die Kosten dafür übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Diese hat ein Schreiben an den Gläubiger geschickt, es hat zwar lange gedauert, und der Gläubiger wurde mehrmals erinnert, doch im enddefekt hat der Gläubiger der Löschung des Schufaeintrags zugestimmt und seine Einwilligung gegeben, wir sollen uns doch an die Schufa wenden.

Die Anwältin schreibt jetzt an die Schufa das diese den Eintrag löscht.

LG Schmusebaby

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Schmusebaby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

was lange währt wird endlich gut.

Habe heute ein Schreiben von meiner Anwältin bekommen, dass die Schufa den Eintrag gelöscht hat.

Ich natürlich gleich in meine Onlineauskunft der Schufa geguckt und siehe da, der Schufaeintrag ist komplett raus und der Scorewert wurde neu berechnet.

Ich habe mich natürlich sehr gefreut.

Ich möchte allen Mut machen denen es ähnlich geht wie mir und das es wirklich möglich ist, einen erledigten Schufaeintrag vorzeitig löschen zu lassen, natürlich geht das nur wenn die Forderung nicht tituliert war.

Kosten für das Ganze sind 150 € gewesen. Das ist die Selbstbeteiligung von der Rechtsschutzversicherung die das Ganze übernommen hat.

Vielen Dank Euch allen und auch für den Mut den ihr mir gemacht habt.

LG Schmusebaby

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.445 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.241 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen