Forderung - Einwohnermeldeanfrage

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Comin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung - Einwohnermeldeanfrage

Wer kann mir weiter helfen?
Am 30.03.1994 wurde ich verurteilt einer Versicherungsgesellschaft einen Betrag von 21.345,66DM zu zahlen.
Nun habe ich bis 6.07. 2009 nichts mehr von dieser Forderung ( nun 26.574,38€ ) gehört, weder Mahnungen noch sonst etwas ich befand mich ab Dez.1995 bis April 2007 im Ausland jeweils korekt Angemeldet.
Die Forderung beträgt 10.913,86€
Zinsen ab 15.04.1993 14.168,62€
Mahnkosten 109,36€
Kontoführungsgebühr 5,71€
Zwischensumme 25.197,55€

Bearbeitungskosten 1.137,00€
Auslagenpauschal 20,00€
19% MWST 219,83€

Gesamtforderung 26.574,38€

Darauf hin habe ich um eine Titelkopie gebeten ( die ich auch bekommen habe ) und um eine
Einrede der Verjährung gegen Kosten und Zinsen die ich auch bekommen habe und so aussieht:


Datum Bemerkung Umsatz Zinsen/Kosten Zinsen Hauptforderung
15.04.1993 Urteil 10.913,86 04.05.1999 Einwohnermeldeanfrage 5,11 5,11
28.01.2000 Bemardi Anfrage 38,55 43,66
10.03.2000 Schufa Suchauftrag 14,83 58,49
26.10.2005 Anschriftenermittlung 11,60 70,09
09.03.2007 SCHUFA Suchauftrag (man) 15,47 85,56
07.01.2009 Anschriftenermittlung 11,90 97,46
05.06.2009 Anschriftenermittlung 11,90 109,36
06.07.2009 Bearbeitungsgebühr 1,376,83 1.486,19
28.10.2009 Konto FK.7/2009.10/2009 22,84 1,509,03
28.10.2009 8,00% aus 10.913,86 vom 2,468,96 2,468,96
01.01.2007 – 28.10.2009
Forderungsstamd zum 28.10.2009 14,891,85 unverzil. Kosten1,509,03

Zinsen 2,468,96 Hauptforderung 10,913,86

Forderungsstand zum 28.10.2009 14,891,85
Zzgl. 8,00% Zinsen aus 10.913,86 ab 29,10.2009 ( 2,43 täglich)



Wie soll ich mich jetzt verhalten, da ich seit 1 ½ Jahren Harz 4 beziehe bin ich nicht in der Lage diesen Betrag zu bezahlen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten, da ich seit 1 ½ Jahren Harz 4 beziehe bin ich nicht in der Lage diesen Betrag zu bezahlen.
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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Wie sieht bei Dir die Schufa aus ?
Laufen oder liefen weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich ?

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Comin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Eintragung in der Schufa,und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen.

Gruss


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

quote:
Am 30.03.1994 wurde ich verurteilt einer Versicherungsgesellschaft einen Betrag von 21.345,66DM zu zahlen.
Nun habe ich bis 6.07. 2009 nichts mehr von dieser Forderung ( nun 26.574,38€ ) gehört, weder Mahnungen noch sonst etwas


15 Jahre keine Beitreibungsmaßnahmen ?
Schon mal zum Thema " Verwirkung " gegoogelt ?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Comin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe "gegoogelt" unter der Rubrik Verwirkung und einen Bericht von 6.08.2008 gelesen, das die Verjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt wurde.
Wenn ich dieses richtig verstehe wäre in meinem Fall der Anspruch verjährt.
Gruss

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Nein ist er nicht.
Weder verjährt, noch wie nanet vermutet, verwirkt.
Denn es gab Beitreibungsmaßnahmen. Die Versuche die neue Adresse des Schuldners zu ermitteln reicht hier vollkommen aus. Denn wen man diese nicht hat, kann man ja auch nciht vollstecken. Daher waren hier leider keine 15 Jahre Ruhe.
Das Urteil stellt einen Titel das und dieser ist 30 Jahre gültig.
Alerdings sind alles Kosten und Zinsen vor dem 01.01.2006 bereits verjährt. Dies muss man denen aber Schreiben.
Auch ist mir aufgefallen, dass die wohl meinen man ist blöde. In der Eingangsforderung weisen die einen Betrag von Bearbeitungskosten 1.137,00€ aus im 2ten Schreiben : 06.07.2009 Bearbeitungsgebühr 1,376,83 1.486,19
Wenn das nicht mal lukratives Doppeltberechnen ist.
Die Erstattung von Kontoführungskosten beim IKB wird auch von den Gerichten verneint, daher sind auch diese hier 28.10.2009 Konto FK.7/2009.10/2009 22,84 1,509,03 zu streichen.
Aber viel weiterhelfen wird dir das wohl nicht, wenn der Betrag nicht zu begleichen ist. Nur würde ich diese Kosten verneinen und versuchen einen Vergleich zu erzielen. Wenn auch dafür gar kein Geld vorhanden ist, bleibt unter Umständen nur die Privatinsolvenz.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Jonathon hat recht

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