Forderung aus unerlaubter Handlung

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Forderung aus unerlaubter Handlung

Wird eine Forderung aus unerlaubter Handlung in einem Insolvenzverfahren bei Masseverteilung vorrangig, oder abgesondert, oder gleichrangig mit anderen Gläubigern gestellt
und befriedigt ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich gehe von gleichrangig aus.

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#2
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

gleichrangig. Allerdings kann es dir egal sein. Die Forderung fällt ja nicht unter die Restschuldbefreiung und kann nach Erteilung derselben wieder beigetrieben werden. Hast du eine Lohanbtretung vorliegen, dann kannst du eine abgesonderte Befriedigung geltend machen.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch eine Deliktsforderung ist im Hinblick auf die Handhabung im Insolvenzverfahren selbst eine normale Insolvenzforderung und wird daher wie alle anderen Insolvenzforderungen bei der (Schluss-)Verteilung beachtet. Sprich man bekommt nur die Insolvenzquote. Gleichrangig ist somit zutreffend.

Die Einstufung als Deliktsforderung hat nur Bedeutung für die Restschuldbefreiung. Davon ist sie nämlich ausgenommen. Sprich sie erlischt nicht mit Erteilung der RSB.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Danke für die Antworten.

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#5
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

@eidechse
ich war schneller :banana:

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Eigentlich war Mahnmann am schnellsten.

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