Wird eine Forderung aus unerlaubter Handlung in einem Insolvenzverfahren bei Masseverteilung vorrangig, oder abgesondert, oder gleichrangig mit anderen Gläubigern gestellt
und befriedigt ?
Forderung aus unerlaubter Handlung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich gehe von gleichrangig aus.
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gleichrangig. Allerdings kann es dir egal sein. Die Forderung fällt ja nicht unter die Restschuldbefreiung und kann nach Erteilung derselben wieder beigetrieben werden. Hast du eine Lohanbtretung vorliegen, dann kannst du eine abgesonderte Befriedigung geltend machen.
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Auch eine Deliktsforderung ist im Hinblick auf die Handhabung im Insolvenzverfahren selbst eine normale Insolvenzforderung und wird daher wie alle anderen Insolvenzforderungen bei der (Schluss-)Verteilung beachtet. Sprich man bekommt nur die Insolvenzquote. Gleichrangig ist somit zutreffend.
Die Einstufung als Deliktsforderung hat nur Bedeutung für die Restschuldbefreiung. Davon ist sie nämlich ausgenommen. Sprich sie erlischt nicht mit Erteilung der RSB.
Danke für die Antworten.
@eidechse
ich war schneller
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