Forderungsaufstellung korrekt?

14. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)
Forderungsaufstellung korrekt?

Liebe Community,
ich benötige bzgl. einer Forderungsaufstellung der "Rechtsanwälte Wehnert & Kollege" eure Hilfe? Vor vielen Jahren bin ich in eine Schuldenfalle getappt. Dies hatte Auswirkungen auf meinen gesamten Zahlungsverkehr. Seit 2010 arbeite ich an einer Lösung mit allen betroffen Gläubigern und konnte bereits ca. zwei drittel aller Forderungen begleichen. Sogar meine Schufa-Werte steigen wieder.

Im Mai 2012 stand plötzlich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür, beauftragt durch die o. g. Kanzlei. Er verlangte 616,90 € zzgl. GV-Kosten. Es kam zu einer Einigung und einer Ratenzahlung in H. v. 30,- EUR (erste Rate an den GV) an die o. g. Kanzlei, die GV-Kosten habe ich ebenfalls bezahlt. Daraufhin hörte ich von beiden nichts mehr. Im Oktober stand der GV wieder vor der Tür. Ich erklärte, dass ich von keiner Seite eine Bestätigung der Ratenzahlung sowie Überweisungsdaten erhalten habe und daher nicht überweisen konnte. Gleiches Spiel, habe wieder dem GV die erste Rate mitgegeben und die GV-Kosten bezahlt. Übrigens habe ich bereits zu diesem Zeitpunkt um eine Forderungsaufstellung gebeten und nicht erhalten. Auch habe ich erklärt, dass ich ohne Forderungsaufstellung keine Schuld anerkenne.

Nun (2013) habe ich die o. g. Kanzlei erneut angeschrieben und um eine Betreuungsvollmacht sowie eine Forderungsaufstellung gebeten, welche ich heute erhielt und ich nicht nachvollziehen kann. Nachfolgend ein Auszug aus der chronologischen Aufstellung:

13.03.2012: VA mit EV Antrag, 27,85 EUR, Forderung 646,90 EUR
15.05.2012: ZGV, -30 EUR, Forderung: 616,90
25.07.2012: VA mit EV Antrag, 27,85 EUR, Forderung 644,75 EUR
09.10.2012: ZGV, -30 EUR, Forderung: 614,75
17.10.2012: TZ__RA, 261,21 EUR, Forderung: 875,96 EUR
12.11.2012 - 10.09.2013: ZDA, mtl. -30 EUR, Forderung: 545,96 EUR
01.10.2013: KontoFK. 11/99 - 10/13, 706,22 EUR, Forderung: 1252,18 EUR
u.s.w. ...

Frage: Dürfen rückwirkend Kontoführungskosten (siehe 01.10.2013) erhoben werden, für die gesamte Laufzeit? Was ist "TZ__RA"? Wie beurteilt ihr das Verhalten der Kanzlei? Ich habe nun aus der ursprünglichen Summe von 221,30 EUR (1999) eine Forderung zu begleichen von 1252,18 EUR. Ich bin geschockt und weiß mir im Moment nicht zu helfen. Daher bitte ich um Meinungs- und Erfahrungsaustausch?

Danke und viele Grüße
Tumos

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43 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist es zu einer Ratenzahlungsvereinbarung mit den RAs gekommen und hast Du diese Vereinbarung unterschrieben ?

Hast Du ein Schuldanerkenntnis unterschrieben ?


Die 2 Zahlungen gingen an den GV ?

Kontoführungsgebühren sind nicht durchsetzungsfähig

Hier 3 AZ

AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08 "

Am Rande :
Am 1.7.2013 hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage gegen *** Inkasso und Wehnert und Koll wg Erpressung und betrug eröffnet


"...Nach Mitteilung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) an das Forum Schuldnerberatung wurde von der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen die Verantwortlichen der *** Inkasso GmbH, der FKH GbR und der Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßiger Erpressung beim Landgericht Frankenthal Anklage erhoben.
Die Anklage ist bei der 6. Großen Strafkammer unter dem Aktenzeichen 5513 Js 7355/09 6 KLs anhängig und wurde den Beteiligten nach Angaben des Landgerichts zugestellt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Wir werden weiter über den Fortgang des Verfahrens berichten...."
Quelle FSB

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#2
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Danke! Zu den Fragen:

Hast Du ein Schuldanerkenntnis unterschrieben ?
Nein, habe stattdessen um eine Forderungsaufstellung gebeten.


Die 2 Zahlungen gingen an den GV ?
Nur die ersten beiden Zahlungen, alle weiteren direkt an die Kanzlei mit dem Hinweis, dass ohne Forderungsaufstellung keine Schuld anerkannt wird.


Ehrlich gesagt, kam mir das von Anfang an nicht geheuer vor. Allerdings konnten sie nun eine Bevollmächtigung (wenn auch nur eine Kopie) nachweisen. Welche weitere Vorgehensweise ist zu empfehlen (Widerspruch)?

Danke und viele Grüße
Tumos

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#3
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Nachtrag: Ohne jetzt zu Misstraurig sein zu wollen, ich habe mir eben nochmal die Bevollmächtigung angesehen. Was mich stutzig macht ist folgendes:

Das gesamte Dokument wirkt wie eine Kopie (alles schwarz, mit den typischen Punkten und Strichen bei Kopien), jedoch mein Name und das Datum sind handschriftlich mit blauen Stift eingetragen. Unterstelle ich jetzt mal, dass es sich um ein Original handelt, wäre die Frage im Raum, warum die Unterschrift des Gläubigers wie eine Kopie aussieht, also wie der Rest des Dokuments?

Wäre es klug in dieser Sache den Gläubiger zu kontaktieren?

Danke
Tumos

-- Editiert Tumos am 14.11.2013 23:41

-- Editiert Tumos am 14.11.2013 23:46

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Oh, da scheint aber einer ziemlich viel Unsinn verzapfen zu wollen. Da kann man eigentlich nur drastische Worte wählen um denen zu zeigen, dass die vollkommen falsch gewickelt sind.

Ich würde denen folgendes schreiben (Einschreiben):
Hallo Rechtsanwälte XYZ. Ich verlange umgehend eine Original-Vollmacht mir Original-Unterschrift. Eine Kopie akzeptiere ich nicht. Darüber hinaus verlange ich eine Erklärung, was das Kürzel "ZGV" bedeutet. Den Kostenpunkt "TZ_RA" weise ich vollständig zurück (es zu keinem Zeitpunkt ein Streit beigelegt). Genauso weise ich kontoführungskosten zurück. Wenn sie versuchen, diese beiden völlig überteuerten, nicht titulierten und in meinen Augen frei erfundenen Gebührenposten mit Blick auf den Titel einzufordern, werde ich ohne weitere Vorwarnung Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, sowie eine Beschwerde an die zuständige Anwaltskammer schicken mit Gesuch, Ihnen die Zulassung zu entziehen. Hinsichtlich der Zinsen von vor 2010 mache ich von meinem recht der Einrede wegen Verjährung Gebrauch. Sämtliche Zahlungen sind zuerst auf Gerichtsvollzieher-Kosten und danach auch die Hauptforderung bzw. den Titel selbst zu verrechnen, einer anderen Verrechnung stimme ich nicht zu. Ich erwarte ihre korrigierte Forderungsaufstellung binnen 14 Tagen."

Dann würde ich abwarten. Die Rate erst mal brav zahlen und im Verwendungszweck "nur Hauptforderung" ergänzen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.11.2013 00:36

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#5
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Bzgl. der Forderungsaufstellung sowie Originalvollmacht habe ich heute mit der Schuldnerberatung Kontakt aufgenommen, mit einem ähnlichem Ergebnis wie hier im Forum. Die Kanzlei habe ich nun angeschrieben (per Fax mit Protokoll) und der Forderungsaufstellung widersprochen, um Korrektur gebeten sowie eine Originalvollmacht verlangt. Sobald ich eine Rückmeldung habe, werde ich diese hier posten. Btw.: Die Schuldnerberatung hat mir nahe gelegt, wenn die Kanzlei weiterhin daran festhält, einen Anwalt in diesen Sachverhalt einzubinden.

Danke und viele Grüße
Tumos

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Btw.: Die Schuldnerberatung hat mir nahe gelegt, wenn die Kanzlei weiterhin daran festhält, einen Anwalt in diesen Sachverhalt einzubinden.

In diesem Fall wäre es aus strategischer Sicht ratsam, eine sogenannte negative Feststellungsklage vom Anwalt durchziehen zu lassen. Damit lässt du ein Gericht feststellen, dass diese widersprochenen gebührenposten nicht eingefordert werden dürfen und schon gar nicht über einen Zwang, weil sie einen Titel haben. Grund ist, dass du damit dann auch relativ elegant die Gegenseite den Anwalt bezahlen lässt. Dafür müssen sie aber in Verzug gesetzt werden, insbesondere wenn sie gar nicht reagieren.

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#7
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

quote:
Die Kanzlei habe ich nun angeschrieben (per Fax mit Protokoll)


Hi Tumos,

nur so als Randbemerkung:

Als ich mit denen Stress hatte, habe ich denen auch ein Fax geschickt; dann zwei Tage später mal angerufen und angefragt, wie es um die Thematik steht, die ich im Fax geschrieben habe...
Darauf hin erklärten die mir, dass Faxe bei denen nicht "bei der Büroadresse" ankommen sondern woanders und die so etwa einmal die Woche abgeholt werden...

Sehr professionell :)

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""

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#8
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Darauf hin erklärten die mir, dass Faxe bei denen nicht "bei der Büroadresse" ankommen sondern woanders und die so etwa einmal die Woche abgeholt werden...


Ehrlich gesagt, war ich eher erstaunt! Ich habe die gesamte bisherige Korrespondenz via Fax mit denen erledigt und i. d. R. innerhalb von 2-4 Werktagen per Post eine Antwort erhalten. Bisher scheint es ganz gut zu funktionieren ...

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#9
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Nur mal aus reiner Neugier: Ich habe in den letzten Tagen viele Artikel gelesen. Auch habe ich selbst dabei viel gelernt, daher die nachfolgenden Fragen:

1. Frage: Gibt es irgendwo eine Art "Ablaufdiagramm", wie man beim eintreffen eines Briefes vom Inkasso oder RA vorzugehen hat, was man auf keinen Fall tun sollte und worauf zu achten ist?

2. Frage: Gibt es einen Grundsatz, ob man eine (Raten-)Zahlungsvereinbarung immer mit dem Inkasso/RA oder mit dem Gläubiger vereinbaren sollte? Was ist in diesem Fall mit den Inkasso/RA-Kosten, wenn diese bereits in den Betreibungsprozess involviert sind, jedoch mit dem Gläubiger dann eine Zahlung vereinbart wurde? Bestehen hier Unterschiede, wenn es bereits einen Titel gibt?

Danke
Tumos

-- Editiert Tumos am 16.11.2013 12:01

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1. Frage: Gibt es irgendwo eine Art "Ablaufdiagramm", wie man beim eintreffen eines Briefes vom Inkasso oder RA vorzugehen hat, was man auf keinen Fall tun sollte und worauf zu achten ist?

Wurde ein Inkassobüro zum Forderungseinzug beauftragt finde ich diese Tipps recht hilfreich :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#11
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Wurde ein Inkassobüro zum Forderungseinzug beauftragt finde ich diese Tipps recht hilfreich


Wie ist das, wenn der Gläubiger sagt, dass er das Thema an ein Inkasso/RA abgegeben hat und sich nicht zuständig fühlt?

Wie könnte ein Vorschlag für ein Anschreiben an den Gläubiger aussehen, gibt es da etwas zu beachten?

Ich denke nämlich darüber nach, in allen noch 6 verbliebenen Forderungsangelegenheiten direkt den Gläubiger zu kontaktieren.

Danke und viele Grüße
Tumos

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie ist das, wenn der Gläubiger sagt, dass er das Thema an ein Inkasso/RA abgegeben hat und sich nicht zuständig fühlt?

Dann ist das so. Mann kann den Gläubiger nicht zwingen, sich mit dem Schuldner zu auseinanderzusetzen. Im Endeffekt kommt es auf den Fall an. Inkassos und RA kochen auch nur mit Wasser. Insbesondere schaut sich im Masseninkasso keienr die eigentliche Akte an. Dafür ist gar kein Geld eingeplant. Nach wiederholten Zurückweisungen schaut mit etwas Glück mal einer drüber. Auch die Anwälte einer Kanzlei schauen sich da meist erst an, kurz bevor es zur Klage kommt.

Beachten muss man wenig. Man sollte sich nicht auf Diskussionen einlassen und das auch klarstellen. Man sollte nicht zu viele Infos preis geben. Man sollte sich nciht wiederholen, bestenfalls ein "Ich habe das schon mit Schreiben vom XX.XX. klar gestellt, Diskussionen werde ich nicht führen." oder ähnliches. Keine Brieffreundschaften.

Kommt auf den Einzelfall an und auf den, den man gegenüber hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Habe eben via Fax eine Antwort erhalten von einem der Gläubiger. Ist die Forderungsaufstellung nun korrekt (Siehe Bild), bin mir da nicht sicher bzgl. der Zinsen?




Danke
Tumos

-- Editiert Tumos am 19.11.2013 11:19

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Statt den 7% gilt 5% über Basiszins. Kann man beispielsweise hier errechnen: www.basiszins.de/zinsrechner

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Okay, Danke! Ich habe das mal durchgerechnet, sind ca. 10€ Unterschied ... ich werde das auf jeden Fall denen mitteilen.

Derzeit überlege ich, wie ich die Forderung begleiche. Am liebsten als komplette Einmalzahlung. Allerdings mit Blick auf meine lfd. Kosten, Zahlungen an Gläubiger sowie die bevorstehen Feiertage komme ich zu der Einsicht, dass ich es mir nicht leisten kann. Bleibt noch der Weg der Ratenzahlung, oder gibt es noch andere Ideen? Was wäre bei Ratenzahlung zu beachten?

Danke
Tumos

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo,
habe die nächste Forderungsaufstellung bekommen, sehr undurchsichtig und ich denke, auch nicht korrekt. Ich habe sie mal hochgeladen (Achtung: 3 MByte PDF Datei), wäre für einen prüfenden Blick dankbar?

DID Forderung

Nachtrag: Die eingehenden Zahlung laufen ohne Schuldeingeständnis.

Danke
Tumos

-- Editiert Tumos am 19.11.2013 17:04

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was wäre bei Ratenzahlung zu beachten? <hr size=1 noshade>

Nicht viel, überweise einfach, was du kannst. Im Verwendungszweck ein "Nur Hauptforderung" dazu schreiben. Wenn es möglichst hohe Zahlungen sind bzw. möglichst wenige Raten, wird auch nicht viel passieren, ehe du das beglichen hast.

Hinsichtlich der zweiten Forderungsaufstellung. Folgendes rausstreichen:
- Kontoführung von 2001 (verjährt und Unsinn).
- Adressermittlung von 2001 (verjährt)
- Adressermittlung von 2011 (nur wenn es notwendig war, vermutlich bist du seit 1998 sicherlich einmal umgezogen, dann streicht man es nicht).
- Sämtliche Zinsen bis Ende 2009 streichen (verjährt)
- Zinsen auf Zinsen streichen (dürfte verbotener Zinseszins sein)
- Zinsen sind hier anscheinend teilweise falsch berechnet. Die Hauptforderung beträgt 1297,04€. Zinsen in 2012 sind laut www.basiszins.de/zinsrechner 66,41€. Berechnet haben sie aber 66,59€. Die Differenz ist gering, das war auch nur eine Stichprobe aber ich würde mir das von denen mal erläutern lassen.

Ich würde es so formulieren:
"Hallo Inkassobüro. Hinsichtlich der Forderungsaufstellung verlange ich folgende Bereinigung: Sämtliche Zinsen von vor 2010 sind zu streichen, da sie verjährt sind. Ausgenommen die titulierten Zinsen. Die Zinseszinsberechnung ist zu streichen, denn die ist laut §289 BGB ausdrücklich verboten. Kontoführungskosten aus 2001, sowie Adressermittlungskosten aus 2001 sind zu streichen, da sie verjährt sind. Vorsorglich widerspreche ich bereits weiteren Kontoführungskosten, Inkassokosten oder Teilzahlungsgebühren. Die Mahnkosten aus 2012 erschließen sich mir nicht. Sie haben im Titel bereits Inkassogebühren und andere nicht nachvollziehbare Posten, sowie auch Auslagenpauschalen enthalten.
Bei der Prüfung der Zinsen ist mir beispielsweise bei den Zinsen aus 1297,04€ Hauptforderung für 2012 ein Betrag von 66,41€ errechnet worden. Bei ihnen sind aber fälschlicherweise 66,59€ angegeben.

Ich erwarte ihre korrigierte Forderungsaufstellung binnen 14 Tagen. Meine Zahlungen sind grundsätzlich zuerst auf die Hauptforderung zu verrechnen, danna uf die Nebenforderungen und als letztes auf die Zinsen, einer anderen Verrechnung stimme ich nicht zu."

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum versuchst Du nicht einen Vergleich auszuhandeln ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#19
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Warum versuchst Du nicht einen Vergleich auszuhandeln ?


Warum? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein Vergleich nur bei einer vollständigen Einmalzahlung gewährt wird, also bei keiner Ratenzahlungsvereinbarung?

Danke
Tumos

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein Vergleich nur bei einer vollständigen Einmalzahlung gewährt wird, also bei keiner Ratenzahlungsvereinbarung?

Das kommt auf die Situation drauf an. Auf jeden Fall muss der ganze Unfug weg, so oder so. Wenn nichts pfändbar ist bei dir und das schon seit vielen Jahren, ist die Bereitwilligkeit eines Vergleichs deutlich höher.

Hier im vorliegenden Fall dürfte, da du bereits mit Zahlungen angefangen hast, die Bereitschaft für einen Vergleich erst mal nicht mehr gegeben sein. Nur vom Gefühl her.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie sieht Deiner Meinung nach Dein score aus ?
Laufen noch andere Beitreibungsversuche ?
Andere Schulden ? Tituliert ?
Kinder ? Verh ?
Gäbe es was zu pfänden ?

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Wie sieht Deiner Meinung nach Dein score aus ?

73,9% ... Tendenz steigend, da ich zunächst alle Gläubiger aus der Schufa befriedigt habe. Soll bedeuten, ich habe überall einen Erledigungsvermerk.

quote:
Laufen noch andere Beitreibungsversuche ?
Andere Schulden ? Tituliert ?

Ja, sind aktuell noch 6 übrig, fast alle tituliert. Aber eine EV gab es seit 2008 nicht mehr.

quote:
Kinder ? Verh ?

Jup, 3 Kinder und verheiratet

quote:
Gäbe es was zu pfänden ?

Nun, im Luxus leben wir nicht, habe ein Netto von ca. 2,2k€ pro Monat. Ansonsten das übliche, Auto, Computer, Fernseher ... nichts zu pfänden.

Abgesehen davon, für alle der o. g. 6 Gläubiger, würde ich für jeden eine Ratenzahlunsgvereinbarung machen. Das Gesamtvolumen aller Gläubiger liegt bei knapp 10k€, wobei die Daten aufgrund fehlerhafter Angaben der Gläubiger/Inkasso/RA noch nicht korrigiert sind.

Nachtrag: Gibt es soetwas wie umschulden, wodurch die Gläubiger bezahlt werden und man nur noch eine Rate zu begleichen hätte? Ist das realistisch?

VG
Tumos

-- Editiert Tumos am 20.11.2013 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ok - bei 3 Kids und 2200 € Einkommen würden Pfändungsversuche (Konto/Lohn)ins Leere laufen

Der score der Ehe Frau ist im grünen Bereich ?
Schulden laufen nur auf Dich ?

Du bist unter 35 oder drüber ?

Vorher Vergleiche aushandeln ( Tenor : Familienmitglied leiht mir einmalig und zweckgebunden xy € gegen Rückgabe des Titels bzw Erledigungsschreiben etc pp ...)
Und dann versuchen das Geld aufzutreiben
So würde eine Umschuldung einen Sinn machen
Natürlich vorher checken ob man dann die Summe xy auch bekommt

Anregungen - Formulierungshilfe gibts auch kostenlos im FSB Forum und natürlich bei "google"





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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Der score der Ehe Frau ist im grünen Bereich ?
Schulden laufen nur auf Dich ?

Ja, sie hat irgendwas über 95%, Schulden laufen nur auf mich und entstanden vor unserer Ehe.

quote:
Du bist unter 35 oder drüber ?

Bin drüber, 37.

quote:
Natürlich vorher checken ob man dann die Summe xy auch bekommt

Okay, gehen wir mal davon aus, dass kein Geld mehr aufzutreiben ist, dann bleibt ja nur noch Ratenzahlung. Ob man hier noch ein entgegenkommen für ein Vergleichsangebot hat, wage ich zu bezweifeln?

Danke
Tumos

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Gegenseite könnte aber - falls Du die zahlungen einstellst - angesichts des scores nichts machen da Pfändungsversuche fruchtlos sein werden
(Bin selbst eX Inkasso MA )

Poste mal im FSB Forum

http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/index.php

Wichtig : Die Ehe Frau soll unter keinen umständen Schuldanerkenntnisse unterschreiben (wird in der Branche gelegentlich versucht den Ehepartner mit ins Schulden boot zu holen )

Zahlungen immer zweckgebunden tätigen (nur hauptforderung)




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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo,
es gibt zu diesem Thema wieder Neuigkeiten, wo ich die Hilfe der Community benötige.

Der DID schrieb mir nun auf mein Schreiben bzgl. der Korrektur der Forderungsaufstellung folgendes:

quote:<hr size=1 noshade>... in Erledigung ... fügen wir anliegend eine detaillierte Forderungsberechnung unter Berücksichtigung der Einrede der Zinsverjährung bei.

Die Kontoführungsgebühr entstand für die kontenmäßige Erfassung und Fürhung aller im Zusammenhang mit der offenstehenden Forderung und deren Einzug erforderlichen Daten durch das Inkassounternehmen. Da der Gesetzgeber im Okt. 2013 die Erstattungsfähigkeit von Kontoführungsgebühren geändert hat, berechnen wir seit November 2013 keine solchen Kosten mehr. Bis zum Inkrafttreten der Änderung verursachten Kontoführungsvergütungen sind jedoch gemäß §§ 280 , 286 BGB als Verzugsschaden zu ersetzen. <hr size=1 noshade>
Ist das korrekt, was hier behauptet wird?

Danke
Tumos

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie sieht die Forderungsaufstellung denn im Moment aus? Natürlich ist das, was die schreiben vollkommen falsch. Darüber diskutiert man aber nicht mit denen. Einfach stur bleiben und auf keine Diskussion einlassen. Ich würde mal gerne die Aufstellung sehen, die sie dir nun zugeschickt haben.
Der Gesetzgeber hat auch keinerlei Gesetze hinsichtlich Kontoführungsgebühren geändert.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Anschreiben:
Forderungsaufstellung: DID

Danke
Tumos

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ok. Ich würde noch die Adressermittlung aus 2001 streichen. Die ist ebenfalls verjährt. Dass die nur 4% Zinsen haben wollen, würde mich nicht weiter stören. Eigentlich dürften sie 5% über Basiszins fordern, sei es drum. Die Adressermittlung aus 2011 war vermutlich gerechtfertigt, da du in den vielen Jahren bestimmt mal umgezogen bist.

Die Kontoführungskosten natürlich auch streichen.

Bleiben also an Schuld 345,56€. Kannst du das als Zahlung anbieten? Viel mehr Entgegenkommen wirst du nicht bekommen vermute ich.

Bei den Kontoführungskosten nur ein kurzes "Zahle ich nicht, egal was sie erzählen. Versuche, nicht titulierte Fantasiegebühren mittels Titel zu erpressen werden umgehend zur Strafanzeige gebracht."
wenn du das Geld hast, überweise es und schicke einen Brief nach mit der deutlichen Aufforderung, binnen 14 Tagen den entwerteten Titel im original zuzusenden, ansonsten würdest du Strafanzeige wegen Nötigung und Klage auf Herausgabe des Titels anstrengen, dazu einen Anwalt auf deren Kosten einschalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Okay, vielen Dank!

In dem Zusammenhang habe ich mal noch etwas eingescannt und Bitte um eure Meinung:

Inkassvollmacht: Die Vollmacht scheint mir wieder eine Kopie zu sein (wurde in Farbe eingescannt). Irgendwie bekomme ich keinerlei "originale" Vollmachten.

Vorpfändung: Dieses Dokument habe ich noch zum o. g. Sachverhalt gefunden (Erhielt ich Ende 2012). Gibt es so etwas wie eine Vorpfändung wirklich oder ist das nur wieder eine Drohung? Auch werden hier keine Kontoführungskosten genannt ...

Danke
Tumos

-- Editiert Tumos am 09.12.2013 23:57

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