Inkasso, MB und Umzug

23. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)
Inkasso, MB und Umzug

Ich habe mir da gerade mal so ein Inkasso eingefangen. Unverhofft kommt gelegentlich :)

Debitor Inkasso GmbH möchte für ein Zeitschriftenabo kassieren. Zzgl zur Hauptforderung (die Rechnung hatte ich wirklich vergessen) 32€ Inkasso, 2,50€ Konto und 6,50€ Schreibkosten.

Ich hab mich ja eigentlich über den Brief gefreut - etwas abwechslung in meinem tristen Leben... ^^

Nun habe ich auch schon mein Antwortschreiben verfasst - die natürlich fehlende Vollmacht / Abtretungsurkunde bemängelt und für den Fall weiterer Anschreiben ohne Legitimation meine bereitwillige Kommunikation zur Erbauung ihrer Mitarbeiter für 32€/Schreiben angeboten.
(Ist es nicht so, dass ein Kaufmann ein Angebot ausdrücklich ablehnen muß, wenn er eines bekommt?)

Mein Problem ist jetzt aber...
ich werde in ca. einem Monat umziehen.

Was passiert, wenn die jetzt tatsächlich einen MB beantragen, der ja dann nicht zugestellt werden könnte...

Folgt das Gericht einem ordinären Nachsendeantrag? Ich möchte mir diesen köstlichen Spaß ja nicht dadurch verderben, dass ich hinterher irgendwie durch öffentlichen Aushang oder so die Widerspruchsfrist versäume.

Weiß jemand, wie das Gericht mit dem MB verfahren würde, wenn er nicht zustellbar ist?

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8 Antworten
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#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

von sonstigen inhalt ihres postings abgesehen.

kann ein mahnbescheid nicht zugestellt werden muss der antragsteller eine neue adresse benennen. gelingt ihm das nicht wird es nichts mit dem mahnvenfahren. normalerweise folgt die post dem nachsendeantrag und teilt die neue adresse dem gericht mit (idealerweise...).

öffentlich zugestellt kann zwar eine klage und auch der vollstreckungsbescheid nicht jedoch der mahnbescheid werden.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Die eigentliche Forderung (das Abo) hast Du beglichen ?

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#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Ja. Klar. Die Hauptforderung zzg. bisschen Mahngebühr habe ich natürlich gleich überwiesen - selbstverständlich nicht an das Inkassounternehmen.

Finde ich ja beruhigend - meinem Umzug steht also nichts entgegen. Ich warte dann mal geduldig, ob denn ein Mahnbescheid wirklich folgt.

Bin ja mal sehr gespannt, ob sie mein Angebot entgeltlicher Erbauungskommunikation annehmen werden. Ich dachte daran, meine Schreiben vielleicht mit einigen in der Sache gleichermaßen sinnlosen wie aufmunternden Textbausteinen aufzufüllen - hat wenigstens der Agent was davon ;)

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#4
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Es scheint, der ganze Spaß findet ein vorzeitiges Ende...

Als Reaktion auf mein freundliches Anschreiben erhielt ich folgende Mitteilung.

Sehr geehrter Herr ...,

wir überreichen Ihnen in der Anlage eine Aufstellung, die sämtliche zu Ihrer Person gespeicherte Daten enthält.

(Anm: Ich nehme mal an, das ist die Reaktion auf den Folterfragebogen :) )

Die Daten wurden uns von unserem Auftraggeber übermittelt.
Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgte nicht.

Zweck der Speicherung war die Erfüllung des uns von unserem Auftraggeber erteilten Inkassoauftrages.

Das Inkassoverfahren wurde eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens haben wir unserem Auftraggeber gemeldet.

Aufgrund der Einstellung des Inkassoverfahrens sind die Daten mit einem Sperrvermerk versehen.

Mit freundlichen Grüße
-Geschäftsleitung-
i.A. Ass. jur. ...

In der Anlage gibts dann zwei Blätter, einmal eine Art Ausdruck aus deren Computersystem mit den gespeicherten Daten (Name Adresse, Forderung und Gebühren, Vermerk zur Vorlage an die Geschäftsleitung, Vermerk Mahn-Ende 31.10.2006). Auf dem nächsten Blatt eine kopierte "Inkassovollmacht... zum Einzug ihrer ausgemahnten Forderungen aus Prämienzuzahlungen".

Ich habe keine Präme bekommen und wurde auch nie zur Zahlung einer Zuzahlung aufgefordert... lediglich mein Jahresabo war nicht bezahlt. - Na ja.

Es scheint mir - so ich den Text richtig deute - dass mit einem einzigen Schreiben dem Inkasso-Unternehmen die Lust zu nehmen war. Momentan starre ich etwas ungläubig auf das Schreiben. Wenn die das mit dem Mahn-Ende und der Einstellung des Verfahrens ernst meinen... erhalte ich ja gar keine Textbaustein-Briefe mehr... :(

-- Editiert von mega am 08.11.2006 15:30:30

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Lehn doch noch die Vollmacht wg eingescannter Unterschrift ab und fordere eine Neue an (Fristsetzung) ;)

Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Urkunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)

Gruß
Thehellion

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#6
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Die haben die Vollmacht so oft kopiert, dass ich fast nicht mehr lesen kann, dass sie vom 17.10.2003 ist... mal abgesehen davon, dass sie überhaupt nicht zur Forderung passt.

Ich muß nochmal das BDSG wälzen... wenn die Daten über mich speichern, die sie nicht benötigen, weil sie keinen Inkassoauftrag hatten, weil sie nicht ordnungsgemäß bevollmächtigt waren.... gehören die Daten doch eigentlich gelöscht und nicht gesperrt, oder irre ich mich da?

Sinn macht das Ganze natürlich nicht mehr wirklich, jetzt da die schon freiwillig die Segel gestrichen haben. Aber vielleicht noch ein kleines bisschen Spaß... ;-)

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

schick den kompletten TFFFF Fragebogen zum Landesdatenschutzbeauftragten (bundesdatenschutz.de unter erwähnung der uralten vollmacht
geht auch online !

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#8
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

NA den Brief an das Inkasso würde mich auch mal Interessieren, ich krieg die nur durch zig Briefe von der Backe :(

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"Recht haben heisst nicht Recht bekommen"

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