Mahnbebühr CCS INKASSO

8. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbebühr CCS INKASSO

Hallo zussammen,

ich habe vor gewisser Zeit bei Rossmann für 31 Euro gekauft, leider wurde der Betrag nicht erfolgreich abgebucht.
Danach kam ein Brief von CCS Inkasso im Auftrag von PAYONE GmbH mit Mahngebühr i.H.v. 44,10 Euro (Bankrücklastschriftkosten 3,80 Euro, Geschäftsgebühr 36,75 Euro, Adressermittlungskosten 10 Euro, Post- und Telekommunikationspauschale 7,35) Für mich ist auf jedem Fall die Geschäftsgebühr umstritten, weil die vor diesem Brief keine Mahnung geschickt haben. Auf jedem Fall sind die Kosten echt unverschämt. Ich habe mich natürlich beschwert und geschrieben, dass ich die Kosten nicht anerkennen kann. Vor paar Tagen kam wieder ein Brief, in dem sie mich nochmal auffordern, den Betrag zu bezahlen mit Hinweis, dass sie sonst einen Mahnbescheid beantragen werden. Ich wollte mich auch an PAYONE wenden, leider steht da dieselbe E-Mail wie von CCS Inkasso.
HF, Bankrücklastschriftkosten und Adressermittlungskosten wurden natürlich schon bezahlt.

Zwei Fragen dazu:
Sind die Kosten wirklich berechtig?
Werden die den Mahnbescheid wirklich einleiten und wenn ja: hat jemand einem Mahnbescheid von denen widersprochen? Wie gings weiter?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von voules):
weil die vor diesem Brief keine Mahnung geschickt haben.

Da es aber eine Mahnung gab, ist das nicht relevant.



Zitat (von voules):
Auf jedem Fall sind die Kosten echt unverschämt.

In der Inkassowelt ist das sogar ein echtes Schnäppchen ...
Zahlen muss man sie aber nicht, da man nur den Schaden ersetzen muss, hier aber kein Schaden in Form von Geschäftsgebühr und Post- und Telekommunikationspauschale entstanden ist.



Zitat (von voules):
Werden die den Mahnbescheid wirklich einleiten

Mitunter machen die das, ja.



Zitat (von voules):
hat jemand einem Mahnbescheid von denen widersprochen?

Ja



Zitat (von voules):
Wie gings weiter?

Die werden ohne Ende weiter mit Bettelbriefen nerven.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Inkassowelt ist das sogar ein echtes Schnäppchen ...
Zahlen muss man sie aber nicht, da man nur den Schaden ersetzen muss, hier aber kein Schaden in Form von Geschäftsgebühr und Post- und Telekommunikationspauschale entstanden ist.

Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage?

Zitat (von Harry van Sell):
Die werden ohne Ende weiter mit Bettelbriefen nerven.

Kommt es aber nicht zu einem Gerichtverfahren? Kann ich mir schlecht vorstellen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die wissen, dass viele Richter deren Gebührentreiberei nicht akzeptiert. Daher gehen sie tatsächlich selten in Gerichtsverfahren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

UpDate:

Nach dem CCS INKASSO hat sich BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH bei mir gemeldet. Sie haben wieder eine Mahngebühr in Rechnung gestellt und gefordert den von CCS INKASSO in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen, sonst werden sie 'rechtliche Schritte einleiten'. Ich meite drauf, dass ich die Mahngebühr nicht anerkenne und dem Mahnbescheid widersprechen werde. (Das habe ich auch getan). Zwischendurch haben sich deren Anwälte gemeldet (Hörnlein & Feyler Fachanwälte). Von denen sind paar Bettlerbriefe gekommen (ich soll's mir das Ganze noch überlegen) und haben mit einer Klage gedroht)). Drauf habe ich sie freundlich gebetet sich zu ver*****n und selbst gedroht, dass ich bei weiteren Kontaktversuchen oder einer Einmeldung an Schufa rechtliche Schritte einleiten werde. Seit Mehr als 2 Wochen gibt es keine Antwort von denen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dieses "Spielchen", also insbesondere die doppelten Inkassogebühren und Co. sind sowieso nicht legal. Das wissen die auch. Wenn man sich dann wehrt, folgt meist wirklich nichts mehr. Die setzen halt auf Einschüchterung. Das ist für mich eigentlich eine Straftat (Nötigung).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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