CCS Inkasso

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Blackmamba38
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)
CCS Inkasso

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ende letzten Jahres habe ich eine Tankrechnung von 25€ mit meiner Karte gezahlt,das ganze mit Unterschrift. Als das Geld dann abgebucht werden sollte, lies meine Bank die Lastschrift zurückgehen, da inzwische eine andere Lastschrift abgebucht wurde und mein Konto so nicht mehr ausreichend gedeckt war. Mir war nicht bewußt, das die 25€ mit Unterschrift nicht "sicher" waren.

In der folge versuchte die Tankstelle,bzw das Unternehmen was für die Lastschriften zuständig ist,das Geld nochmals zuzüglich enstandener vorheriger Kosten einzuziehen,allerdings immer zu einem Zeitpunkt, an dem mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. (bin leider seit kurzem Arbeitsuchend und habe deshalb einen finanziellen Engpass)

Ich wurde aber von diesem Unternehmen zu keiner Zeit angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, ich hatte schlichtweg keine Kontodaten,wo ich das Geld hätte selber hin überweisen können.

Nun kam vor gut 2 Wochen ein Schreiben von CCS Inkasso,indem ich aufgefordert wurde 109,40€ zu zahlen. Hier die genaue Aufstellung:

Hauptforderung 25€
Bankrücklastschriften 10,50€
Verzugsschaden (Tankstelle) 9,90€
Adressermittlungskosten 10€
Geschäftsgebühr (§§280,241,286 BGB ,Nr. 2300 VV RVG) 45€
Auslagen (§§280,241,286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 9€

Also unterm Strich 109,40€

Ich habe dem Inkassobüro dann direkt eine email geschrieben, das ich die Hauptforderung ihres Mandanten + Auslagen bezahlen möchte und sie mir bitte die Kontaktdaten geben sollen, ich aber ausdrücklich den Kosten des Inkassobüros wiederspreche. Ich habe erklärt, das ich nichts dafür kann,das man "direkt" ein Inkassobüro beauftragt, ohne mich überhaupt vorher kontaktiert zu haben.

Heute kam dann der nächste Brief von dem Inkassounternehmen,jedoch ohne Kontaktdaten des Mandanten. Man wollte mir halt mitteilen,das alles seine Richtigkeit hat und man auch diese Gebühren erheben dürfte.
Ich habe daraufhin nochmals,in einer email, ausdrücklich erklärt, das ich bereit bin, die Hauptforderung + Auslagen zu bezahlen,allerdings nicht die 54 € die das Inkasso unternehmen haben möchte. Mit der selben Begründung wie beim ersten Mal, mit der nochmaligen Bitte um die Kontaktdaten, da ich sonst das Geld ja nicht überweisen kann. Der Forderung des Inkassounternehmens habe ich nochmals ausdrücklich wiedersprochen!

Das ganze ist natürlich ziemlich blöd gelaufen und ich möchte natürlich die gerechtfertigte Summe bezahlen,allerdings keine Inkassokosten,da das Inkassounternehmen in meinen Augen viel zu zügig eingeschaltet wurde,ohne mich überhaupt selbst einmal kontaktiert zu haben, um mir die Chance zu geben,das Geld selber zu überweisen.

Was kann ich Eurere Meinung nach nun machen? Das Inkassounternnehmen wird die Kontaktdaten wohl kaum rausrücken,weil sie ja selber Interesse daran haben,das ich Geld an sie zahle und somit auch die gesammte Summe akzeptiere. Das möchte ich allerdings nicht!

Die Firma die für die Zahlungen in die Tankstelle zuständig ist, heißt übrigens Ingenico Payment Services GmbH.

Gruß

Blackmamba

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du kannst auch direkt ans Inkasso zahlen, wenn du z.B. im Verwendungszweck klar stellst womit die Zahlung zu verrechnen ist. Ich würde zahlen: Hf plus Rücklastschrift 5,- plus Adressermittlung 10,- plus Auslagen 2,50

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blackmamba38
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Du kannst auch direkt ans Inkasso zahlen, wenn du z.B. im Verwendungszweck klar stellst womit die Zahlung zu verrechnen ist. Ich würde zahlen: Hf plus Rücklastschrift 5,- plus Adressermittlung 10,- plus Auslagen 2,50


Danke sehr....

Ok,die Rücklastschrift wären in dem Fall 10€,da es zweimal zurück gegangen ist, wären dann insgesamt 47,50€
Verwendungszweck:Aktenzeichen ......
Verwendungszweck 2:Hauptforderung/Unkosten Ingenico GmbH

Das sollte so reichen!?

Dem Inkasso Unternehmen per email mitteilen, das es sich bei der Zahlung ausdrücklich um die Hauptforderung und die zusätzlich enstandenen Kosten der Firma Ingenico Payment Services GmbH handelt und diese auch so weiterzuleiten sind.
Weitere Forderungen seitens CCS Inkasso erkenne ich nicht an! Die Zahlung wird ausdrücklich nur an CCS Inkasso geleistet,weil keine Bankverbindung des Mandanten bekannt ist!

Kann ich das so machen oder sollte ich das anders machen/formulieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Ok,die Rücklastschrift wären in dem Fall 10€,da es zweimal zurück gegangen ist, wären dann insgesamt 47,50€

Nein! Wenn ein Unternehmen nach erfolgloser erster Lastschrift es noch einmal versucht ohne sich vorher mit dem Schuldner kurzzuschließen, ist das deren Privatvergnügen. Die Kosten sind nicht von dir zu tragen.
Ich würde an deiner Stelle folgendes in den Verwendungszweck schreiben: "Aktenzeichen" Nur Hauptforderung, Rücklastschrift, Adressermittlung, Zinsen, Mahnschreiben

Sicherheitshalber würde ich das dem Inkassobüro auch noch einmal per Einwurfeinschreiben mitteilen und dabei auch noch die Eintragung bei Auskunfteien, sowie telefonische oder persönlichen Kontaktaufnahme untersagen.

Stelle dich noch auf ein paar böse Briefe ein. Auf diese würde ich dann nicht mehr reagieren, außer es kommt ein Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht). Diesem würde ich dann widersprechen. Das muss dann aber beim Gericht geschehen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blackmamba38
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Zitat:
Ok,die Rücklastschrift wären in dem Fall 10€,da es zweimal zurück gegangen ist, wären dann insgesamt 47,50€

Nein! Wenn ein Unternehmen nach erfolgloser erster Lastschrift es noch einmal versucht ohne sich vorher mit dem Schuldner kurzzuschließen, ist das deren Privatvergnügen. Die Kosten sind nicht von dir zu tragen.
Ich würde an deiner Stelle folgendes in den Verwendungszweck schreiben: "Aktenzeichen" Nur Hauptforderung, Rücklastschrift, Adressermittlung, Zinsen, Mahnschreiben

Sicherheitshalber würde ich das dem Inkassobüro auch noch einmal per Einwurfeinschreiben mitteilen und dabei auch noch die Eintragung bei Auskunfteien, sowie telefonische oder persönlichen Kontaktaufnahme untersagen.

Stelle dich noch auf ein paar böse Briefe ein. Auf diese würde ich dann nicht mehr reagieren, außer es kommt ein Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht). Diesem würde ich dann widersprechen. Das muss dann aber beim Gericht geschehen.

Gruß

Shihaya


Ich danke dir vielmals,so werde ich es machen!

Ich hatte schon einmal etwas ähnliches, wo ich meine Hauptforderung/Nebenkosten schon bezahlt hatte,da habe ich vom Inkassobüro auch ständig Briefe erhalten,habe diese aber auch ignoriert und nur einmal auf die bereits bezahlte Summe verwiesen. Seit geraumer Zeit, haben die sich auch nicht mehr gemeldet, dann werde ich das da auch so handhaben!

Betrag wäre denn also 42,50€.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blackmamba38
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe Ende Februar 27.02. 55€ überwiesen und auch in der email geschrieben,das die ausdrücklich für den Mandanten des Inkassobüros ist und dies bitte weiter zu leiten ist.

Was passiert nun,vor 2 Wochen bekommen ich auf einmal einen Brief von Ra Hass,wo er immer noch den Gesamtbetrag einfordert. Ich habe ihn darauf hibgewisen,das ich das Geld an CCS Inkasso überwiesen habe. Nun wollte sie einen einzahlungbeleg haben,ich habe ein Printscreen von der Onlineüberweisung dort per Onlinenachricht hingeschickt und ausdrücklich geschrieben,das ich keine Zahlung an das Inkasso Büro und an den RA leisten werde,da der Mandant bis heute keinen direkten Kontakt zu mir aufgenommen hat. Nicht eine Zahlungserinnerung oder Mahnung,sofort Inkasso und danach RA.

Wie ist das von rechtlicher Seite her, ein Gläubiger kann doch nicht wie er lustig ist,sofort ein Inkasso Büro einschalten und mir die Kosten zumuten oder wie ist das genau? Ich kann es mir aber nicht wirklich vorstellen,das es so rechtens ist,sonst würde das ja jeder machen. Irgend welche Fristen muß doch auch ein Gläubiger einhalten und zumindest doch eine Mahnung geschickt haben.

Meint Ihr,ich soll es nun bei den bezahlten 55€ belassen? Ich sehe nicht ein die voreilig eingeschaltetetn Inkasso/RA zu bezahlen,da es dafür überhaupt keine Notwendigkeit gab und ich ja zahlungswillig war!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)
Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 265.889 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen