Hallo zusammen,
meine Frau hat Post vom Amtsgericht bekommen wegen eine Zwangsvollstreckungssache der oben genannten, diese fordern einen Betrag von 1206,69€, die Hauptforderung stammt aus 2009 aber meine Frau weiß nicht um was es sich handelt, in der Forderungsaufstellung ist auch nicht ersichtlich.
Wenn dieser Betrag nicht beglichen wird muss Sie am 22.05. die vermögensauskunft abgeben.
Da dieses Inkassounternehmen und deren Anwalt nicht grade für Seriösität bekannt ist, brauche ich euren Rat.
Liebe Grüße
Real Solution Inkasso / KODIAK Rechtsanwaltsgesellschaft
Kannst du mal etwas genauer werden: Was für deine Post war das und von wem? Das Amtsgericht verschickt normalerweise keine Zahlungsaufgorderungen, sondern Bescheide. Hast du den Titel (Vollszreckungsbescheid) vorliegen?
fm89 meint dieses Formular: https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/vbgesamt.png
Wenn ja, wann habt ihr das zum ersten Mal gesehen?
Und die Post war von einem Gerichtsvollzieher oder?
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Moin
Ja, habe ich vor mir liegen.
ZitatKannst du mal etwas genauer werden: Was für deine Post war das und von wem? Das Amtsgericht verschickt normalerweise keine Zahlungsaufgorderungen, sondern Bescheide. Hast du den Titel (Vollszreckungsbescheid) vorliegen? :
Und wann habt ihr den zum ersten Mal zu Gesicht bekommen? Die Adresse stimmt? Sprich: Sie hat damals dort gewohnt?
Hi
Das ist das 1. mal das wir das gesehen haben, die Adresse ist unsere aktuelle.
WANN habt ihr den nun zum ersten Mal gesehen? Ist das länger als 14 Tage her? Und der VB wurde wann ausgestellt? Und damals, als er ausgestellt wurde, habt ihr ebenfalls bereits unter dieser Adresse gewohnt? Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen.
-- Editiert von mepeisen am 03.05.2019 12:06
Vollstreckungsauftrag ist vom Gerichtsvollzieher mit dem 25.3.19 gestempelt.
Das schreiben haben wir am 20.4.19 erhalten.
Nein, meine Frau wohnte damals wo anders... wir kannten uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Sorry wenn du mir alles aus der Nase ziehen musst aber ich kenne mich mit sowas nicht aus.
Gruß aus Aachen
Schau nochmal in meinen ersten Beitrag. Dort in dem Link. Dieses Formular, was ich verlinkt habe. Habt ihr das jemals erhalten oder nicht?
Nein das haben wir nie erhalten
ok. Dann die nächste Frage: Im Schreiben des Gerichtsvollziehers steht etwas davon, von welchem Gericht der Titel sein soll und um welches gerichtliche Aktenzeichen es geht?
Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hamburg vom 17.3.09
Az.: 09-4465103-0-9
OK. Dann sollte deine Frau dort ggf. mal anrufen und höflich nachfragen. Deine Frau sollte ihren Namen und ihre aktuelle und ehemalige Adresse benennen. Höflich fragen, ob die Adresse stimmt bzw. von wann der Titel ist, wer der Gläubiger ist und ob sie davon eine Kopie erhalten könne.
Falls es eine Personenverwechslung ist, also die Adresse nicht stimmt, kann man dagegen ggf. angehen. Der Weg wäre: Beim Gericht (also in Hamburg) Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Als Begründung: Titel nicht erfolgreich zugestellt und als Beweis legt man beispielsweise eine Kopie einer aktuellen Meldeauskunft dazu.
Ggf. parallel bei Gerichtsvollzieher entweder mit Verweis auf die falsche Zustellung einen Aufschub erbitten oder beim örtlich für euch zuständigen Amtsgericht per einstweiliger Verfügung gegen die Vollstreckungsmaßnahme vorgehen.
Wenn ihr euch unsicher seid, lasst ihr die Schritte von einem Anwalt machen. Wichtig ist halt, dass man vorher weiß, ob das wirklich eine Verwechslung ist bzw. eine falsche Adresse.
Das Inkasso hat dann eine Wahl: A) sie geben zu, dass deine Frau die falsche Person ist. Das ist für euch gut. Oder B) sie beharren darauf, dass sie die richtige ist. Dann sollte aber angesichts der falschen Adresse der Titel aufgehoben werden.
Ggf. sollte man das auch etwas davon abhängig machen, was das inhaltlich für Schulden sind. Ob deine Frau etwas vergessen hat, bevor sie zu dir gezogen ist.
Sollte aber die Adresse richtig sein und sie damals bei Zustellung auch dort gewohnt haben, sieht es schlecht aus, den Titel loszuwerden. Dann kann es nur um Schadensbegrenzung gehen.
Das werden wir von einem Anwalt machen lassen, denke mal die Rechtschutz tritt in Kraft.
Vielen Dank für deine Hilfe.
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