Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Verjährungsrecht.
Angenommen eine Bank kündigt ein Girokonto, da der Dispo aufgrund Arbeitslosigkeit nicht mehr ausgeglichen werden kann (bzw der Kontoinhaber kann die vereinbarten Raten zur Rückzahlung nicht mehr einhalten). Daraus resultiert natürlich ein negativer Eintrag bei der Schufa. Die Bank übergibt die Forderung an ihren Anwalt, welcher einen Vorschlag zur Ratenzahlung macht und einen aktuellen Forderungsbetrag nennt. Der ehemalige Kontoinhaber nun akzeptiert diesen Betrag nicht, da er kurz vorher an die Bank direkt noch eine Rate überwiesen hat, welche in der Forderung nicht berücksichtigt ist weil es sich zeitlich überschnitten hat. Er fordert nun bei dem Anwalt eine aktuelle Forderungsaufstellung unter Berücksichtigung dieser zuletzt gezahlten Rate an. Hierauf erfolgt seitens des Anwaltes keinerlei Reaktion mehr.
Wann ist die Forderung der Bank verjährt und wann kann aufgrund Verjährung eine Löschung des Schufaeintrags gefordert werden?
Viele Grüße,
Sandra
Verjährung Bankforderung?
Verjährungsfrist dürfte entsprechend 3 Jahre betragen, beginnend mit dem 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Gut, ich sehe das richtig dass also der Zeitpunkt der Kontokündigung gilt? Zählt denn das Anwaltsschreiben und meine Reaktion darauf nicht als Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, so dass die Frist quasi neu anfängt zu laufen? Das Anwaltsschreiben kam im Mai/Juni 2003, direkt danach habe ich darauf geantwortet. Die Kontokündigung selbst erfolgte meiner Erinnerung nach auch im Jahr 2003, es könnte aber auch Ende 2002 gewesen sein. Somit wäre die Angelegenheit dann am 31.12.2006 verjährt, richtig? Was wäre dann mit dem Schufaeintrag? Muß dieser sofort gelöscht werden?
Ich hatte mal was im Kopf, dass die Verjährungsfrist nur 2 Jahre beträgt.... scheint sich aber geändert zu haben.
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Die Verjährung beginnt gem. § 212 I 1 BGB
neu zu laufen wenn der schuldner eine rate o.ä. zahlt.
daher beginnen die 3 jahre erst am ende des jahres in dem sie die letzte rate gezahlt haben - korrespondenz mit anwälten o.ä. führen aber nicht zur unterbrechung, sondern hemmen nur, was für ihren fall aber irrelevant sein dürfte. anderes gilt wenn sie in ihrem schreiben den anspruch anerkennt haben, dann läuft mit dem schreiben die frist entsprechend neu.
Ist das denn wirklich so einfach!?!????????????
mir wurde 2005 der Dispo sowie das konto bei der Postbank gekündigt. Die Postbank hat daraufhin nicht mehr reagiert. Über drei Jahre später nach dem 31.12. habe ich über einen Anwalt die Einrede der Verjährung erhoben. Die Post hätte das bestätigen müssen, was Sie nicht tat. Jetzt bin ich seit 2 Jahren in prozesse verstrickt und die Postbank trägt immer noch ganz entspannt Ihre Forderung in die Schufa ein..
Was machen??
quote:
Jetzt bin ich seit 2 Jahren in prozesse verstrickt und die Postbank trägt immer noch ganz entspannt Ihre Forderung in die Schufa ein..
mehr infos
Ich würde der Schufa mitteilen, dass die Forderung bestritten wird und bitten zu löschen. Vielleicht ein kurzes Schreiben mitschicken was "beweisst", dass die Forderung (im Moment) jedenfalls nicht besteht.
ich habe die Schufa bereits mit der Info der Verjährung angeschrieben. Die Schufa hat dann bei Ihrem Vertragspartner der Postbank nachgefragt, welche dann mitteilte, dass die Meldevoraussetzungen für den negativen Eintrag nach wie vor gegeben sind.
Können die das denn bis ewig da eintragen?
Am 01.01.2008 ist die Schuld verjährt. Die haben keinen Titel. Haben in den 3 Jahren vorher und bis heute auch nicht versucht die Forderung geltend zu machen..
Ist es denn so, dass wenn eine Fordung verjährt, diese dann auch officiell nicht mehr besteht? Oder besteht sie nach wie vor und die können sie dann blos nicht mehr vollstrecken??
Was sind denn Meldvoraus setzungen zur Schufa?
Ich bin sehr dankbar für Tipp´s !!!!!!!!
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