Web.de und BID Inkasso

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Web.de und BID Inkasso

Hallo,

Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.
Ich habe mit 18 Jahren (das war vor ca. 6 Jahren) diese Webcent erhalten. Damals war mir nicht bewusst das dies automatisch verlängert wird und dachte in meiner dummen Naivität das es wirklich ein Geschenk ist.
Nun habe ich vor ca. 1,5 Jahren die Bank gewechselt. Sprich Web.de hat auch bis dahin munter von meinem Konto abgebucht, da ich zu damaligen Zeiten andere Probleme hatte.
Nun erhielt ich Heute von der BID Inkasso ein Schreiben über 153,04 € von Web.de +8.00 € für "Kosten für weitere Tätigkeiten".
Ich sehe ehrlich nicht ein das ganze zu Zahlen ich nutze das dortige Postfach seit gut 4 Jahren nicht mehr und als mir vor 1,5 Jahren (während des Bankwechsels) nochmal die Sache angesehen habe, konnte ich auf der Homepage nicht entdecken wo ich das Kündigen kann und was überhaupt für Dienste ich angeblich beanspruche.
Dieser Web-Club-Button führte nur zu irgendwelchen Billig-Flieger-Urlaubs-Müll.

Nun ist wie erwähnt mein Problem das ich diese Gesamtrechnung von 161,04 € in den Händen halte und das gleich von einem Inkasso Dienst und habe nicht einmal vorher eine Mahnung von Web.de erhalten. Noch nicht einmal eine Kündigung wegen nicht gezahlter Rechnungen und dergleichen habe ich erhalten und beim nachsehen habe ich halt die Meldung erhalten das es aufgrund nicht gezahlter Rechnungen gesperrt ist.

Was kann man da nun machen? Hattet ihr so was schon?

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35 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du denn inzwischen gekündigt ?
Lastschriften sind Deinerseits storniert worden ?
Hauptforderung ist wie hoch
Inkasso verlangt wieviel ?+#
Schon nachweisbar mit BID kommuniziert ?


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#2
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Nein, habe nach einer Möglichkeit gesucht aber nichts gefunden.
2. So wie 1.
3. 153,04 €
4. Habe es Heute per Post erhalten und Geld wollen sie morgen am 12.11. haben.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nun erhielt ich Heute von der BID Inkasso ein Schreiben über 153,04 € von Web.de +8.00 € für "Kosten für weitere Tätigkeiten".


Die 153 € ist die eigentliche WEB.de Hauptforderung und das Inkasso will 8 € an Gebühren ?
Verlink das BID Schreiben mal hier !
(Namen schwärzen bzw abdecken )

lg

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#4
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird schwer habe keinen Scanner, schreibe es einfach nieder:
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Sehr geehrter [Streichen],
nachdem Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung nicht bestreiten.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, weiterführende Maßnahmen zu umgehen und Kosten zu vermeiden.

Die Gesamtforderung beläuft sich auf EUR 153,04
Kosten für weitere Tätigkeiten EUR 8,00
Gesamt EUR 161,04

Begleichen Sie die überfällige Forderung wertgestellt bis zum 12.11.2009.

Sollten Sie zum Ausgleich der Gesamtforderung nicht in der Lage sein, erwarten wir als Beweis Ihrer Zahlungswilligkeit eine sofortige Teilzahlung und Ihren Teilzahlungsvorschlag auf dem Ihnen bereits vorliegenden Formular.
(Für eine Zusendung per E-Mail nutzen Sie www.bid-coburg.de/schuldnerportal/).

Nach Ablauf der Frist stehen weitere Maßnahmen im Raum.

Sollten Sie sich zwischenzeitlich mit uns in Verbindung gesetzt bzw. die Gesamtforderung ausgeglichen haben betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

BID Bayerischer Inkasso Dienst AG

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Kasten rechts: Wir möchten Sie darauf hinweisen, das wir uns eine Datenspeicherung bei Bürgel Wirschaftsinformation und bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) vorberhalten.
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Anmerkung noch meinerseits: Habe weder eine Mahnung von Web.de erhalten, noch habe ich vorher ein Schreiben mit irgendeinem Formular bekommen. Laut Briefkopf ist das Schreiben vom 05.11.2009, es lag aber erst Heute im Briefkasten. Und ich sehe immer noch nicht ein für 0 Leistung etwas zu zahlen.

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-- Editiert am 12.11.2009 00:04

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#5
 Von 
Ulrich Hagenbuch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich kämpfe mit genau demselben Problem seit einigen Tagen.
Niemals eine Lesitung von Web.de, aber auch nie eine Mahnung oder sonstiges, Immer fleißig 5.- euronen abgebucht, bis ich endlich den Lastschrifteinzug löschen konnte.

Auch bei mir will BID horrende Forderungen in Höhe von 85,19 €., wegen 8.-€ Forderung!!Ich habe sofort reagiert und geschrieben, daß ich die Forderungen nicht anerkenne und daß ich mich an die Verbraucherzentrale wenden werde!
Heute kam der Brief, man vergleiche sich auf 60.- Euro, bezahlbar bis 20.11.09 (welche Frist !!)

Ich werde nicht zahlen und empfehle allen das Gleiche. Was wollen den die einklagen?

Der Trog bleibt, die *******e wechseln....

Grüße

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#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
wir reden hier anscheinend von 8€ ?
Überweise diese 8€ direkt an WEB.de mit verwendungszweck Hauptschuld& Kundennummer!
Dann wird nach noch ein paar Briefen von BID diese Sache leise entschlummern!

lg actrostom

PS: Wenn das Inkasso/Anwalt schon anfängt mit dir zu handeln denke ich das Ihre Forderung kaum durchsetzbar ist ( ohne mehr Info). Allerdings bei 8€ ???


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"Denkt an die Bewertung, Danke"

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#7
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo Karakla

du schreibst:
Die Gesamtforderung beläuft sich auf EUR 153,04
Kosten für weitere Tätigkeiten EUR 8,00
Gesamt EUR 161,04

Ich glaube nicht das in den 153,04 EUR nicht schon Diverse andere Gebühren stecken!!!
thehellion will sicher wissen wie hoch die Ursprüngliche Rechnung von WEB.de sein soll!
Liegt da keine Zahlungsaufstellung nach §§ 366/367 BGB bei?

lg Actrostom

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

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#8
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist mit meiner Ursprungsforderung?

Was kann eine Inkasso schlimmstenfalls tun wenn ich der Zahlung nicht nachkomme/Ignoriere?

Erst jetzt gesehen: Nein es liegt keine Auflistung GAR NICHTS dabei und angeblich soll ich schon vorher Briefe von dennen erhalten haben was nicht stimmt.

-- Editiert am 12.11.2009 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist mit meiner Ursprungsforderung?

Was kann eine Inkasso schlimmstenfalls tun wenn ich der Zahlung nicht nachkomme/Ignoriere?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Und was ist mit meiner Ursprungsforderung?

Was kann eine Inkasso schlimmstenfalls tun wenn ich der Zahlung nicht nachkomme/Ignoriere?

zu 1: Verlange mal eine Zahlungsaufstellung nach §§ 366/367 BGB
Die MÜSSEN sie dir schicken

und dann poste diese Zahlen oder aber wenn die Hauptforderung ein kleckerbetrag ist siehe weiter oben.

zu 2: noch mehr Briefe mit extremeren Drohungen schicken !
schlimmstenfalls einen Mahnbescheid schicken dem man aber wiedersprechen kann!

im Prinzip musst du erst ab dem Eingang eines Mahnbescheides vom Gericht reagieren.
Aber bis es soweit kommt und vor allendingen ob überhaupt ????

lg actrostom

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

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#11
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin da echt unerfahren in solchen Dingen, was passiert bei einem Mahnbescheid vom Gericht?
Muss ich dann bei dennen Antanzen?
Machen die sich überhaupt die Mühe bei so niedrigen Beträgen?
Was kann dann schlimmstenfall passieren, kommt jemand vom Gericht zu mir nach hause?
Und wie lange dauert so etwas?

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#12
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ein Mahnbescheid vom Gericht ist fast das selbe wie eine Mahnung von mir!

Nur halt ÜBER ein Gericht geschickt!

Die Forderung wird nicht geprüft sondern einfach nur weitergeleitet !

Der grosse Unterschied ist : Wenn du Ihm nicht wiedersprichst dann HAST du anschliessend wirklich die Schulden!

Also auch , wenn ich dir einen gerichtlichen Mahnbescheid ohne jede grundlage schicken würde!

Das einzigste was du dann machen musst ist ihm wiedersprechen mit dem beigefügtem Formblatt!

Ob die Schuld besteht oder warum interessiert das Gericht nicht!

Das wird dann erst geklärt wenn ( im falle von Inkassogebühren sehr unwahrscheinlich) Klage erhoben wird!

Hoffe konnte helfen

lg actrostom

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

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#13
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Schreibe ich dennen erstmal das ich für die Behauptung und die Kosten erstmal nach § XY eine detaillierte Aufstellung der Rechnung haben will?

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#14
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Genau,
da du ja schon länger Abbuchungen auf deinem Konto hattest unterstelle ich jetzt einfach mal das auch ein Vertag bestand!
Und darum wirst du ( ohne mehr Info) wohl am besten die Hauptforderung die dann aus der Aufstellung ersichtlich an Web.de bezahlen müssen !
Stell aber erst mal die Auflistung in ca Beträgen* hier ein .

lg actrostom

PS: *Muss ja nicht direkt ersichtlich sein das es deine Mahnung war!

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

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#15
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich ärgert an der Sache das man bei Web.de damals nur einfach diesen Code für die Webcent eingetragen hat und man hat nichtmal gesagt bekommen das man etwas abschließt.
Daher würde ich am liebsten gar nichts bezahlen. Habe ja quasi 4 Jahre für nichts gezahlt. Da ja auch andere Probleme damit hatten (im Internet sind etliche Fälle wo gefragt wird was für Leistungen das sind) könnte man es dann auch so forumulieren das ich gerne eine Aufstellungen über die "Leistungen" und damit verbundenen Kosten hätte? Oder gibts da nur einen Standardausdruck für den §?
Denn ansonsten könnte ich mir vorstellen das sie sich in Erklärungsnot befinden.

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#16
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

das ich gerne eine Aufstellungen über die "Leistungen" und damit verbundenen Kosten hätte?

So funktioniert das leider nicht !

Frag mal zb deine Haftpflicht nach Leistungen und Kosten wegen Dir ?

Ich versteh schon was du meinst aber dagegen hättest du damals etwas unternehmen müssen !
Ich kann ja auch nicht am Ende vom Jahr meiner Hp-versicherung sagen :
"Ich will mein Geld wieder weil Ihr nix geleistet habt !"

lg actrostom

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

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#17
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich eigentlich das Recht den Vertrag einzusehen der die Forderung von dennen bekräftigt?
Und muss ich die Schreiben für die auch Unterschreiben?
Soll ich auch generell dem Schreiben erstmal widersprechen, laut meinem Vater (habe es damals mit ihm gemacht) wäre da auch eine Kündigung per Fax eingegangen.
-- Editiert am 12.11.2009 21:27

-- Editiert am 12.11.2009 21:31

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für die Doppelposts, habe hier was interressantes gefunden. Ein Urteil das dass verhalten von Web.de als rechtswidrig erachtet, wenn es mit dieser dankeschön Aktion bzw. Geschenkaktion in Verbindung steht.

http://www.dr-bahr.com/news/online-werbung-von-webde-fuer-geschenk-aktion-rechtswidrig.html

Heisst das jetzt das jeder der das darüber abgeschlossen hatte, es nicht zahlen muss?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Gutes Urteil ! Hab ich schon weiterverkauft ! ;-)

Kann vielen Web.de geschädigten helfen.

Aber für dich leider ohne Bedeutung da du schon vor Jahren deinen "Vertrag" hattest.

zu oben:
Der Vertrag ist ja vermutlich übers Internet zustandegekommen daher geh ich mal davon aus das er auf der Web.de Seite irgendwo nachzulesen ist.
kannst du , musst du aber nicht! Ich tippe immer meinen Namen drunter ( ist ja keine Kündigung oder Vertrag)
Hast du Fax und Sendebericht noch? Sonst bringts nix

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso soll mir das nicht helfen, sie haben mit einer nicht legitimen Masche schon damals abkassiert und erst jetzt ist es aufgefallen und als rechtswidrig erklärt worden.
Von Schikanen bei der Kündigung kaum zu reden.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kathis1989
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, habe leider auch das Problem mit WEB und BID. Hab damals anscheinden mein tolle geschenk geöffnet, war seit dem (März09) nicht mehr in web und habe die Tage vom BID einen netten Brief bekommen 15 euro Hauptforderung 101 insgesamt. Was kann ich da am besten machen? Wollte nie das WebClub. Muss ich das bezahlen??

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Schick Web.de und Bid ein Fax oder Brief!

Lehne die ganze Forderung ab !
Verweise dabei auf irreführende Täuschung in der Werbung und auf dieses Urteil :
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08
und ignoriere alle weitere Post von da !

Sollte unwahrscheinlicher Weise mal ein Mahnbescheid eintreffen dem komplett wiedersprechen.


lg Actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Lange ist es her.
Habe nun endlich eine Forderungsaufstellung erhalten und siehe da die gesamtforderung von 161,04 sind nur noch 153,28.
Mich würde dabei aber interessieren was ich wirklich nur zahlen muss, daher hier die Aufstellung:

20.06.2009 - Dienstleistungsvertrag Rg. *gestrichen* - 60,00 *Hauptforderung*
25.06.2009 - Dienstleistungsvertrag Rg. *gestrichen* - 12,00 *Hauptforderung*
16.07.2009 - Dienstleistungsvertrag Rg. *gestrichen* - 5,00 *Hauptforderung*
04.08.2009 - Mahnspesen - 10,23
04.08.2009 - Inkassokosten - 52,67
01.10.2009 - Adressermittlung - 12,00
27.11.2009 - Irgendwelche Zinsen die sich mit 5,12 % an den Hauptforderungen Orientieren - 1,38

Was muss ich nun zahlen?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das würde ICH natürlich nicht begleichen :

quote:
04.08.2009 - Inkassokosten - 52,67

Frage :
Es ist schon mehrere jahre abgebucht worden ?
Hast Du inzwischen gekündigt ?

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Jain, Fax hin aber nie eine Bestätigung seitens Web.de erhalten und vom Faxbericht fehlt leider jede Spur.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist bereits jahrelang abgebucht worden ?

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ja.

Schade - dadurch hast Du die Haupt Forderung anerkannt :sad:
Siehe dazu folgenden LInk :
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090123.htm

Dann würde ich ALLES abzüglich der nicht durchsetzungsfähigen Inkassokosten - von 52,67 begleichen
Zahlung direkt auf das Konto von web.de mit dem Zusatz im Überweisungsträger
HF plus Mahngebühr
Das Inkasso würde ich zunächst komplett ignorieren
Am Besten wieder posten wenn das IB im kommenden Schreiben um seine Gebühren bittet

p.s Und per Einschreiben kündigen

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Karakla
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aber nur ein Konto der BID angegeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auf dem damaligen Rücklastschriftbeleg Deiner bank steht die Kontonummer
Hast Du nicht irgend eine Mahnung von web.de vorher bekommen ?


lg

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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