extrem Hohe Inkasso kosten

30. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
extrem Hohe Inkasso kosten

Hallo zusammen

ich habe da wie viele anderen ein kleines problem.
inkassovergütung ist verdammt hoch obwohl die schulden schon hoch sind die man zahlen soll

also ich habe mich mal angemeldet in einem fitnesstudio
der vertrag läuft 2 jahre ich selbst war grad mal 3 wochen dort
weil ich zeitlich nicht grad dafür geeignet war wollte ich kündigen
der chef sagt nein zu spät laufzeit von 2 wochen sind vorbei
und nun will er die volle 2 jahre von mir haben
naja dachte von wegen!
und nun habe ich den salat inkasso

hier eine kleine auflistung.

1. 9.5.2012 Hauptforderung 872,14 euro
2. 9.5.2012 Hauptforderung 979,25 euro
3. 8.6.2012 Gläubigermahnkosten 25,00 euro
4. 8.6.2012 Inkassovergütung 199,50 euro
5. 8.6.2012 Adressermittlung 25,00 euro
6. 8.6.2012 Schreibenkosten 3,00 euro
7. 18.6.2012 Schreibenkosten 3,00 euro
8. 20.6.2012 Ratengebühr 199,50 euro
9. 20.6.2012 Schreibenkosten 3.00 euro

zinsen rechnen sie nicht an
den tageszins und jahreszins

die hauptforderung beträgt normalerweise 1.851,39 euro
jetzt 2.309,39 euro
vertsehe ich habe ja auch den vertrag unterschrieben
aber die gebühren die sind mir zu enorm hoch und bin eigendlich nicht wirklich willig die zu zahlen

meine frage ist das alles rechtlich zulässig
bin ich dazu verpflichtet so hohe summen zu zahlen?
ich habe die einverständniserklärung noch nicht unterschrieben.

Ich danke euch jetzt schonmal und hoffe auch mangelnder rechtschreibung auf eure hilfe.

gruss vitade


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
zinsen rechnen sie nicht an
den tageszins und jahreszins

??? wie meinen ???



quote:
ich habe da wie viele anderen ein kleines problem.
inkassovergütung ist verdammt hoch


Ratschlag wie bei allen anderen mit dem gleichen Problem hier: Zahle die 1.871,39 EUR unangekündigt auf das Konto des Gläubigers.


Es ist allerdings ungewöhnlich, das man den Betrag für 2 Jahre in voraus leistet.
Welche Zahlungsbedingungen waren vertraglich vereinbart?
Oder gibt es da eine Vorgeschichte die wir nicht kennen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

vertraglich abgestimmt ist wöchentlich ein beitrag im voraus zu zahlen in höhe von 13,98 euro

weil ich 6 wochen nicht gezahlt habe weil ich nicht mehr hinging
will er die ganze 2 jahre ausbezahlt haben

was mir komisch vorkommt ist im vorraus zahlen
ich zahle dan gehe ich hin so verstehe ich es
wen ich nicht zahle
darf ich nicht trainiren

die 1800 euro habe ich leider nicht zur hand

gruss

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
will er die ganze 2 jahre ausbezahlt haben

Wie hat er das mitgeteilt?
Kündigung? Oder wie GENAU?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kann mir nicht vorstellen das diese Forderung durchsetzungsfähig ist

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 30.06.2012 23:08

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Kann mir nicht vorstellen das diese Forderung durchsetzungsfähig ist

1. und 2. fürchte ich schon, zumidest zum größten Teil.
Aber eventuell auch nicht auf einmal.

Der Rest ist zweifelhaft, die 8. ist ein schlichter Witz ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Meiner Meinung nach ist höchstens das 1 Jahr durchsetzungsfähig

http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/dienstvertrag/fitnessstudios.htm
Erstlaufzeit

Handelt es sich bei einem Fitnessvertrag überwiegend um einen Dienstvertrag, so kann im Kleingedruckten nach dem Gesetz maximal eine Laufzeit von 2 Jahren vereinbart werden (§ 309 Nr. 9c BGB ). Die Rechtsprechung überprüft die Laufzeitregelungen bei Fitnessverträgen aber auch anhand der Generalklausel des § 307 BGB , weswegen auch kürzere Laufzeiten im Einzelfall eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers bedeuten können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern, die auch von einigen Gerichten bestätigt wurde, sollte die Erstlaufzeit eines Fitness-Vertrags auf keinen Fall mehr als ein Jahr betragen. Auf "Nummer sicher" geht der Anbieter nur, wenn die Erstlaufzeit nicht mehr als sechs Monate beträgt oder der Vertrag von vornherein unbefristet abgeschlossen wird. Diese Ansicht setzt sich auch in der juristischen Literatur mehr und mehr durch. Leider gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur maximal zulässigen Erstlaufzeit.
Ist die durch eine Klausel festgelegte Erstlaufzeit zu lange, gilt das Vertragsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann unter Anwendung der §§ 620 Abs. 2 , 621 BGB gekündigt werden, wenn man von einem überwiegenden dienstvertraglichen Charakter des Vertrages ausgeht.

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#7
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
danke schonmal für eure antworten

@ Harry van Sell
mitgeteilt wurde es mir von der Inkasso

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#8
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ihr seid echt hilfsreich danke euch!
dennoch weis ich nicht ob ich mir einen anwalt nehmen soll
ob es sich am ende lohnt
wen nur ein jahr durch gesetzt werden kann
dann würde es sich auf alle fälle lohnen




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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nenn mal den namen des Fitnessladens !
An mein postfach schicken

Wichtig vorab : Nichts unterschreiben im Zusammenhang mit dem Inkassobüro ( keine Ratenzahlungsvereinbarung oder Schuldanerkenntnis etc)


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#10
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich habe da noch eine frage

wa sist wen im vertrag steht

Vertragsbeginn 20.06.2011
für laufzeit 1 monat
trainingsbeginn 20.06.2011

aber da steht auch beträge pro woche 12.99 24 monatsabo ist angekreuzt

überschneidet sich vll auch um so den vertrag ungültig gelten zu lassen

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
überschneidet sich vll auch um so den vertrag ungültig gelten zu lassen

Könnte sein, dazu genügen aber Fragmente nicht, man müsste alles wortgenau kennen. Sprich den Vertrag prüfen.

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sie hat die AGBs an meine pn geschickt

Evtl hat die TE Glück und braucht gar nichts zu zahlen
AG Aachen. Az.: 11 C 70/07

Amtsgerichts Gießen (Az. 45 C 607/09 )

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Vertrag auch nur einen Tag vor Beginn der offiziellen Laufzeit abgeschlossen wurde, ist die 24-Monats-Bindung ungültig.

Einige Fitnessstudios haben auf das Urteil inzwischen reagiert und bieten Mitgliedschaften über 22 Monate an. <hr size=1 noshade>
http://www.n-tv.de/ratgeber/Auswege-aus-dem-Fitnessstudio-article5178271.html

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Vertrag auch nur einen Tag vor Beginn der offiziellen Laufzeit abgeschlossen wurde, ist die 24-Monats-Bindung ungültig.


trifft dies zu bei mir?
ich weis nicht vll stell ich mich grad dü...er an oder ich versteh es nicht ganz :(

und eine allgemeine frage
würde dies alles sich jetzt lohnen einen anwalt zu nehmen?
weil ich will nächste woche zu einem gehen
die anwaltskosten nehme ich da gerne in kauf

ich hoffe auf gute ratschläge

danke euch vielmals


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#14
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

kann nie schaden nen anwalt mal drüber schauen zu lassen


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vitade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen

eine frage
was für ein anwalt währe da am besten geeignet
allgemeinrecht oder vertragsrecht bzw vll ein anderer?




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