HIB Inkasso 2012

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)
HIB Inkasso 2012

Guten morgen ich habe Post von der Inkasso-Firma HIB bekommen.
Sie schreiben dort das ich eine Rechnung in Höhe von 1.99 Euro für Sonderdienste bei den Drittanbieter von Unitymedia nicht bezahlt hätte und soll nun 24 Euro bezahlen ,die Rechnung ist damals wohl untergegangen .warum auch immer .Die Rechnung stammt aus dem Jahr Juni 2012.!!!!!!! Bei meiner Nachforschung bei Unitymedia hatt man mir ein Dublikat über diese Rechnung zugemailt. Ich weiß nicht mehr ob ich damals eine Sondernummer gewählt habe... Peng keine Ahnung .Ich bat Hib mir das qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG darzulegen und die Vollmacht das sie mr next ,so heißt der der Geld von mir haben will über HiB,ihn Vertreten.
Nun habe ich Post bekommen das das bloße bestreiten der Nutzung nicht ausreicht.Orginalsatz : Somit wird die Dahrlegungs-und Beweislast umgekehrt . Angeblich wurde ich auch desöfteren von mrnext über diesen Zeitraum angemahnt ...
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?? Weiterhin auf das Protokoll bestehen ??? und wiedersprechen ....oder einfach an HIB zahlen ???
Danke für euer Intresse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde stur bleiben. Schreiben, dass man keine Mahnung erhalten hat und auch sonst bestreitet, irgendwo dort angerufen zu haben. Ohne Prüfprotokoll und Vollmacht im Original würde ich grundsätzlich nicht zahlen. Auch würde ich denen schreiben "Ich diskutiere nicht und ihre völlig absurden Rechtsansichten teile ich auch nicht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Geben Sie den Fall an ihre Mandantin zurück und sobald sie das Prüfprotokoll gemäß TKG vorliegen hat, kann sie sich nochmal mit mir in Verbindung setzen. Auf Schreiben nicht legitimierter Inkassobüros werde ich ganz grundsätzlich nicht mehr antworten."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort.Es gab wirklich diese Rechnung und das sie nicht bezahlt worden ist ,das stimmt....aber es gab damals keine Mahnung oder ähnliches .
Und warum sollte ich nicht 1,99 Euro nicht bezahlen wollen.Aber ob ich damals wirklich diese Nummer angerufen habe ???
Werde jetzt ein netten Brief verfassen.
Danke nochmals

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Rechnung alleine hilft aber im Telekommunikationsbereich bei Drittanbietern gerade nicht weiter. Es ist dein gutes Recht gemäß TKG; das zu beanstanden und ein Prüfprotokoll zu verlangen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

quote:
Somit wird die Dahrlegungs-und Beweislast umgekehrt . Angeblich wurde ich auch desöfteren von mrnext über diesen Zeitraum angemahnt ...

Hat nichts zu sagen
quote:
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?? Weiterhin auf das Protokoll bestehen ???

Von einer angeblich offenen Forderung hast Du erst Durch das Inkassoschreiben erfahren
Die Zustellung der angeblich vorher verschickten Mahnungen sind nicht nachweisbar
Du hast mit dem Antwortschreiben nun den Nachweis darüber das das Inkassounternehmen Deine Einforderung (TKG Prüfprotokoll) erhalten hat
Das Inkasso hat diese rechtmäsige Forderung nicht an den Auftraggeber weiterlgeleitet. Es besteht daher keine Zahlungspflicht



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-- Editiert alucard2005 am 22.01.2015 12:24

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