Kanzlei Modenbach - Plötzlich weitere Forderung nach vollendeter Zwangsvollstreckung?! Rechtens?

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fostex31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kanzlei Modenbach - Plötzlich weitere Forderung nach vollendeter Zwangsvollstreckung?! Rechtens?

Ich habe heute Post bekommen von der Kanzlei Modenbach / UGV Inkasso / FKH OHG mit der ich vor Monaten etwas zu tun hatte.
Es ging soweit dass eine Zwangsvollstreckung ins Haus flatterte ( Die Forderung von dem Inkassounternehmen/Anwalt war unrechtmäßig bzw deutete alles darauf hin laut meiner Recherche. Google spuckte mehrere unseriöse Infos aus.
Ich war zu dem Zeitpunkt im März April der Meinung ich hätte schon vor zwei Jahren gezahlt und die Forderung wurde nochmals eingetrieben....)
Ich wehrte mich nicht dagegen bzw unternahm nichts und die Zwangsvollstreckung drohte.
Den Betrag von ca 350€ zahlte ich dann in Raten zu je 100-130€ an den Gerichtsvollzieher... Das war vor ca. 5 Monaten. Danach war dann Ruhe.

Nun zum Problem:
--- Der titulierte Betrag wurde bezahlt:
--- In der neuen Forderung von 45€ ist jetzt die Rede, dass der Mandantin jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht in dem Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden sind. Die ich jetzt ersetzen müsste...
-- Genaue Angaben um welche Kosten es sich da handelt, steht im Schreiben nicht geschrieben.
-- Ratenzahlung könnte ich auch vereinbaren, dann wären wir bei 125€. :D

Ist das so rechtens? Ich dachte mit dem Titel der Zwangsvollstreckung und der Zahlung an den Gerichtsvollzieher wäre die Sache aus der Welt?!




Beste Grüße


-- Editiert von Fostex31 am 22.01.2019 21:29

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hat man sich den entwerteten Titel nicht aushändigen lassen?

Hat man eine Titelkopie?

Hat man eine Forderungsaufstellung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
In der neuen Forderung von 45€ ist jetzt die Rede, dass der Mandantin jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht in dem Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden sind. Die ich jetzt ersetzen müsste...

Das ist ein regelmäßig von denen begangener Hütchenspielertrick. In Wahrheit sind diese angeblichen Nachforderungen (Kontoführungskosten u.ä.) frei erfunden, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Ich muss das leider etwas diplomatisch ausdrücken, da diese Gruppe nicht mag, wenn man die Dinge beim Namen nennt...

Genaueres kann man sagen, wenn eine Forderungsaufstellung vorliegt. Beantworte daher mal Harrys Fragen, dann kann man dir helfen bzw. auch empfehlen, wie du weiter vorgehen kannst.

-- Editiert von mepeisen am 23.01.2019 06:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Fostex31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man sich den entwerteten Titel nicht aushändigen lassen?

Hat man eine Titelkopie?

Hat man eine Forderungsaufstellung?


Den Titel habe ich mir aushändigen lassen vom Gerichtsvollzieher.

Eine Forderungsaufstellung habe ich von deren Seite nicht.




Mein nächster Schritt wäre jetzt, sich die einzelnenen "Verzugsschäden" auflisten zu lassen?!


Grüße


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#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Weise die Nachforderung schriftlich zurück und verlange eine aktuelle Forderungsaufstellung nach RDG § 11a . Dazu ist das Inkasso verpflichtet. Das Nachwaschen dürfte nicht mehr tituliert sein.

-- Editiert von hausfrau66 am 23.01.2019 10:19

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Den Titel habe ich mir aushändigen lassen vom Gerichtsvollzieher.

Damit ist doch alles gesagt. Was auch immer die wollen: gepfändet werden kann hier nichts mehr.

(optionaler Zwischenschritt): "Wertes Inkasso. Sie werden unverzüglich aufgefordert, eine detaillierte Forderungsaufstellung vorzulegen. Beachten Sie: Sollte ihre Nach-Forderung jegliche Rechtsgrundlage missen lassen oder sollten sie sich nun herauswinden wollen, werde ich ohne Vorwarnung Strafanzeige bei der Polizei erstatten, Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht, sowie negative Feststellungsklage einreichen."

Mehr würde ich denen nicht schreiben. Wenn du weitere Hilfe brauchst, sagt per PM Bescheid. Der AK Inkassowatch hilft dir hier sehr gerne....

Werte Modenbacher: Diese Äußerungen und Empfehlungen mache ich bewusst. Wenn ihr etwas dagegen habt, erfahrt ihr vom Betreiber meinen Klarnamen und könnt euch gerne vor Gericht dagegen wehren.


-- Editiert von mepeisen am 23.01.2019 11:44

Signatur:

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Omchen2503
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , ich habe das gleiche Schreiben der AW Modenbach erhalten und ich habe nicht darauf reagiert das war im April. Heute bekam ich dazu postwendend den Mahnbescheid in diesem gibt es allerdings auf einmal eine neue Rechnungsnr. Vom Antragsteller seinerzeit beim ersten Mahnbescheid auf diesen ich an den Gerichtsvollzieher meine Raten gezahlt habe, laut meiner Überweisungen habe ich sowieso schon 100 Euro mehr gezahlt wie die Forderung im Bescheid war und jetzt kommen die nochmal angeblich waren es 35,00 Euro die noch offen sind und mit den Gebühren in dem heutigen Mahnbescheid wollen die 207,.. Euro nochmals haben. Ich steige da nicht mehr durch. Bin am überlegen vorsorglich Widerspruch einzulegen wobei wenn die durch irgendwelche dummen Zufälle doch im Recht sein sollten wird es noch viel teurer. Ich bin echt am verzweifeln wie ich da rauskommen soll . In zwei Jahren kommen die wieder und wollen Geld haben weil angeblich noch welche Kosten gezahlt werden müssen.
Wie ist die Sache hier ausgegangen.
Vielleicht liest es der Betroffene ja.

-- Editiert von Omchen2503 am 06.07.2019 16:13

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du solltest zuerst für dich klären, ob es wirklich dieselbe Sache ist. Oder ob es zwei getrennte Rechnungen sind. Worum geht es denn, also um was für eine Rechnung? Hattest du etwas gekauft und nicht bezahlt? Gibt es irgendein Abo?
Hast du dir beim ersten Mal vom Gerichtsvollzieher den Titel geben lassen, also den Original-Vollstreckungsbescheid?

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#8
 Von 
Leksi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo. Bei mir das gleiche Spiel. Ich habe mir den Titel aushändigen lassen und nun wollen die wieder Geld. Ich sollte bis zum 05.07 bezahlen was ich natürlich nicht gemacht habe weil die Sache für mich erledigt war. Muss ich das jetzt zahlen? Oder kann ich da was gegen tun?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Muss ich das jetzt zahlen?

Auf den Titel definitiv erst mal nicht.
Zitat:
Oder kann ich da was gegen tun?

Ich würde Strafanzeige erstatten wegen versuchten Betrugs, Nötigung.
Ich würde zudem bei der zuständigen Anwaltskammer Beschwerde einreichen und einen Entzug der Zulassung beantragen.
Also volles Programm. Anders hören die nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leksi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. Es ist bei mir genau wie bei Fostex31. Habe ca. 450€ beim Gerichtsvollzieher gelassen von ihm dann das schreiben bekommen das alles beglichen ist und nun letzte Woche bekomme ich einen brief von der Kanzlei Modenbach das weitere kosten enstanden sind. Jetzt soll ich nochmal 170€ zahlen und es lag gleich ein zettel mit raten Zahlung bei der aber in einer sehr schlechten Qualität gedruckt ist das ich mir unsicher bin ob ich dafür aufkommen muss.

Für die Anzeige einfach mit dem Schreiben zur Polizei gehen??

Und muss ich der Kanzlei antworten??

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Für die Anzeige einfach mit dem Schreiben zur Polizei gehen??

Im Prinzip Ja. Lege dir eine Argumentation zurecht. Dass die halt offenkundig frei erfundene Gebühren fordern und Druck ausüben. Dass die ihre Stellung als Anwaltskanzlei und die bereits gelaufene Vollstreckung als Druckmittel missbrauchen. Dass sie so tun, als basieren deren erfundene Gebühren auf irgendwelchen Rechtsgrundlagen.

Nein, der Kanzlei musst du nicht antworten. Da die den Titel nicht mehr haben, sondern stattdessen du, können die dir auch nichts. Beobachte deinen Briefkasten, falls die es wie beim anderen User hier mit einem weiteren Mahnbescheid probieren. Diesem dann widersprechen.

-- Editiert von mepeisen am 09.07.2019 09:55

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ben Gadza
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nachdem die im Betreff genannte Kanzlei auch auf meine (fast 80-jährige) Schwiegermutter zugegangen war und diese mich um Hilfe gebeten hat, möchte ich meinen Lösungsansatz hier teilen. Evtl. ist die darin vorgestellte Vorgehensweise auch in ähnlich gelagerten Fällen denkbar.

Zunächst kam ein Schreiben der Anwaltskanzlei in welchem es hieß:
... durch die von uns eingeleitete Zwandvollstreckung wurde der titulierte Betrag realisiert. Unserer Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden, die Sie ebenfalls nach den §§ 280, 286 ff BGB zu ersetzen haben. Bevor jetzt weitere Kosten dadurch anfallen, dass unser Mandant einen neuen Inkassoauftrag bezüglich dieser Forderung erteilt, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, die Forderungsangelegenheit ohne Weiterungen zu erledigen. Wir forder Sie daher auf, den Restbetrag in Höhe von xxx,xx Euro bei spätestens xx.xx.2020 zu begleichen. Gerne akzeptieren wie eine angemessene Ratenzahlung. ....

Auf dieses Schreiben hin hatte ich mich hier im Forum informiert und eines der Antwortschreiben an die Kanzlei gesendet. Kernaussagen:
... die von Ihnen gestellten Forderungen weise ich zurück. Da ich den Verdacht habe, dass Ihre Forderung ohne rechtliche Grundlage ist forder ich Sie hiermit auf, mir binnen 7 Tagen nach Zugang dieses Schreibens folgende Dokumente/Unterlagen zukommen zu lassen:
- eine beglaubigte Abschrift des ursprünglich gegen mich erwirkten vollstreckbaren Titels
- eine aktuelle Übersicht aller Ihrerseits gegen mich bestehenden Forderungen (Forderungsaufstellung gemäß $11a RDG). ...


Nach ca. 3 Wochen kam dann tatsächlich ein weiteres Schreiben mit folgendem Inhalt:
... wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom xx.xx.2020 und überlassen wunschgemäß eine aktuelle Forderungsaufstellung mit der Bitte, den dort genannten Gesamtbetrag bis zum xx.xx.2020 unter Angabe unseres Aktenzeichens auf unser oben genanntes Konto zu überweisen oder uns innerhalb derselben Frist ein akzeptables Ratenzahlungsangebot zu unterbreiten. ...

Die originäre Forderung stammte aus dem Jahr 2005. Diese wurde damals von meiner Schwiegermutter sogar doppelt bezahlt, da angeblich die erste Zahlung gar nicht bei denen eingegangen war. Es ging originär um einen Betrag von etwas unter 50 Euro. Geltend gemacht wurden dann sämtliche Zinsen seit 2005.

Auf dieses Schreiben habe ich dann wie folgt geantwortet:
... vielen Dank für die Übersendung der Forderungsaufstellung. Leider ist diese für mich nicht nachvollziehbar. Die Hauptforderung betrug laut Ihrer Aufstellung im Jahr 2005 xx,xx EUR. Tatsächlich wurden jedoch damals xxx,xx EUR tituliert. Ich bitte darum, mir zu erläutern, um was für Kosten es sich bei den xx,xx EUR und xx,xx EUR handelt.
(Anmerkung: das waren wie beiden Beträge, die in der Zeile "Vollstreckungsbescheid AG XXXXXX Az. ..." unter "unverz. Kosten" und "verz. Kosten" eingetragen waren).
Von mir wurden in 4 Zahlungen in Höhe von insgesamt xxx,xx EUR und somit bereits xx,xx EUR mehr als die titulierte Forderung geleistet. Die letzte Zahlung erfolgte am xx.xx.2006.
Dennoch machen Sie jetzt - 14 Jahre später - weitere Kosten und Zinsen gegen mich geltend. Bitte weisen Sie mir nach, woraus diese Kosten resultieren und wie sich diese zusammensetzen.
Leider haben Sie mir bislang auch noch nicht die Kopie des Vollstreckungstitels zukommen lassen. Ich bitte darum, dies zeitnah nachzuholen.
Bitte weisen Sie mir nach, dass die weiteren Kosten und Zinsen, die angeblich seit 2005 angefallen sind, ebenfalls tituliert wurden. Nur höchstvorsorglich berufe ich mich bereits jetzt auf die Einrede der Verjährung. ...


Dann kam nach etwa drei Wochen ein weiteres Schreiben der Kanzlei mit folgendem Inhalt:
... aufgrund eines zwischenzeitlich erkannten EDV-Fehlers wurden Sie mit schreiben vom xx.xx.2020 versehentliche zur Zahlung eines Restbetrages aufgefordert. Bitte beachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Die Angelegenheit ist erledigt. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen. ...

Aus meiner Sicht gibt es da gar nix zu entschuldigen. Wer hier an einen EDV-Fehler glaubt, ist selber schuld. Wie gesagt, ich hoffe, das hilft jetzt auch anderen bei der Kommunikation mit der Kanzlei.

Vielleicht kann mir noch jemand einen Tipp geben, ob ich die zwei bis drei Stunden Aufwand für den Briefwechsel der Kanzlei in Rechnung stellen sollte. Mir würde da ganz sicher kein EDV-Fehler unterlaufen.

Ben Gadza



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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Private Zeit ist leider aus juristischer Sicht Nichts Wert. Da kannst du nichts in Rechnung stellen.

Natürlich war das kein "EDV-Fehler". Das ist eine plumpe Ausrede, um ihre Abzockerei zu begründen, sobald sie dabei erwischt werden.

Signatur:

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#14
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute ein ganz allgemeiner Tipp.
Wenn ihr Forderungen bezahlt holt euch die Kontoauszüge Digital oder auf Papier und speichert bzw. legt die irgendwo ab, sodass ihr diese auch noch in 10 Jahren habt.

Das gleiche gilt für Vollstreckungsbescheide, die ihr immer behalten solltet nd auch nach dem ihr bezahlt habt anfordern solltet!

PS Kontoauszüge kann man bis zu 10 Jahren (je nach bank?) nachholen also eine zweitschrift bei seiner bank holen

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