Klarna und Inkasso coeo

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499055-63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna und Inkasso coeo

Liebe Community,

folgende Geschichte ist passiert: die 1. Klarna Mahnung wurde ausversehen mit falschem Verwendungszweck bezahlt. Dann waren wir 4 Wochen in den Flitterwochen und als wir unseren Briefkasten danach öffnete waren darin Mahnung 2 von Klarna (die vor etwa 2 Wochen bezahlt hätte sein müssen 17.8) und ein Brief von coeo Inkasso mit der unverschämten Forderung von 45 € Inkassovergütung + 9 € Auslagenpauschale + 0,13 Zinsen. Die Hauptforderung liegt lediglich bei etwa 17 €.

Klar das einfachste wäre: einfach bezahlen und Ruhe ist. Aber mir stinkt diese mafiöse Struktur gewaltig, bei der der kleine Bürger bluten muss. Der Klarna Kundendienst sowie der vom Inkassobüro waren extrem unfreundlich und unverschämt (meine Frau stand mit Tränen in den Augen am Telefon - und das wegen 17 €

Was kann ich also tun?

Meine Idee:

1. offene Forderung inkl. Mahngebühren direkt an Klarna bezahlen
2. Brief an Inkasso coeo indem ich der gesamten Forderung widerspreche und mitteile, den offenen Betrag Klarna direkt bezahlt zu haben

Komm ich damit durch oder droht nur noch mehr Ärger? :-(

Beste Grüße,
NW

-- Editiert von go499055-63 am 05.09.2018 12:23

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Würde dem Inkasso schreiben, dass aufgrund der Rücküberweisung Annahmeverzug vom Gläubiger vorliegt und man die Hauptforderung nochmals an diesen überweisen hat. Dann ignorieren.

-- Editiert von Tasti123 am 05.09.2018 13:34

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#2
 Von 
go499055-63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Würde dem Inkasso schreiben, dass aufgrund der Rücküberweisung Annahmeverzug vom Gläubiger vorliegt und man die Hauptforderung nochmals an diesen überweisen hat. Dann ignorieren.

-- Editiert von Tasti123 am 05.09.2018 13:34


Vielen Dank für die Antwort. Ich vermute, dass Klarna dann den Betrag einfach wieder zurücküberweist.

Hier wird ja daher eher geraten, doch direkt an Inkasso zu bezahlen:

https://www.123recht.net/forum/inkasso/COEO-Inkasso-Inkassoverguetung-zu-hoch-__f543567.html

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#3
 Von 
LinWei
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

also bei mir hat Klarna zurücküberwiesen - mir lag zu diesem Zeitpunkt auch noch kein schreiben vom Inkasso vor. Die sind da hart - obwohl diese Vorgehensweise rechtlich umstritten ist.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute, dass Klarna dann den Betrag einfach wieder zurücküberweist.

Na und? Dann überweist man es nochmal oder lässt es bleiben.

Was meinst du denn, wie der Richter guckt, wenn man im Gerichtsverfahren schreibt "Ich habe doch 2 mal überwiesen und jedes mal kam das Geld zurück."

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#5
 Von 
go499055-63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi zusammen,

nun kam ein Brief von Coeo Inkasso mit der Bitte den fälligen "Restbetrag" doch zu begleichen. Zudem der Hinweis, dass weiterhin Zinsen (5%) anfallen...
Also im Grunde wollen sie weiterhin ihre 54,00 Inkassovergütung und rechnen darauf nun die Zinsen an.

Wie soll ich darauf reagieren? Danke für Hilfe im Voraus!

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Gar nicht? Wenn man seine Meinung klar gemacht hat, dann braucht man das nicht nochmal tun. Brieffreundschaften sind was für Leute, die man mag und Inkassos gehören bestimmt nicht dazu.

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#7
 Von 
go499055-63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Gar nicht? Wenn man seine Meinung klar gemacht hat, dann braucht man das nicht nochmal tun. Brieffreundschaften sind was für Leute, die man mag und Inkassos gehören bestimmt nicht dazu.


Alles klar! Kann ich nicht ggf. sogar unterbinden, dass Sie mir schreiben? Ist ja im Grunde eine Belästigung ohne rechtliche Grundlage?

Beste Grüße,

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man könnte halt selbst aktiv gegen das Inkasso vorgehen. Das nennt sich dann negative Feststellungsklage. Birgt das Restrisiko, dass ein Richter der Meinung ist, dass man doch zahlen müsste. Meiner Meinung nach ist dieses Restrisiko durch den Annahmeverzug von Klarna zwar sehr gering, aber naja.

Wenn Interesse besteht, kann ich Kontakt zum AK Inkassowatch herstellen, der hat sehr gute Erfahrungen mit solchen Klagen gemacht. Bei Geringverdienern/H4 besteht die Möglichkeit, dass zudem ein gemeinnütziger Verein die Kosten übernimmt. Melde dich dazu mal via PM.

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#9
 Von 
go499055-63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update:

- mittlerweile kamen zwei böse Briefe der Anwältin Monika Mumm (wer mehr über deren Ruf erfahren möchte, einfach mal googeln!)
- dann kamen noch zwei Briefe von coeo selbst, mit dem Vorschlag doch auf Raten zu bezahlen....

-Pünktlich am Valentinstag kam dann der Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen... (Rechtsanwältin natürlich Monika Mumm)

Diesem Mahnbescheid gilt es nun, nehme ich an, zu widersprechen? Und zwar "insgesamt" oder?

(Streitwert wie gehabt bei ca. 17 €, alleine nun das Gericht mit rein zuziehen dürfte den Steuerzahler doch teurer zu stehen kommen...)
Zusätzlich kommen nun natürlich noch Verfahrenskosten hinzu, insgesamt 86 € (Gericht, Anwältin)

Unglaublich das man diesem Verein nicht das Handwerk legen kann.

LG
NW

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Diesem Mahnbescheid gilt es nun, nehme ich an, zu widersprechen? Und zwar "insgesamt" oder?

So würde ich es tun, ja.

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#11
 Von 
guest-12302.06.2021 09:44:04
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go499055-63):
Diesem Mahnbescheid gilt es nun, nehme ich an, zu widersprechen? Und zwar "insgesamt" oder?

(Streitwert wie gehabt bei ca. 17 €, alle



Hallo darf man fragen wie es ausgegangen ist ? Was ist nach dem Widerspruch des Mahnbescheides passiert ? Lg

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